Range Rover 4, 6 V8 mit Autogas LPG TÜV bis 10 2015 grüne Feinstaubplakette
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Artikelmerkmale
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“Schiebedach defekt, Klimaanlage leer, optische Mängel siehe Bilder.” |
Marke: | Land Rover | Getriebe: | Automatik |
Modell: | Range Rover | Komfortausstattung: | Elektr. verstellbare Sitze, Elektrische Fensterheber, Höhenverstellbares Lenkrad, Klimaanlage, Klimaautomatik, Ledersitze, Schiebedach, Servolenkung, Sitzheizung, Tempomat, Zentralverriegelung |
Datum der Erstzulassung: | 07.11.1996 | Sicherheitsmerkmale: | ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite, Alarmanlage, Allradantrieb, Wegfahrsperre |
Kilometerstand: | ca.211000 | Hi-Fi-/ Navigation: | Radio / CD |
Leistung: | 165 | Außenausstattung: | Anhängerkupplung, Katalysator, Leichtmetallfelgen |
HU: | 10.2015 | Typ: | Geländewagen |
Kraftstoff: | Benzin/Gas |
Range Rover 4, gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Wegen des Spaßbieters "amiandrmaye"wird der Range Rover nochmal eingestellt.
Bitte nur bieten wenn Sie die Beschreibung komplett gelesen und verstanden haben. Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch unter 0175-2407406 oder 07389-201420 zur Verfügung.
Nach der letzten Erfahrung behalte ich mir vor Bieter mit weniger als 10 Bewertungen zu streichen. Dessweiteren sind amiandrmaye und archer33818 von der Auktion ausgeschlossen.
Sie bieten hier auf einen Range Rover 4,6 V8 mit 165KW/225PS.Er ist mit fast allem ausgestattet was es für das Fahrzeug gab. Er verfügt über einen permanenten Allradantrieb.
Das heisst Sie müssen den Allrad nicht erst in brenzlichen Situationen zuschalten. Weitere nützliche Kleinigkeiten wären z.B. Zentralverriegelung mit Funk, Sitzheizung, ABS, Tempomat, el. verstellbare Sitze und der Fahrersitz hat auch Memoriefunktion. Dann sind noch Armlehnen am Fahrer und Beifahrersitz, Klimaautomatik Radio mit CD und Bluetooth Freisprechfunktion,Telefon, Ledersitze, Nebelscheinwerfer und Fernlichtzusatzscheinwerfern, zudem hat er auch noch eine Luftfederung verbaut. Er hat eine Anhängerkupplung dran mit der man 3,5 Tonnen ziehen darf.
Warscheinlich hab ich jetzt eh die Hälfte vergessen aufzuzählen.
Als Highlite hat der Range Rover eine KME-Autogasanlage eingebaut die selbstverständlich vom TÜV abgenommen und eingetragen wurde.
Das bedeutet Sie fahren zum halben Benzinpreis!!!
Dazu ist ein 94 Liter Gastank in der Ersatzradmulde eingebaut. So kann der Kofferraum voll genutzt werden.
Die Lambdasonden sind neu reingekommen und seither ist der Verbrauch auch extrem gesunken. Er liegt jetzt bei 14-18 Litern Gas, je nach Fahrweise. Das bedeutet man kann ihn mit ca.knapp 12,-€ auf 100km bewegen.
Der TÜV ist im Oktober 2015 fällig, kann aber gegen die TÜV und AU Gebühren von knapp über 100,-€ neu gemacht werden.
Natürlich hat ein Fahrzeug mit fast 14 Jahren auch ein paar Mängel.
Das Schiebedach lässt sich nicht öffnen, die Klimaanlage ist leer und müsste neu befüllt werden, die hintere Stoßstange hat eine leichte Beschädigung, ein paar kleinere Dallen (siehe Bilder), ein Gurtschluß der Rückbank sollte erneuert werden Fahrersitz hat zwei Macken.
Besichtigung und Probefahrt sind ausdrücklich erwünscht. Zur Terminabsprache einfach unter Tel. 0175-2407406 od. 07389-201420 kurz melden.
Der Range Rover ist momentan noch angemeldet und wird auch noch gefahren, folglich können noch ein paar Kilometer dazu kommen.
Nun zum rechtlichen Teil. Trotz fahrbereitem Zustand wird das Fahrzeug aufgrund seines Alters als Unfall oder Bastlerfahrzeug mit Motor und Getriebeschaden nicht fahrbereit zum ausschlachten oder nur an Gewerbetreibende unter Ausschluß jeder Garantie und Gewährleistung verkauft.
Wer damit nicht einverstanden ist sollte nicht bieten!!!
Bitte vor Gebotsabgabe das Fahrzeug besichtigen und probefahren. Zur Terminabsprache können Sie mich unter 0175-2407406 anrufen.
Nachträgliche Preisverhandlungen werden nicht akzeptiert. Spaßbieter werden angezeigt.
Achtung : Da das Fahrzeug der Differenzbesteuerung unterliegt kann laut § 25a UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden!
Rechtliche Informationen des Verkäufers Autogaszentrum Alb-Donau KFZ-Zimmermann Kontaktdaten Jürgen Zimmermann Justinger Weg 25 72535 Heroldstatt-Sontheim Deutschland
Telefon:07389|201420 Fax:07389-201421 E-Mail:info@autogaszentrum-alb-donau.de Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu benennen. Der Auftraggeber bekommt eine Durchschrift des Auftragsscheins bzw. Kostenvoranschlags. Der Auftrag/Kostenvoranschlag in Verbindung mit einer vereinbarten Anzahlung befugt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen, TÜV Unterlagen zu bestellen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. Die Anzahlung für eine Umrüstung auf Autogas in Höhe von 250,- Euro kann bei Stornierung durch den Auftraggeber nicht erstattet werden. II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag Auf Forderung des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, welche bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Die im Auftragsschein angegebenen Preise können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.Bittet der Auftraggeber um eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. An diesen Kostenvoranschlag ist der Auftragnehmer bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Ausgabe gebunden.Liegt der Auftragserteilung ein Kostenanschlag zugrunde, so darf der Gesamtpreis bei Berechnung des Auftrags maximal um 10 % überschritten werden, andernfalls muss der Auftraggeber informiert werden. Sind im Auftragsschein Preisangaben enthalten, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden. III. Fertigstellung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Sollte sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändern oder erweitern und tritt dadurch eine Verzögerung ein,dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.Sollte der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, z. B. durch Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten können, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich und zumutbar ist. IV. Abnahme Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, im Betrieb des Auftragnehmers.Der Auftraggeber gerät mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand binnen einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin gemahnt hat. Die Frist verkürzt sich auf 2 Arbeitstage, wenn die Reparaturarbeiten innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden.Im Fall von Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr in Rechnung stellen. Die Aufbewahrung des Auftragsgegenstandes kann nach Ermessen des Auftragnehmers auf anderweitig erfolgen. Kosten und Gefahren der Verwahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. V. Berechnung des Auftrages Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien werden in der Rechnung jeweils gesondert aufgelistet.Bittet der Auftraggeber um Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.Erfolgt der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten speziell aufzuführen sind. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren macht zur Voraussetzung, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung nicht möglich macht.Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. VI. Zahlung Zahlungen sind bei Annahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe – zu tätigen. Zahlungen sind in bar oder durch eine Scheckkarte zu tätigen. Im Fall von Bezahlung durch Kreditkarte, erfolgt ein 3,5% Aufschlag auf die Rechnungssumme. Ausgeschlossen ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Auftraggeber nur geltend gemacht werden, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.Verzugszinsen erfolgt mit einer Berechnung von 8% p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz. Sollte der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweisen, sind sie höher oder niedriger anzusetzen. Der Auftragnehmer ist befugt, bei Auftragserteilung eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen. VII. Erweitertes Pfandrecht Dem Auftragnehmer steht aufgrund seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht zu, infolge der durch den Auftrag in seinen Besitz gelangten Gegenstände. Soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen, kann das vertragliche Pfandrecht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung hat das vertragliche Pfandrecht nur Gültigkeit, soweit diese zweifelsfrei sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. VIII. Gewährleistung Der Auftragnehmer garantiert für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund von Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt: Sollte der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels annehmen, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem in den Ziffern 2 bis 4 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält: Die Gewährleistung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sowie bei Anhängern, Aggregaten und Spezialfahrzeugen mit Nebenantrieb endet sechs Monate nach Abnahme, wenn der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist.Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen; bei persönlicher Anzeige erfolgt durch den Auftragnehmer eine Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung über den Eingang der Anzeige an den Auftraggeber.Von der Gewährleistung ausgeschlossen, ist natürlicher Verschleiß.Einen gewährleistungspflichtigen Mangel behebt der Auftragnehmer auf seine Kosten im selben Betrieb. IX. Haftung Soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft, haftet der Auftragnehmer für Schäden und Verlust am Auftragsgegenstand und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt. Die Haftung ausgeschlossen ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl.Sparbüchern, Scheckheften, Scheck und Kreditkarten) Kostbarkeiten und andere Wertsachen,die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind.Der Auftragnehmer ist bei einer Beschädigung des Arbeitsgegenstandes zur kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, soweit er für Schäden und Verluste haftet. Sollte diese nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung oder des Verlustes zu substituieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erstattung notwendiger Abschleppkosten und zum Ersatz etwaiger Personenschäden des Auftraggebers bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Leistungsbegrenzung ist nicht gültig bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Darüber hinaus erfolgt Ersatzleistung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Bei Verzug des Auftragnehmers ist die Haftung abschließend in Abschnitt III geregelt. Unberührt bleiben Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte(ProdHaftG). Ausschließlich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit erfolgt Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.Etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in seiner Obhut befinden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen.Desgleichen verpflichtet sich der Auftraggeber, Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu benennen. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber persönlich geltend gemachte Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer die Haftung anerkennt, schriftlich bestätigen.Sollte ein Schulungsteilnehmer ein eigenes Fahrzeug zur Umrüstung mitbringen, wird bei eventuellen Schäden an diesen Fahrzeugen keinerlei Haftung übernommen. Für die mitgebrachten Fahrzeuge übernehmen die Schulungsteilnehmer die Haftung bei Schäden. X. Eigentumsvorbehalt Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor, soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind. XI. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren) (Nur gültig für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t) Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Auftrag ist der Auftraggeber oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer berechtigt die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks anrufen. Die Anrufung hat schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes zu erfolgen. Durch Anrufen der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch Anrufen der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Anrufen der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Die Schiedsstelle stellt ihre Tätigkeit ein, wenn der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten wird. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenfrei. XII. Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand für jegliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand hat Gültigkeit, sollte der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsabschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein. Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.
Bitte nur bieten wenn Sie die Beschreibung komplett gelesen und verstanden haben. Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch unter 0175-2407406 oder 07389-201420 zur Verfügung.
Nach der letzten Erfahrung behalte ich mir vor Bieter mit weniger als 10 Bewertungen zu streichen. Dessweiteren sind amiandrmaye und archer33818 von der Auktion ausgeschlossen.
Sie bieten hier auf einen Range Rover 4,6 V8 mit 165KW/225PS.Er ist mit fast allem ausgestattet was es für das Fahrzeug gab. Er verfügt über einen permanenten Allradantrieb.
Das heisst Sie müssen den Allrad nicht erst in brenzlichen Situationen zuschalten. Weitere nützliche Kleinigkeiten wären z.B. Zentralverriegelung mit Funk, Sitzheizung, ABS, Tempomat, el. verstellbare Sitze und der Fahrersitz hat auch Memoriefunktion. Dann sind noch Armlehnen am Fahrer und Beifahrersitz, Klimaautomatik Radio mit CD und Bluetooth Freisprechfunktion,Telefon, Ledersitze, Nebelscheinwerfer und Fernlichtzusatzscheinwerfern, zudem hat er auch noch eine Luftfederung verbaut. Er hat eine Anhängerkupplung dran mit der man 3,5 Tonnen ziehen darf.
Warscheinlich hab ich jetzt eh die Hälfte vergessen aufzuzählen.
