FORD TAUNUS TRANSIT Kastenwagen FK 1250 FK 1000 im restauriertem Zustand “ . siehe

Kaufpreis: Є 28.000,00 Angebot machen

Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
Gebraucht : Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
“.... siehe Bilder !”
Marke: FORD HU: 04.2016
Modell: TAUNUS TRANSIT Kastenwagen Kraftstoff: Benzin
Typ: FK 1250 Getriebe: Manuelle Schaltung
Farbe: blau - weiß - silber Hi-Fi-/ Navigation: Radio
Anzahl Türen: 4 Unfall-/Bastlerfahrzeug: Kein Unfall-/Bastlerfzg.
Kilometerstand: 32000 Originalkilometerstand Herstellungsland und -region: Deutschland
Leistung: 40

FORD TAUNUS gebraucht günstig kaufen

Current customer rating: (2)
based on 9 votes

Fahrzeugbeschreibung

FORD TAUNUS TRANSIT
FK 1250
hier noch weitere Bilder als die 12 in der Galerie bei ebay:
Ich biete hier einen FORD FK 1250 in einem außergewöhnlich gutem Zustand an. Das Fahrzeug hat ein 32seitiges GTÜ-Classic-Oldtimergutachten mit 1- und einem Wiederherstellungswert von 30.000 €. Ich persönlich halte das Minus nach der Eins eher für Ungerechtfertigt und den eigentlichen Fahrzeugwert schon für etwas höher, da das Fahrzeug auch im Detail mit sehr viel Liebe restauriert wurde.
Das der Taunus-Transit eine sehr große Ähnlichkeit mit dem VW Bulli T1 hat liegt daran, das der Bulli T1 Designer und promovierte VW Ingenieur und Konstrukteur Alfred Haesner 1952 Volkswagen verließ und bei Ford den FK 1000 entwickelte und zur Serienreife brachte, mit der Vorgabe besser zu sein, wie der T1. Dies wurde dadurch erreicht, dass man den Motor nicht wie beim T1 im Heck hatte sondern dieser nach vorne kam und man somit eine gerade und ebene Ladefläche anbieten konnte. Zudem war der FK zu dieser Zeit mit seinen damals 38 PS der stärkste aller Kleintransporter in Deutschland und dem Bulli mit seinen 25 PS um Nasenlängen vorraus. Auch das Wärmeproblem des luftgekühlten Bullimotors war durch eine Wasserkühlung beim FK nicht gegeben. Zudem war die Wasserkühlung vorne optimal für eine funktionierende Heitzung und Lüftung, was man von den Wärmetauschern beim T1 nicht unbedingt sagen kann. Ich möchte den T1 Bulli keinesfalls schlecht machen, dieser ist ein anstandslos grandios schönes und tolles klassisches Fahrzeug, aber leider ist der Transit dem Bulli gegenüber bislang völlig unterbewertet gewesen, auch was die Preise betrifft. Das scheint sich aber langsam merklich zu ändern.
Dieses Fahrzeug ist der Hingucker wo immer ich mit ihm auftache ...... und sicherlich als Werbeträger für die ein oder andere Firma sehr Interesant ! Wenn Sie mit eimem solchen Fahrzeug durch die Straßen oder egal wo vorfahren, ist der Werbeeffekt einer gelesenen Aufschrift und mit etwas oder jemanden oder einer Firma oder aber Produkt identifiziert zu werden, wahnsinnig hoch. Rechnen Sie sich aus, was Werbung kostet und setzen Sie dies in die Verhältnismäßigkeit was ein solcher Werbeträger kostet.
Dieser FK ist Baujahr 1965, also einer der letzten dieser Baureihe mit Original 32.000 Kilometer. Das Fahrzeug war, wie so viele seiner heute noch Überlebenden, einst ein Feuerwehrmaterialwagen. Das hatte zum Vorteil, dass er relativ wenig bewegt wurde und somit nur ganz wenig Originalkilometer zusammen kamen und der Erhaltungszustand in den ersten drei bis vier Jahrzehnten immer durch die Jungfeuerwehrleute beibehalten wurde. Wahrscheinlich ist 80% der Originallackschicht über die Jahre abgewaschen und abpoliert worden. Auch der Rost ist bei Feuerwehrfahrzeugen in den ersten Jahrzehnten kein Thema gewesen, da die Fahrzeuge meist in geheizten Hallen standen und wenn nicht wenisten ein Dach über dem Kopf hatten, was normale Transporter oder Kleinbusse seltenst hatten.   
Bevor ich hier nun mehr über meinen FK hier schreibe und aufführe was alles gemacht und erneuert wurde, rufen Sie mich bei wirklichem Interresse doch einfach mal an oder lassen die Bilder auf sich wirken. Manchmal erklären Bilder mehr als Text.
Rückfragen kann ich Ihnen ggf. unter 06151 - 424342 beantworten
Hier das übliche an Rechtsinformation: Dies ist eine Versteigerung oder Verkauf im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Natürlich ist jederzeit eine Probefahrt möglich u. auch v. mir gewünscht. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht genießt. Auch übernehme ich keinerlei Garantien und das Fahrzeug wird so wie es ist als Gebrauchtfahrzeug verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05.