RUF R Turbo, RUF Garant 16.000km, Umb. Porsche T 996, GT2 Front, Schalensitze
Kaufpreis: Є 49.900,00 Angebot machen
Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Marke: | Porsche RUF R-Turbo Umb. | |
Getriebe: | Manuelle Schaltung | Modell: | R-Rurbo |
Partikelfilter: | Ja | Farbe: | Schwarz |
Komfortausstattung: | Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Klimaautomatik, Ledersitze, Parksensoren, Schiebedach, Servolenkung, Tempomat, Zentralverriegelung | Anzahl Türen: | 2 |
Sicherheitsmerkmale: | ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite, Alarmanlage, Allradantrieb, Seiten-Airbags, Stabilitätskontrolle (ESP), Wegfahrsperre, Xenonscheinwerfer | Kilometerstand: | 59.500 |
Hi-Fi-/ Navigation: | CD-Wechsler, Navigationssystem, Radio, Radio / CD, Radio / Kassette, Top-Soundsystem | Leistung: | 550 PS |
Außenausstattung: | Katalysator, Leichtmetallfelgen, Tuning | Scheckheftgepflegt: | Ja |
Herstellungsland und -region: | Deutschland | Kraftstoff: | Benzin |
Typ: | Turbo 996 |
RUF R Turbo, gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
RUF R-Turbo Umb. mit noch ca 16.000 km Restgarantie. Die Garantie von RUF wurde ohne Zeitlimit zu 50.000 km vergeben. Zweite Hand. Reifen hinten mit 0 km, neu aufgezogen. Hinten auf 12 Zoll RUF Felgen. Umbau von RUF zu einem R-TURBO 550 auf einem Porsche Turbo 996. 4 Endrohre, Schalensitze, GT2 Front, RUF-Trittbretter, RUF-Fußpedalen, RUF-Tacho bis 420 km/h. Zugelassen bis 323 km/h (ins Internet schauen was der RUF R-TURBO Spitze so läuft...), TÜV und AU bis 07.2015, auf Wunsch des Käufers und auf seine Kosten kann der TÜV 2 Jahre neu gemacht werden. Verkürzter Schaltweg, Letzte Inspektion von ca 4000 km bei RUF, ohne mir bekannte Mängel. Wagen richt im inneren nach Leder, der Verkauf erfolgt, da ich mich beruflich viel unterwegs befinde und der Wagen sehr wenig bewegt wird.
Lesen Sie vor dem Kauf auch die Anmerkung:
Auf diesen Teil möchte ich nochmals ausdrücklich hinweisen:
Es ist zur Klärung des Sachverhaltes einfach erforderlich und klärt die rechtliche Situation
Dies ist ein Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:
Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Auch übernehme ich keine Garantie auf den abgelesenen Kilometerstand.
Das Fahrzeug wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie eventuell auftretende Fragen vor
Ende der Auktion stellen würden, damit Missverständnisse frühzeitig
behoben werden können bzw. gar nicht erst auftreten.
eBay-Gebühr zahle selbstverständlich ich, abholen tut der neue
Besitzer.
Viel Spass beim Bieten
Lesen Sie vor dem Kauf auch die Anmerkung:
Auf diesen Teil möchte ich nochmals ausdrücklich hinweisen:
Es ist zur Klärung des Sachverhaltes einfach erforderlich und klärt die rechtliche Situation
Dies ist ein Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:
Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Auch übernehme ich keine Garantie auf den abgelesenen Kilometerstand.
Das Fahrzeug wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie eventuell auftretende Fragen vor
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Viel Spass beim Bieten