Ford Fiesta Courier Kombi Benzin, 195.000km “Baujahr 1999 dementsprechend jede Menge
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Artikelmerkmale
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“Baujahr 1999 dementsprechend jede Menge Gebrauchsspuren und Macken, Fahrzeug ist fahrbereit und hat noch TÜV/HU bis November 2014. Sommerreifen haben ca. 12.000 km, Stoßdämpfer hinten neu, Bremsanlage, Kupplungsbelag ca. 18 Monate alt.” |
Marke: | Ford | HU: | 11.2014 |
Modell: | Fiesta Courier | AU: | 11.2014 |
Farbe: | Blau | Kraftstoff: | Benzin |
Anzahl Türen: | 3 | Getriebe: | Manuelle Schaltung |
Datum der Erstzulassung: | 31.05.1999 | Hi-Fi-/ Navigation: | Radio / Kassette |
Kilometerstand: | 195000 | Typ: | Kombi |
Leistung: | 44 |
Ford Fiesta gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Sie bieten hier auf ein braves Arbeitstier. Das Fahrzeug ist fahrbereit und hat noch TÜV bis November 2014 und eine grüne Umweltplakette.
Sie können das Fahrzeug jederzeit besichtigen. Vereinbaren Sie einen Termin und klären Sie vor Abgabe Ihres Angebotes alle Fragen.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 Art.4/V BGB kein Rücktrittsrecht hat. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Die neue EU-Ordnung schreibt es vor. Deshalb: Der angebotene Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel als akzeptiert. Dies bezieht sich auch auf nicht bekannte Mängel. Jeder kann vor Gebotsabgabe besichtigen. Bitte stellen sie Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Gebotsabgabe erklären sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3/V des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass durch den Privatkauf keine Garantie gewährleistet wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. Bieten Sie nicht, wenn sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Sie können das Fahrzeug jederzeit besichtigen. Vereinbaren Sie einen Termin und klären Sie vor Abgabe Ihres Angebotes alle Fragen.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 Art.4/V BGB kein Rücktrittsrecht hat. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Die neue EU-Ordnung schreibt es vor. Deshalb: Der angebotene Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel als akzeptiert. Dies bezieht sich auch auf nicht bekannte Mängel. Jeder kann vor Gebotsabgabe besichtigen. Bitte stellen sie Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Gebotsabgabe erklären sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3/V des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass durch den Privatkauf keine Garantie gewährleistet wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. Bieten Sie nicht, wenn sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.