Saab 99 Rot Oldtimer Sedan
Kaufpreis: Є 1,00 Angebot machen
Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Marke: | Saab | |
Getriebe: | Manuelle Schaltung | Modell: | 99 |
Komfortausstattung: | Schiebedach | Farbe: | Rot |
Hi-Fi-/ Navigation: | Radio / Kassette | Anzahl Türen: | 4 |
Außenausstattung: | Leichtmetallfelgen | Kilometerstand: | 203405 |
Unfall-/Bastlerfahrzeug: | Bastlerfahrzeug | Leistung: | 74 |
Herstellungsland und -region: | Schweden | Kraftstoff: | Benzin |
Typ: | Velmet |
Saab 99 Rot gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
SAAB 99 Valmet zu VerkaufenDas Fahrzeug ist abgemeldet.
Folgende Teile müssen nach meinem Wissensstand erneuert werden: Die Batterie , Die Reifen , die Vergasermembrane des SU Vergasers , die Mechanische Benzinpumpe da sie der Deckel sich bewegen lässt und Luft angesaugt werden kann.Sonst lief das Fahrzeug gut.Fahrzeugpapiere und schlüssel sind vorhanden.Der SAAB ist nicht Fahrbereit und er müßte auf einem Anhänger transportiert werden.
Das Fahrzeug wird ausdrücklich Oldtimer und als Bastler Objekt Verkauft.Der SAAB kann als Oldtimer angemeldet werden.Einige Roststellen sind vorhanden an der Motorhaube ist ein Rostloch, an den Restlichen Fahrzeugteilen kann ich zur Zeit nichts sagen , da ich das Fahrzeug vor ca 10 Jahren das letzte mal bewegt habe.
Noch etwas in Eigener Sache: Nach der Ersteigerung ist das Fahrzeug in Absprache mit mir innerhalb von 7 Tagen Abzuholen. Es gibt keine Nachverhandlung, kein Preisnachlass, kein letzter Preis. Wer das Fahrzeug ersteigert und danach nicht mehr haben will, erklärt sich damit einverstanden 20% des Gebotes zu bezahlen. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht mitbieten.
Für weitere fragen stehe ich gern zur verfühgung.
Nun leider der all-übliche Satz: Verstehen Sie dies bitte nicht als Drohung sondern nur zur Klärung des Sachverhaltes. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Ich weise ausdrücklich darauf hin. Der Artikel wird so wie er ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Objekt in dieser Auktion wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen . Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Bitte beachten Sie, dass Spaßbieter bei Rücktritt eine Gebühr in Höhe von fünfzig Prozent vom Ersteigerungswert erstatten müssen.
Folgende Teile müssen nach meinem Wissensstand erneuert werden: Die Batterie , Die Reifen , die Vergasermembrane des SU Vergasers , die Mechanische Benzinpumpe da sie der Deckel sich bewegen lässt und Luft angesaugt werden kann.Sonst lief das Fahrzeug gut.Fahrzeugpapiere und schlüssel sind vorhanden.Der SAAB ist nicht Fahrbereit und er müßte auf einem Anhänger transportiert werden.
Das Fahrzeug wird ausdrücklich Oldtimer und als Bastler Objekt Verkauft.Der SAAB kann als Oldtimer angemeldet werden.Einige Roststellen sind vorhanden an der Motorhaube ist ein Rostloch, an den Restlichen Fahrzeugteilen kann ich zur Zeit nichts sagen , da ich das Fahrzeug vor ca 10 Jahren das letzte mal bewegt habe.
Noch etwas in Eigener Sache: Nach der Ersteigerung ist das Fahrzeug in Absprache mit mir innerhalb von 7 Tagen Abzuholen. Es gibt keine Nachverhandlung, kein Preisnachlass, kein letzter Preis. Wer das Fahrzeug ersteigert und danach nicht mehr haben will, erklärt sich damit einverstanden 20% des Gebotes zu bezahlen. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht mitbieten.
Für weitere fragen stehe ich gern zur verfühgung.
Nun leider der all-übliche Satz: Verstehen Sie dies bitte nicht als Drohung sondern nur zur Klärung des Sachverhaltes. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Ich weise ausdrücklich darauf hin. Der Artikel wird so wie er ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Objekt in dieser Auktion wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen . Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Bitte beachten Sie, dass Spaßbieter bei Rücktritt eine Gebühr in Höhe von fünfzig Prozent vom Ersteigerungswert erstatten müssen.