Lancia Delta HF Integrale aus 1. Besitz im Unverbastelten Originalzustand (1989) “Das (1989)

Kaufpreis: Є 3.610,00 Angebot machen

Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
Marke: Lancia Delta HF Integrale 8V Kraftstoff: Benzin
Kilometerstand: 111550 Hi-Fi-/ Navigation: Radio / Kassette
Leistung: 133 KW Antriebsart: Vierradantrieb
Anzahl der Türen: 5 Farbe: Grau

1989 Lancia gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Gelegenheit! Original Lancia Delta HF Integrale 8V aus dem Jahr 1989 aus 1. Besitz
Zum Verkauf steht ein Lancia Delta HF Integrale 8V ohne Katalysator. Das Fahrzeug wurde im September 1989 bei Lancia in München gekauft, die Neuwagenbestellung sowie die Original Rechnung nebst Visitenkarte des damaligen Verkäufers ist Vorhanden.
Der Lancia war bis 2014 in 1. Besitz nachdem er dann in mein Eigentum Überging. Ich hatte den Lancia nie Zugelassen. Das Fahrzeug besitzt zudem keine gültige Hauptuntersuchung mehr.
Dieses schöne und seltene Fahrzeug steht nun seit knapp 11 Jahren. Seit 11 Jahren jedoch immer in einer trockenen Tiefgarage.
Alle Original Fahrzeugpapiere, Dokumente, teilweise auch Rechnungen und TÜV Belege, Fahrzeugschlüssel sind vorhanden und werden an den Neuen Besitzer übergeben.
Ab 29. September 2019 ist der Lancia H- Zulassungsfähig und sucht damit nach einem Liebhaber der bereit ist die nötige Zeit und Geld aufzubringen um dieses Schmuckstück wieder in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
Eine Besichtigung des Fahrzeuges ist in 81541 München vor Gebot möglich und ist Erwünscht. Fragen können Sie ebenfalls gerne vor Gebotsabgabe stellen. Nachverhandlungen werden Ausgeschlossen.
R E C H T L I C H E S:
Das Fahrzeug muss 7 Tage nach Auktionsende mit einem PKW Anhänger o.Ä gegen Barzahlung abgeholt werden. Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Sachmangel oder Gewährleistungsrechte. Eine Rücknahme oder Rückgabe ist Ausgeschlossen. Wie jeder zivilrechtliche Kaufvertrag kommt auch ein u?ber angestrebter Vertrag durch zwei u?bereinstimmende Willenserkla?rungen der Parteien zustande, Angebot und Annahme (§ 145 ff BGB). Entgegen des viel verwendeten Begriff der „Internet-Auktion“, handelt es sich bei einem -Kauf nicht um eine Auktion im Sinne einer Versteigerung nach § 156 BGB. Der -Vertrag kommt daher nicht durch Zuschlag, sondern durch Zeitablauf zustande. Indem der Verka?ufer einen Artikel einstellt und die Auktion startet, gibt er ein verbindliches Verkaufsangebot ab, das sich an den richtet, der innerhalb der Laufzeit der Auktion das ho?chste Gebot abgibt. Der Ho?chstbietende ist bei Ablauf der Auktion also der Annehmende.