Als Highlite hat der Range Rover eine KME-Autogasanlage eingebaut die selbstverständlich vom TÜV abgenommen und eingetragen wurde.
Das bedeutet Sie fahren zum halben Benzinpreis!!!
Dazu ist ein 94 Liter Gastank in der Ersatzradmulde eingebaut. So kann der Kofferraum voll genutzt werden.
Die Lambdasonden sind neu reingekommen und seither ist der Verbrauch auch extrem gesunken. Er liegt jetzt bei 14-18 Litern Gas, je nach Fahrweise. Das bedeutet man kann ihn mit ca.knapp 12,-€ auf 100km bewegen.
Der TÜV ist im Oktober 2015 fällig, kann aber gegen die TÜV und AU Gebühren von knapp über 100,-€ neu gemacht werden.
Natürlich hat ein Fahrzeug mit fast 14 Jahren auch ein paar Mängel.
Das Schiebedach lässt sich nicht öffnen, die Klimaanlage ist leer und müsste neu befüllt werden, die hintere Stoßstange hat eine leichte Beschädigung, ein paar kleinere Dallen (siehe Bilder), ein Gurtschluß der Rückbank sollte erneuert werden Fahrersitz hat zwei Macken.
Besichtigung und Probefahrt sind ausdrücklich erwünscht. Zur Terminabsprache einfach unter Tel. 0175-2407406 od. 07389-201420 kurz melden.
Der Range Rover ist momentan noch angemeldet und wird auch noch gefahren, folglich können noch ein paar Kilometer dazu kommen.
Nun zum rechtlichen Teil. Trotz fahrbereitem Zustand wird das Fahrzeug aufgrund seines Alters als Unfall oder Bastlerfahrzeug mit Motor und Getriebeschaden nicht fahrbereit zum ausschlachten oder nur an Gewerbetreibende unter Ausschluß jeder Garantie und Gewährleistung verkauft.
Wer damit nicht einverstanden ist sollte nicht bieten!!!
Bitte vor Gebotsabgabe das Fahrzeug besichtigen und probefahren. Zur Terminabsprache können Sie mich unter 0175-2407406 anrufen.
Nachträgliche Preisverhandlungen werden nicht akzeptiert. Spaßbieter werden angezeigt.
Achtung : Da das Fahrzeug der Differenzbesteuerung unterliegt kann laut § 25a UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden!
Rechtliche Informationen des Verkäufers Autogaszentrum Alb-Donau KFZ-Zimmermann Kontaktdaten Jürgen Zimmermann Justinger Weg 25 72535 Heroldstatt-Sontheim Deutschland
Telefon:07389|201420 Fax:07389-201421 E-Mail:info@autogaszentrum-alb-donau.de Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu benennen. Der Auftraggeber bekommt eine Durchschrift des Auftragsscheins bzw. Kostenvoranschlags. Der Auftrag/Kostenvoranschlag in Verbindung mit einer vereinbarten Anzahlung befugt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen, TÜV Unterlagen zu bestellen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. Die Anzahlung für eine Umrüstung auf Autogas in Höhe von 250,- Euro kann bei Stornierung durch den Auftraggeber nicht erstattet werden. II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag Auf Forderung des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, welche bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Die im Auftragsschein angegebenen Preise können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.Bittet der Auftraggeber um eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. An diesen Kostenvoranschlag ist der Auftragnehmer bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Ausgabe gebunden.Liegt der Auftragserteilung ein Kostenanschlag zugrunde, so darf der Gesamtpreis bei Berechnung des Auftrags maximal um 10 % überschritten werden, andernfalls muss der Auftraggeber informiert werden. Sind im Auftragsschein Preisangaben enthalten, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden. III. Fertigstellung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Sollte sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändern oder erweitern und tritt dadurch eine Verzögerung ein,dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.Sollte der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, z. B. durch Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten können, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich und zumutbar ist. IV. Abnahme Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, im Betrieb des Auftragnehmers.Der Auftraggeber gerät mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand binnen einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin gemahnt hat. Die Frist verkürzt sich auf 2 Arbeitstage, wenn die Reparaturarbeiten innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden.Im Fall von Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr in Rechnung stellen. Die Aufbewahrung des Auftragsgegenstandes kann nach Ermessen des Auftragnehmers auf anderweitig erfolgen. Kosten und Gefahren der Verwahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. V. Berechnung des Auftrages Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien werden in der Rechnung jeweils gesondert aufgelistet.Bittet der Auftraggeber um Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.Erfolgt der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten speziell aufzuführen sind. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren macht zur Voraussetzung, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung nicht möglich macht.Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. VI. Zahlung Zahlungen sind bei Annahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe – zu tätigen. Zahlungen sind in bar oder durch eine Scheckkarte zu tätigen. Im Fall von Bezahlung durch Kreditkarte, erfolgt ein 3,5% Aufschlag auf die Rechnungssumme. Ausgeschlossen ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Auftraggeber nur geltend gemacht werden, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.Verzugszinsen erfolgt mit einer Berechnung von 8% p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz. Sollte der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweisen, sind sie höher oder niedriger anzusetzen. Der Auftragnehmer ist befugt, bei Auftragserteilung eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen. VII. Erweitertes Pfandrecht Dem Auftragnehmer steht aufgrund seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht zu, infolge der durch den Auftrag in seinen Besitz gelangten Gegenstände. Soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen, kann das vertragliche Pfandrecht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung hat das vertragliche Pfandrecht nur Gültigkeit, soweit diese zweifelsfrei sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. VIII. Gewährleistung Der Auftragnehmer garantiert für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund von Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt: Sollte der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels annehmen, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem in den Ziffern 2 bis 4 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält: Die Gewährleistung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sowie bei Anhängern, Aggregaten und Spezialfahrzeugen mit Nebenantrieb endet sechs Monate nach Abnahme, wenn der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist.Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen; bei persönlicher Anzeige erfolgt durch den Auftragnehmer eine Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung über den Eingang der Anzeige an den Auftraggeber.Von der Gewährleistung ausgeschlossen, ist natürlicher Verschleiß.Einen gewährleistungspflichtigen Mangel behebt der Auftragnehmer auf seine Kosten im selben Betrieb. IX. Haftung Soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft, haftet der Auftragnehmer für Schäden und Verlust am Auftragsgegenstand und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt. Die Haftung ausgeschlossen ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl.Sparbüchern, Scheckheften, Scheck und Kreditkarten) Kostbarkeiten und andere Wertsachen,die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind.Der Auftragnehmer ist bei einer Beschädigung des Arbeitsgegenstandes zur kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, soweit er für Schäden und Verluste haftet. Sollte diese nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung oder des Verlustes zu substituieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erstattung notwendiger Abschleppkosten und zum Ersatz etwaiger Personenschäden des Auftraggebers bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Leistungsbegrenzung ist nicht gültig bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Darüber hinaus erfolgt Ersatzleistung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Bei Verzug des Auftragnehmers ist die Haftung abschließend in Abschnitt III geregelt. Unberührt bleiben Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte(ProdHaftG). Ausschließlich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit erfolgt Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.Etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in seiner Obhut befinden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen.Desgleichen verpflichtet sich der Auftraggeber, Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu benennen. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber persönlich geltend gemachte Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer die Haftung anerkennt, schriftlich bestätigen.Sollte ein Schulungsteilnehmer ein eigenes Fahrzeug zur Umrüstung mitbringen, wird bei eventuellen Schäden an diesen Fahrzeugen keinerlei Haftung übernommen. Für die mitgebrachten Fahrzeuge übernehmen die Schulungsteilnehmer die Haftung bei Schäden. X. Eigentumsvorbehalt Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor, soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind. XI. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren) (Nur gültig für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t) Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Auftrag ist der Auftraggeber oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer berechtigt die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks anrufen. Die Anrufung hat schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes zu erfolgen. Durch Anrufen der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch Anrufen der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Anrufen der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Die Schiedsstelle stellt ihre Tätigkeit ein, wenn der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten wird. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenfrei. XII. Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand für jegliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand hat Gültigkeit, sollte der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsabschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein. Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.