IVECO 75ML E LKW Koffer 7, 49 to, Hebebühne, viele Teile NEU, Fahrbereit

Kaufpreis: Є 2.499,00 Angebot machen

Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Fahrzeugart: LKW bis 7,49 t
Klimatisierung: Keine Fahrzeugtyp: Koffer
Kraftstoffart: Diesel Hersteller: Iveco
Länge (cm): 8150 Kilometer: 180000
Breite (cm): 2500 Jahr der Erstzulassung: 1997
Höhe (cm): 3600 Zul. Gesamtgewicht (kg): 7490
Laderaumvolumen (m³): 35 Nutzlast: 2590
Europallettenstellplätze: 15 Leistung: 100
Fahrgastplätze: 3 Anzahl Achsen: 2
Fahrerhaus: Nahverkehr Getriebeart: Schaltgetriebe
Modell: ML 75 E

IVECO 75ML E gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Sie ersteigern/kaufen hier folgenden Artikel: Iveco LKW 7,49to Gebraucht voll Fahrbereit, der LKW war lange Jahre bei einer Musikkapelle im Einsatz und wurde da genau 12 mal im Jahr für die Auftritte in der Umgebung von max. 25km genutzt. die restliche Zeit stand er trocken in einer Scheune. 2009 haben wir den LKW mit 135000km übernommen und haben nun in 4 Jahren 50000 km drauf gefahren. 
Ausgetauscht wurden in den letzten 50000km:  Getriebe, Kupplung, Anlasser, Tacho, Kraftstoffpumpe sowie alle Filter, Batterien, Hydraulikdämpfer von der Hebebühne.
Der LKW springt auf Anhieb an und ist fahrbereit, jedoch ohne TÜV, haben wir auch nicht vor zu machen!
Mängel:Ladebordwand öffnet sich nach ca 14 Tagen etwa 5 cm. Ist aber schon immer so UVV Prüfung hat sie aber Jährlich bestanden, Fußschalter funktionieren nur noch hoch nicht runter, muss aber nur ein neuer rein.Derzeit ist eine Unterschiedliche Bereifung drauf weil uns am letzten Einsatztag ein Reifen geplatzt ist! Ein komplett neuer Reifen ist drauf. Profil siehe Bilder bitte.Beleuchtung Ladebordwand blinkt nicht, kann ich aber noch vorher danach schauen.Aufbau Koffer siehe Bilder, linke Seite ist das Holz vermodert, hier muss mal ausgeschnitten werden und neu eingesetzt werden oder so lassen, TÜV hat er 2012 deswegen trotzdem bekommen.Warum wir Ihn verkaufen, wir haben unseren Fuhrpark auf Transporter mit Planentiefladeranhänger umgestellt, ist für uns praktischer. Im moment steht der LKW bei uns auf dem Hof und wird als Lager benutzt und um Anhänger im Hof zu bewegen, kurze Probefahrt innerhalb Betriebsgelände ist möglich.Das Lightning Banner ist eine Gaze und demonteirt vor dem Verkauf darunter ist die selbe Beschriftung wie rechts. Schrift lässt sich mit Hochdruckreiniger entfernen. Technische Daten: Anhängerkupplung mit 13pol. Stecker und 2,0to Anhängelast   Zustand:   Beschreibung: WICHTIG BITTE LESEN! Verkauf ständiger Gebrauchtgeräte aus unserem Verleihpool   Wir verkaufen ständig Geräte aus unserem Verleihpool über verschiedene Internetplattformen. Sollten Sie etwas hier vermissen schreiben Sie uns eine Email an: info@lightning-hire.de und fragen Sie ob wir vielleicht gerade das zum Verkauf stehen haben was Sie benötigen.   Wir sind ein Fachbetrieb für Veranstaltungstechnik und Elektrotechnik mit einer modernen Elektronikwerkstatt, alle Geräte werden vorab bei uns auf Funktion getestet und werden, wenn nicht anders angeben, voll funktionsfähig verkauft. Leuchtmittel und zusätzliche Kabel sowie Halterungen, Schellen oder ähnliches sind kein Bestandteil des Artikels und stehen somit nicht zum Verkauf. Bitte achten Sie immer auf die Aufstellung Lieferumfang! Da uns es als Gewerblicher Verkäufer selbst bei Gebrauchtartikeln nicht leicht gemacht wird und zunehmend Kunden die Artikel einsetzen und nachdem Sie es nicht mehr benötigen uns zurück senden. Verkaufen wir hier alles ohne jegliches Rückgaberecht, dementsprechend  offiziell als Defekt ohne Anspruch auf Ersatz oder ähnlichem. Sollte doch mal ein Artikel beim Versand beschädigt werden oder wir haben einen groben defekt übersehen wird man sich bestimmt immer einig. Unsere Bewertungen sprechen für Sich und das hat bisher immer geklappt. Bitte nur Kaufen wenn Sie mit den oben genannten Bestimmungen einverstanden sind! Abweichung zu unseren hinterlegten AGB´s werden hiermit akzeptiert. So nun viel Spaß beim Stöbern und kaufen Rechtliche Informationen des Verkäufers Lightning Veranstaltungstechnik Kontaktdaten André Beetz Hohe Buche 8 97996 Niederstetten Deutschland Telefon:07932|605042 Fax:07932/605788 E-Mail:ebay@lightning-hire.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 220098487 Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Fa. Lightning mit Käufern, Stand 09/07 Geltung der Bedingungen 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Lightning erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingung. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheins, der von der Verkäuferin, deren Vertreter oder des von ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.- Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. Abweichungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer Sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Fomerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform. Angebot und Vertragsabschluss 1. Die Angebote von Lightning sind freibleibend und unverbindbar. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Lightning 30 Tage gebunden. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen ( Telefax, E-Mail ) Bestätigung von Lightning. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Lightning nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt diese Bestätigung als erteilt. 