Oldtimer Mercedes 508 SZM
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Fahrzeugart: | Sattelzugmaschine | |
Leistung: | 63 | Fahrzeugtyp: | Standard-SZM |
Anzahl Achsen: | 2 | Hersteller: | Mercedes Benz |
Getriebeart: | Schaltgetriebe | Kilometer: | 285,000 |
Kraftstoffart: | Diesel | Jahr der Erstzulassung: | 1972 |
Fahrgastplätze: | 3 | Zul. Gesamtgewicht (kg): | 4860 |
Fahrerhaus: | Nahverkehr | Nutzlast: | 2350 |
Modell: | 508 |
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Fahrzeugbeschreibung
Hallo,
zur Auktion kommt eine Mercedes SZM 508 aus Baujahr 1972 ohne den Auflieger.
Die Maschine hat im Januar 2014 neuen TÜV bekommen. Hier wurden alle relevanten Reparaturen ausgeführt (ca.2600,00 Euro). Neue Reifen sind auch aufgezogen. Eine Kugelkopfanhängerkupplung mit 3200 KG Anhängelast ist auch vorhanden. Technisch ist die Maschine Top.
Optisch könnte man etwas Tun muss aber nicht sein, es sind keine schlimmen Roststellen vorhanden und auch sonst ist alles O.K.
Dies ist eine gute Möglichkeit eine -Umweltzonenfreie- und Steuervergünstigte Arbeitsmaschine zu bekommen.
Nun leider noch das gesetzliche.
Ich verkaufe ich o.g. Artikel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung und untermauere dieses zudem mit folgendem - juristisch abgesegnetem - Text:
Dies ist eine Versteigerung/Angebot im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende/Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Der Artikel wird "so wie er ist" ausdrücklich als Bastlerfahrzeug und/oder zum Herrichten und/oder zum Ausschlachten und/oder als Verkehrsunsicher im Sinne der StVo verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da wir ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten/Kaufen hiermit aufgefordert haben! Mit dem Artikel in Zusammenhang bereitgestellte Fotos sind als Andeutung und nicht als eindeutig anzusehen. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
zur Auktion kommt eine Mercedes SZM 508 aus Baujahr 1972 ohne den Auflieger.
Die Maschine hat im Januar 2014 neuen TÜV bekommen. Hier wurden alle relevanten Reparaturen ausgeführt (ca.2600,00 Euro). Neue Reifen sind auch aufgezogen. Eine Kugelkopfanhängerkupplung mit 3200 KG Anhängelast ist auch vorhanden. Technisch ist die Maschine Top.
Optisch könnte man etwas Tun muss aber nicht sein, es sind keine schlimmen Roststellen vorhanden und auch sonst ist alles O.K.
Dies ist eine gute Möglichkeit eine -Umweltzonenfreie- und Steuervergünstigte Arbeitsmaschine zu bekommen.
Nun leider noch das gesetzliche.
Ich verkaufe ich o.g. Artikel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung und untermauere dieses zudem mit folgendem - juristisch abgesegnetem - Text:
Dies ist eine Versteigerung/Angebot im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende/Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Der Artikel wird "so wie er ist" ausdrücklich als Bastlerfahrzeug und/oder zum Herrichten und/oder zum Ausschlachten und/oder als Verkehrsunsicher im Sinne der StVo verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da wir ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten/Kaufen hiermit aufgefordert haben! Mit dem Artikel in Zusammenhang bereitgestellte Fotos sind als Andeutung und nicht als eindeutig anzusehen. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.