Klein LKW Mini Truck DSFK K Serie Euro 5 verläng. Einzelkabine K01H Winterdienst
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Artikelmerkmale
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. | Fahrzeugart: | LKW bis 7,49 t | |
Klimatisierung: | Keine | Fahrzeugtyp: | Pritsche & Plane |
Schadstoffklasse: | 5 | Hersteller: | DSFK |
Kraftstoffart: | Benzin | Kilometer: | 3 |
Länge (cm): | 428 cm | Zul. Gesamtgewicht (kg): | 1800 kg |
Breite (cm): | 156 cm | Nutzlast: | 870 kg |
Höhe (cm): | 193 cm | Leistung: | 58 KW |
Fahrgastplätze: | 2 | Anzahl Achsen: | 2 |
Fahrerhaus: | Nahverkehr | Getriebeart: | Schaltgetriebe |
Modell: | K - Serie Euro 5 Verlängerte Einzelkabine |
Klein LKW Mini Neuwagen günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
UNI-mobile GmbH DFM einer der weltweit größten LKW Hersteller präsentiert durch seine Tochter DFSK die neuen leicht LKW`s. Gnadenlos günstige Preise und kompromisslose Qualität sind das Motto. Moderne Technologien und Produktionsverfahren machen die Mini Truck`s zu zuverlässigen Nutzfahrzeugen. Mini Truck / DFSK K-Serie Euro 5 / Einzelkabine Extended K01H Winterdienstausstattung (Schneeschild, Streuer) Plane, Spriegel und eine Anhängekupplung Preis 28.999,00 € netto zzgl. MwSt. Was gehört alles zum Angebot: Mini Truck / verlängerte Einzelkabine / Extended K01H Bezeichnung Mini Truck / verlängerte Einzelkabine / Extended K01H Leistung 1,3 L Hubraum 58 KW 4 Zylinder 4 Takt Euro 5 Wassergekühlt Benzin / 5 Gang Schaltgetriebe Höchstgeschwindigkeit 135 km/h L / B / H in mm 4280 x 1560 x 1925 Ladehöhe Pritsche mm 730 Rahmenhöhe ohne Pritsche 680 Pritsche 2300 x 1500 x 350 Leergewicht Kg je nach Aufbau 980 Anhängelast 750 Zuladung 870 Radstand 2760 Spur mm 1310 Innerer Wendekreis mm 6900 Sitze 2 Tankinhalt / L 40 Kraftstoffverbrauch-kombiniert 7,8 L / 100 km Räder 165 / 70 R 12 Co2 Emmission Kombiniert 1,3 l 185 g / km - Fahrzeug wie oben beschrieben - Winterbereifung 4 x 165 / 70 R 14 inkl. Felge - Anhängekupplung / 7 polig - Hydraulischer Schneepflug 1600 – 1800 mm Räumbreite - Anbaustreuer 255 l stufenlos regulierbar - Plane & Spriegel - Hohlraumschutz / Korrosionsschutz - Vorfracht - Fahrzeugpapiere Mögliche Zusatzausstattungen - Elektrische Fensterheber 133,00 € - Elektrische Türverriegelung 350,00 € - Dreiseitenkipper 2.800,00 € - Alufelgen ** 499,68 € ** - Klimaanlage 594,96 € ** - ABS in Vorbereitung - Aufbaustreuer 500 l, stufenlos Regulierbar 5.327,86 € - Bordwanderhöhung Gitter 1.142,86 € - Bordwanderhöhung geschlossen 1.442,86 € - Garantieerweiterung 3 Jahre oder 75.000 km 352,82 € Farbe: Weiß / silber metalic / grau metalic / blau metalic * Alle Grundpreise sind inkl. Servolenkung als Standard Option ** Nur in Verbindung mit Luxuspaket *** Luxuspaket beinhaltet: Klima, EFH, ZV und Alufelgen Einfach mal reinschauen, wir freuen uns über Ihren Besuch. UNI-mobile GmbH Am Noßbach 1 99820 Hörselberg-Hainich / OT Sättelstädt Tel.: (+49) 03622/209-703 Zentrale oder (+49) 03622/209-705 Service/Ersatzteile Fax (+49) 03622/209-704 e-mail: info@uni-mobile.eu Bitte die Lieferzeiten anfragen!! Technische Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten Bilder können Sonderausstattungen beinhalten die nicht Bestandteil des Angebotes sind. Rechtliche Informationen des Verkäufers UNI-mobile GmbH Kontaktdaten Olaf Ranke Am Noßbach 1 99820 Hörselberg-Hainich / OT Sättelstädt Germany Telefon:03622 - 209703 Fax:03622 - 209704 E-Mail:info@uni-mobile.eu UNI-mobile GmbH Olaf Ranke Am Noßbach 1 99820 Hörselberg-Hainich / OT Sättelstädt Deutschland Telefon:03622-2097030 Fax:03622-2097040 E-Mail:info@uni-mobile.eu Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: HRB: 504995 Jena Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 269942058 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: HRB: 504995 Jena Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 269942058 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge und Zubehör Stand: 26.03.2014 § 1 Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge und den Verkauf von Zubehör. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 2 Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1) Der Käufer ist an seine Bestellung ab Zugang bei uns bei der Bestellung von Neufahrzeugen höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis höchstens sechs Wochen sowie bei Neufahrzeugen, die bei uns vorhanden sind, bis höchstens 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis höchstens zwei Wochen gebunden. Letzteres gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge sowie Zubehör. Beim Barverkauf vorrätiger Fahrzeuge oder Zubehörteile ist der Käufer fünf Tage an seine Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Wir sind jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn wir die Bestellung nicht annehmen. 2) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 3 Kaufpreis 1) Die von uns angegebenen Kaufpreise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe sowie zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Unsere Preise gelten ab unserem Geschäftssitz Hörselberg-Hainich / OT Sättelstädt, es sei denn, es ist einzelvertraglich etwas anderes geregelt. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet. 2) Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, eine Preisanpassung nach billigem Ermessen zu treffen. Ist der bei Lieferung verlangte Preis gegenüber dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis um 5 % oder mehr angestiegen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 3) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt § 3 Abs. 2) nicht. Es gilt der am Tag der Lieferung geltende Listenpreis des Herstellers zzgl. Umsatzsteuer als Kaufpreis vereinbart. § 4 Vorbehalt des Vertragsrücktritts bei Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstandes Wir sind berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Fahrzeug oder das Zubehörteil aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und die bei Vertragsabschluss noch nicht für uns erkennbar waren, nicht verfügbar ist. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eine etwaig bereits geleistete Vergütung unverzüglich zurückerstatten. § 5 Zahlung 1) Der vereinbarte Kaufpreis sowie der Preis für vereinbarte Nebenleistungen ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 2) Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 3) Bei Zahlungsverzug bestimmen sich unsere Rechte nach § 8 Abs. 4). § 6 Lieferung/Lieferverzug 1) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Kaufgegenstand an unserem Geschäftssitz in Hörselberg-Hainich / OT Sättelstädt abzuholen. 2) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 3) Mit der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist kommen wir in Verzug. Der Käufer kann uns bei Neufahrzeugen sechs Wochen, bei gebrauchten Fahrzeugen und Zubehör 10 Tage nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Neben der Lieferung kann der Käufer Ersatz eines durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der in Abs. 3) Satz 2 genannte Fristen eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises bei gebrauchten Fahrzeugen und auf höchstens auf 25 % des vereinbarten Kaufpreises bei neuen Fahrzeugen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4) Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen (z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung), die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Abs. 2) und Abs. 3) genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 5) Bei Kaufverträgen mit Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Abs. 2) und Abs. 3) unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. 6) Konstruktions– oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit für neue Fahrzeuge vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. § 7 Abnahme des Kaufgegenstandes/Probefahrt 1) Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Bei Neufahrzeugen beträgt die Abnahmefrist zwei Wochen. 2) Im Falle einer nicht berechtigten Abnahmeverzögerung durch den Käufer können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, insbesondere vom Kauf zurücktreten und vom Käufer Schadenersatz verlangen. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser für Neufahrzeuge 15 %, anderenfalls 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Dies umfasst, dass dem Käufer der Nachweis gestattet ist, dass kein Schaden entstanden ist. 3) Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten – höchstens 20 km – zu halten. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. § 8 Eigentumsvorbehalt 1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht bereits sobald der Käufer den Kaufpreis der Vorbehaltssache gezahlt hat, sondern erst bei Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Auf Verlangen des Käufers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. 2) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht uns das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes zu. 3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand nur verfügen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, wenn wir dazu unsere schriftliche Zustimmung erteilt haben. Erlischt der Eigentumsvorbehalt insbesondere durch Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung tritt an Stelle des Eigentumsvorbehalts die neue Sache oder die daraus entstandene Forderung. 4) Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Haben wir darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nehmen wir den Kaufgegenstand wieder an uns, vergüten wir den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes in Zeitpunkt der Rücknahme. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. § 9 Gewährleistung 1) Ist Kaufgegenstand eine neue Sache, verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ist Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und gebrauchten Zubehörteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2) Die Verkürzung der Verjährung gemäß vorstehenden Abs. 1) Satz 3 bzw. der Ausschluss der Verjährung nach vorstehenden Abs. 1) Satz 4 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer von uns begangenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung steht die unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 3) Die Rechte des Käufers bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4) Für den Fall der Mängelbeseitigung beim Kauf neuer Fahrzeuge/Zubehörteile gelten folgende Abwicklungsmodalitäten: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer bei uns oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer uns hiervon spätestens vor Inanspruchnahme eines zweiten Nachbesserungsversuchs zu unterrichten. Wir sind berechtigt, den zweiten Versuch der Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen. Insoweit erlischt das Wahlrecht des Käufers nach vorstehendem Satz 1. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer für den Fall der Nacherfüllung an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächst gelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. Der Käufer hat uns hiervon innerhalb angemessener Frist zu unterrichten. c) Ersetzte Teile werden unser Eigentum. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. 5) Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung an gebrauchten Fahrzeugen/Kaufgegenständen gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer bei uns geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit unserer Zustimmung an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächst gelegenem dienstbereitem Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km von unserem Geschäftssitz entfernt befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. 6) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. § 10 Haftung 1) Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summen- und Krankenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaig damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht worden sind. 2) Unabhängig von unserem Verschulden bleibt unsere Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 4) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 6 abschließend geregelt. § 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand 1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz. 2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns UNI-mobile GmbH, GF Olaf Ranke, Am Noßbach 1, 99820 Hörselberg-Hainich / OT Sättelstädt, Tel. 03622 - 209703, Fax. 03622 - 209704, E-Mail: info@uni-mobile.eu, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.