LandRover 109 V8 StationWagon RHD (1974) “Fahrzeug wird ausdrücklich als Bastler (1974)

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Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
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“Fahrzeug wird ausdrücklich als Bastler Fahrzeug verkauft.”
Marke: Land Rover Getriebe: Manuelle Schaltung
Farbe: Schwarzgrau Unfall-/Bastlerfahrzeug: Bastlerfahrzeug
Anzahl Türen: 5 Typ: SerieIII 109 StationWagon 3,5l V8
Kilometerstand: ca. 150000 PS: 91
Kraftstoff: Benzin

1974 LandRover gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Achtung jetzt die Chance zum zweiten Mal nutzen !!! Beim ersten Mal konnte der Sofortkäufer denn Kauf nicht abschliessen.Hallo,
ich muss schweren Herzens meinen 1974iger Landy 109 V8 StationWagon verkaufen. Ich hatte ihn im Frühjahr aus England nach Berlin geholt und habe bis jetzt kaum etwas daran machen können - es fehlt mir einfach die Zeit!In seinem jetzigen Zustand ist er nicht H-Kennzeichen fähig, dazu müsste noch einiges an Arbeit in ihn investiert werden. Es gibt einige Stellen am Rahmen die gemacht werden müssten. Technisch ist der Wagen recht gut, er springt gut an und fährt auch ganz o.k.. Bremsen sind in Ordnung (neuer Hauptbremszylinder).Prinzipiell ist er vom versierten Bastler schnell wieder zur Zulassung zu bringen!V5 Papiere aus England liegen vor MOT war im 01/2014 abgelaufen
Bei Fragen einfach mailen, ich versuche schnell zu antworten! Standort des Landys ist Berlin - er kann aber nach Rücksprache auch von mir im 200km Radius geliefert werden (Kosten müssten besprochen werden)
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Die Ware ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Auch übernehme ich keine Garantie. Die Ware wird "so wie sie ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Bei Spassbietern oder Vetragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremem, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05 und sie werden auf 30% Schadensersatz verklagt.