Nissan Maxima QX 3.0V6 SE Klima Leder Automatic “TÜV bereits abgelaufen. Ein Paar

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Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
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“TÜV bereits abgelaufen. Ein Paar Roststellen an den hinteren Kotflügeln und Unterboden. Handbremse geht nicht mehr (ist mit der P Stellung beim Automatik aber kein Problem).”
Marke: Nissan Getriebe: Automatik
Modell: Maxima Metallic-Lackierung: Ja
Farbe: Silber Komfortausstattung: Elektr. verstellbare Sitze, Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Klimaautomatik, Ledersitze, Parksensoren, Servolenkung, Sitzheizung, Tempomat, Zentralverriegelung
Anzahl Türen: 4 Sicherheitsmerkmale: ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite, Alarmanlage, Wegfahrsperre
Datum der Erstzulassung: 28.03.1995 Hi-Fi-/ Navigation: Radio
Kilometerstand: 235700 Außenausstattung: Katalysator, Leichtmetallfelgen
Leistung: 142 Unfall-/Bastlerfahrzeug: Bastlerfahrzeug
Kraftstoff: Benzin Typ: Limousine

Nissan Maxima gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Das Fahrzeug ist bereits abgemeldet da der TÜV abgelaufen ist.
Motor und Getriebe Top in Ordnung. Innenraum sehr gepflegt und hochwertig; 
Ein Paar Roststellen an den hinteren Kotflügeln und Unterboden. Handbremse geht nicht mehr (ist mit der P Stellung beim Automatic aber kein Problem). Das Seil müsste erneuert werden.
Vor Kurzem wurde ein Zwischenstück am Auspuff und eine Halterung am Benzintank erneuert.
Alufelgen mit Sommerreifen auch vorhanden.
Radio mit MP3 Player.
Bankeinzahlung & PayPal auch möglich.
Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.