2. Die in Prospekten, Katalogen und Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet sind. 3. Der Kunde erhält für jeden Auftrag eine schriftliche Bestätigung, diese gilt als angenommen wenn innerhalb 7 Werktage nach Auftragsdatum kein Widerspruch schriftlich bei Lightning eingeht. Bei Auflösen des Auftrags nach vorgenannter Frist berechnet Lightning grundsätzlich 20% vom Auftragswert. Preise und Zahlungen 1. Die Preise in unseren Endverbraucher-Preislisten verstehen sich inkl. der gültigen, gesetzlichen MWSt. Preise in unserer Verleihpreisliste verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der gültigen, gesetzlichen MWSt. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Auftragsbestätigungen und Rechnungen gesondert ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter Vorbehalt jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss. 3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Lightning an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. 4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Niederstetten. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungszuschlags. 5. Kurzfristige Preisänderungen in unserer Verkaufspreisliste aufgrund Wechselkursschwankungen behalten wir uns ausdrücklich vor. 6. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Nachnahme. Soweit nicht anders vereinbart, sind dann die Rechnungen des Käufers sofort und ohne Abzug zahlbar. 7. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Lightning über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks, behält sich Lightning ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 8. Wenn der Käufer seinen Zahlungsbedingungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt, oder wenn Lightning andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in frage stellen. So ist Lightning berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Lightning ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 9. Alle Zahlungen haben direkt an Lightning zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht von Lightning nicht zu Entgegennahme von Geld oder sonstiger Zahlungsmittel berechtigt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Lightning über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 10. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarte und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Bereitstellung gültigen Preise von Lightning. 11. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrags durch den Käufer, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch Lightning gem. §455 BGB ( Eigentumsvorbehalt ) ist Lightning berechtigt, 25% des Kaufpreises zzgl. verauslagter Verpackungs-, Transport- und Rücktransportkosten als Schadenersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es übernommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen Lieferung 1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluss keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach beliebigem Ermessen von Lightning. 2. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager von Lightning verlassen hat. 3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferter Ware verweigert hat. 4. Lightning ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern. Liefer- und Leistungszeit ( Bei Kaufleuten gilt § 7 ) 1. Lightning bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät Lightning in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 2. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Lightning beginnt. 3. Lightning ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen jederzeit berechtigt. 4. Dem Kunden steht nach §361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag der eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartigen Waren am Tag des Vertragsabschlusses. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. Rücksendung der Ware an Lightning. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen die zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Gewährleistung und Haftung 1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Lightning nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 2. Die Gewehrleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. 3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und Lightning von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und dem Kunden unterschrieben sein muss, unterrichten. Im Übrigen müssen Lightning offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Lightning bereitzustellen. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewehrleistungsansprüche gegenüber Lightning aus. 4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlang Lightning nach seiner Wahl, dass a.) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an Lightning nach seiner Wahl, dass b.) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit und ein Service Techniker von Lightning zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei Kaufleuten gilt zusätzlich: Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Lightning diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standartsätzen von Lightning zu zahlen sind. 5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. 6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. 7. Lightning steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erstellung von Auskünften und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet jedoch nur dann nach Maßgaben des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgeld vereinbart wurde. 8. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie aller sonst in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen den Käufer als auch gegen seine Erfüllung bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. 9. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Eigentumsvorbehalt 1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen von Lightning durch den Käufer, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei Lightning. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an Lightning ab. Auf Verlangen von Lightning hat der Käufer Lightning die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Bestimmungen im Verleih 1. Die Anmietung der Geräte und Anlagen erfolgt auf eigene Haftung, d.h. sie schließt keine Versicherung mit ein. Der Mieter haftet also für Beschädigung, Verlust bzw. Diebstahl der Geräte sowie Zubehör, sowie bei Nichteinhalten der Sicherheitsvorschriften für Schäden an Inventar, Gebäude und Personen. 2. Als Neukunde müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen. Personen unter 18 Jahren sind nicht mietberechtigt. 3. Generell gilt dass wenn Veranstaltungen abgesagt werden das bei uns zwei Tage vor der Veranstaltung bis spätestens 8 Uhr eingeht. Oder wir müssen Ihnen 70% vom Mietpreis in Rechnung stellen. 4. Bei mehrtägiger Nutzung der Anlage reduziert sich der Tagespreis bis zu 50%. 5. Halten Sie sich nicht an den Rückgabetermin berechnen wir jeden weiteren Tag voll. 6. Alle Anlagen werden innerhalb 48 std. nach Rückgabe auf Funktion getestet, solange haften Sie für eventuelle Schäden. 7. Bei der Technischen Betreuung der Anlage durch die Fa. Lightning, hat der Veranstalter uns die Sperrzeit mitzuteilen. Während den Vorgeschriebenen Sperrzeiten nehmen wir unsere Tonanlagen nicht in Betrieb. 8. Lightning ist verpflichtet alle Geräte laut Angebot vollständig bereitzustellen. 9. Der Veranstalter hat im Vorfeld Sicherheitsauflagen vom Veranstaltungsort der Fa. Lightning schriftlich mitzuteilen. Wird dieses nicht gemacht haftet der Veranstalter für z.B. zugestellte Notausgänge durch unser Equigment, zugestellte Feuerwehr Zufahrten oder Auslösen der Brandmeldeanlage durch Nebelmaschinen. 10. Sollten Sie von uns ein Defektes Gerät erhalten, melden Sie den Schaden noch vor Veranstaltungsbeginn an uns. Nur so können wir noch rechtzeitig, wenn möglich, Ersatz stellen. Haben Sie dafür Verständnis das wenn wir vor der Veranstaltung nichts von defekten wissen ihnen diese dann in Rechnung stellen müssen. 11. Zusätzlich gelten alle weiteren Punkte im Mietvertrag zu diesen AGB Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 1. Für diese Geschäftsbedingung und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Lightning und Käufer gilt das Recht Deutschlands. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. 2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Bad Mergentheim ausschließlich Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. 3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig Niederstetten. 4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Niederstetten den 20.09.2007 Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben 1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluss keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach beliebigem Ermessen von Lightning. 2. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager von Lightning verlassen hat. 3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferter Ware verweigert hat. 4. Lightning ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern. Liefer- und Leistungszeit ( Bei Kaufleuten gilt § 7 ) 1. Lightning bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät Lightning in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 2. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Lightning beginnt. 3. Lightning ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen jederzeit berechtigt. 4. Dem Kunden steht nach §361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag der eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartigen Waren am Tag des Vertragsabschlusses. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. Rücksendung der Ware an Lightning. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen die zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Gewährleistung und Haftung 1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Lightning nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 2. Die Gewehrleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. 3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und Lightning von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und dem Kunden unterschrieben sein muss, unterrichten. Im Übrigen müssen Lightning offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Lightning bereitzustellen. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewehrleistungsansprüche gegenüber Lightning aus. 4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlang Lightning nach seiner Wahl, dass a.) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an Lightning nach seiner Wahl, dass b.) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit und ein Service Techniker von Lightning zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei Kaufleuten gilt zusätzlich: Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Lightning diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standartsätzen von Lightning zu zahlen sind. 5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. 6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. 7. Lightning steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erstellung von Auskünften und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet jedoch nur dann nach Maßgaben des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgeld vereinbart wurde. 8. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie aller sonst in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen den Käufer als auch gegen seine Erfüllung bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatz