Mercedes 300 CD Coupe Diesel , kein 230 c 250 c 280 c selten W123 Oldtimer USA
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Artikelmerkmale
Gebraucht : Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. |
“Mercedes 300CD aus dem sonnigen Kalifornien. Muss noch zum TÜV. Für das Baujahr sehr gute Substanz.Einfach mal ansehen!” |
Marke: | Mercedes-Benz | Getriebe: | Automatik |
Modell: | 300 | Komfortausstattung: | Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Schiebedach, Servolenkung, Tempomat |
Anzahl Türen: | 2 | Außenausstattung: | Leichtmetallfelgen |
Datum der Erstzulassung: | 01.07.1979 | Unfall-/Bastlerfahrzeug: | Bastlerfahrzeug |
Kraftstoff: | Diesel | Typ: | Sportwagen/Coupé |
Mercedes 300 CD gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Versteigere den hier abgebildeten 300CD aus den USA. Er ist Baujahr 1979 und sehr gut Ausgestattet.
Dieses Modell gab es nur in den USA und ist hier sehr selten. Auch in den USA sind kaum noch vernünftige Fahrzeuge zu finden.
Obwohl der Wagen lange Zeit stand ist er gut angesprungen. Der Motor läuft ohne irgendwelche Nebengeräusche. Ich konnte keinen Ölverlust feststellen.
Ein Ölwechsel mit Filterwechsel wurde durchgeführt.
Der Wagen ist selbsverständlich Verzollt und Versteuert, eine Bescheinigung für die Unbedenklichkeit der Zulassung wird mitgegeben. Auch der Amerikanische Title ist vorhanden und die abgebildeten Bücher.
Die angegebene Erstzulassung ist das Jahr 1979, der Monat ist nicht bekannt.
Der Wagen muss noch beim Deutschen TÜV vorgeführt werden, dafür sind einige Arbeiten notwendig. Bitte den Wagen ansehen und sich ein Bild machen.
Die Bremsbeläge sind z.B. abgelaufen und müssen unbedingt ersetzt werden. Für Vorne habe ich diese schon besorgt.
Die Scheibe an der Fahrertür ist kaputt.
Nun, viel Spaß bei meiner Auktion.
Fragen bitte nur per Telefon, Telefonnummer wird auf Wunsch per Mail mitgeteilt!Das Fahrzeug kann nach Terminabsprache bei der Postleitzahl 29223 besichtigt werden.Abholung innerhalb von 10 Tagen. Aus rechtlichen Gründen: Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, als Bastlerfahrzeug oder Teileträger . Das angebotene Fahrzeug ist gebraucht, sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zum Fahrzeug stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte dennoch etwas übersehen worden sein oder nicht bekannt oder eventl. falsch aufgeführt worden sein, so akzeptiert der Käufer dies durch sein Gebot und ist zur Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug vorher anzusehen. Da das Fahrzeug nachlackiert ist , können Unfallschäden nicht ausgeschlossen werden. Bieten Sie nur, wenn Sie das Fahrzeug auch kaufen wollen. Der Höchstbietende schließt einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der zur Zahlung und Abnahme verpflichtet. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter zeigt sich mit der Abgabe seines Gebotes hiermit einverstanden.Ein rechtlicher Hinweis an Spaßbieter: Sogenannte Spaßbieter verpflichten sich, bei Nichtabnahme des gekauften Artikels, egal aus welchen Gründen, 20 % des Gebotspreises als pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Amtsgericht Bremen: Spaßbieter bei eBay müssen Schadenersatz zahlen – AZ: 16 C 168/05). Jeder Bieter erkennt diese Klauseln mit Gebotsabgabe an. Dieser Hinweis richtet sich nur an unseriöse Bieter und ist leider unerlässlich.
Dieses Modell gab es nur in den USA und ist hier sehr selten. Auch in den USA sind kaum noch vernünftige Fahrzeuge zu finden.
Obwohl der Wagen lange Zeit stand ist er gut angesprungen. Der Motor läuft ohne irgendwelche Nebengeräusche. Ich konnte keinen Ölverlust feststellen.
Ein Ölwechsel mit Filterwechsel wurde durchgeführt.
Der Wagen ist selbsverständlich Verzollt und Versteuert, eine Bescheinigung für die Unbedenklichkeit der Zulassung wird mitgegeben. Auch der Amerikanische Title ist vorhanden und die abgebildeten Bücher.
Die angegebene Erstzulassung ist das Jahr 1979, der Monat ist nicht bekannt.
Der Wagen muss noch beim Deutschen TÜV vorgeführt werden, dafür sind einige Arbeiten notwendig. Bitte den Wagen ansehen und sich ein Bild machen.
Die Bremsbeläge sind z.B. abgelaufen und müssen unbedingt ersetzt werden. Für Vorne habe ich diese schon besorgt.
Die Scheibe an der Fahrertür ist kaputt.
Nun, viel Spaß bei meiner Auktion.
Fragen bitte nur per Telefon, Telefonnummer wird auf Wunsch per Mail mitgeteilt!Das Fahrzeug kann nach Terminabsprache bei der Postleitzahl 29223 besichtigt werden.Abholung innerhalb von 10 Tagen. Aus rechtlichen Gründen: Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, als Bastlerfahrzeug oder Teileträger . Das angebotene Fahrzeug ist gebraucht, sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zum Fahrzeug stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte dennoch etwas übersehen worden sein oder nicht bekannt oder eventl. falsch aufgeführt worden sein, so akzeptiert der Käufer dies durch sein Gebot und ist zur Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug vorher anzusehen. Da das Fahrzeug nachlackiert ist , können Unfallschäden nicht ausgeschlossen werden. Bieten Sie nur, wenn Sie das Fahrzeug auch kaufen wollen. Der Höchstbietende schließt einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der zur Zahlung und Abnahme verpflichtet. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter zeigt sich mit der Abgabe seines Gebotes hiermit einverstanden.Ein rechtlicher Hinweis an Spaßbieter: Sogenannte Spaßbieter verpflichten sich, bei Nichtabnahme des gekauften Artikels, egal aus welchen Gründen, 20 % des Gebotspreises als pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Amtsgericht Bremen: Spaßbieter bei eBay müssen Schadenersatz zahlen – AZ: 16 C 168/05). Jeder Bieter erkennt diese Klauseln mit Gebotsabgabe an. Dieser Hinweis richtet sich nur an unseriöse Bieter und ist leider unerlässlich.