Citroen Berlingo 1, 4i Benzin 91tkm, TÜV neu, guter Zustand geschl. Kasten

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Marke: Citroën
Kraftstoff: Benzin Modell: Berlingo
Getriebe: Manuelle Schaltung Farbe: Grün
Sicherheitsmerkmale: Airbag Fahrerseite Anzahl Türen: 3
Außenausstattung: Anhängerkupplung, Katalysator Kilometerstand: 91000
Unfall-/Bastlerfahrzeug: Kein Unfall-/Bastlerfzg. Leistung: 55
Typ: Kastenwagen HU: 05.2017
Datum der Erstzulassung: 15.01.1997 AU: 05.2017

Citroen gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Citroen Berlingo 1,4i in gutem Zustand
Guten Tag,
wegen Spaßbieter nochmal.
Da ich das Fahrzeug nicht mehr benötige verkaufe ich meinen Kastenwagen.
TÜV ist neu!
2013 wurden folgende Arbeiten durchgeführt:
Zylinderkopfdichtung
neue Winterreifen
Auspuff komplett
Bremse hinten
Bremsleitungen
Bremsschläuche
Zahnriemen
 Fahrzeug hat zwei Dellen in der Hecktür, jedoch keinen Rostbefall.
Der Citroen ist angemeldet und wird noch gefahren. Es befindet sich ein selbstgebautes Holzregal im Fahrzeug, welches auf Wunsch dazu gegeben wird.
Der Wagen weist keine technischen Mängel auf und fährt einwandfrei.
Historie: 1.Hand: Schlossermeister von 1997-2013
2.Hand: Hausmeisterservice von 2013-2014
3.Hand: Ich (Gärtner) 2014- jetzt
 
Fragen bitte nur per Telefon. 0178-2135881
Besichtigung in 65396 Walluf gerne möglich
Die Abholung sollte innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende erfolgen.
 
Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, wird Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung und Rücknahmeverpflichtung des Verkäufers ausgeschlossen. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Käufer hiermit einverstanden. Nachverhandlungen finden nicht statt.
 
Aus rechtlichen Gründen: Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung als Bastlerfahrzeug. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte dennoch etwas übersehen worden sein oder nicht bekannt oder evtl. falsch aufgeführt worden sein, so akzeptiert der Käufer dies durch sein Gebot und ist zur Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet. Irrtümer vorbehalten. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug vorher anzusehen. Bieten Sie nur, wenn Sie das Fahrzeug auch kaufen wollen. Der Höchstbietende schließt einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der zur Zahlung und Abnahme verpflichtet. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter zeigt sich mit der Abgabe seines Gebotes hiermit einverstanden.
Ein rechtlicher Hinweis an Spaßbieter: So genannte Spaßbieter verpflichten sich, bei Nichtabnahme des gekauften Artikels, egal aus welchen Gründen, 20 % des Gebotspreises, jedoch mindestens 500€ als pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Amtsgericht Bremen: Spaßbieter bei e-Bay müssen Schadenersatz zahlen – AZ: 16 C 168/05). Jeder Bieter erkennt diese Klauseln mit Gebotsabgabe an. Dieser Hinweis richtet sich nur an unseriöse Bieter und ist leider unerlässlich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Am 04.05.15 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:Erstzulassung 15.01.1997