Schaustellerfahrzeug Auflieger Mobilbühne Verkaufsbühne Wohnmobil “gebrauchsspuren,
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Artikelmerkmale
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“gebrauchsspuren, in Ordnung, Fahrbereit” |
Fahrzeugart: | Auflieger | Anzahl Achsen: | 3 |
Fahrzeugtyp: | Bühne Wohnmobil Schausteller | Klimatisierung: | Klimaautomatik |
Hersteller: | TETON USA | Länge (cm): | 12800 |
Kilometer: | 55000 | Breite (cm): | 2520 |
Jahr der Erstzulassung: | 1996 | Höhe (cm): | 3510 |
Zul. Gesamtgewicht (kg): | 9395 | Modell: | TETON USA |
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Fahrzeugbeschreibung
Mega Wohnmobil mit elektrisch ausfahrbaren Seiten inklusive Umbau als Bühne (6mx6m) für Veranstaltungen, Verkauf, Werbung. inkl. Hydraulikanlage zum Ausfahren der Bühne.Sattelauflieger mit 12,8m Länge. Elektroanlage, Einbauküche, Bad, Klima 2x, Heizung, Wassertanks, Abwasseranlage, Toilette.Auch wieder als Wohnmobil umrüstbar.Schaustellerzulassung.2013 komplett neu bereift inkl. 1x Reserverad und 1x Reservereifen.. zzt ohne TÜV - TÜV ist aber kein Problem.Keine Gewährleistung, keine Rücknahme. Privatverkauf.Ernstzunehmende Angebote gern per Telefon.
Keine Nachverhandlungen. Besichtigung in Köln möglich.Sofort fahrbereit.Höhenverstellbarer SattelzapfenHydraulisches Stützsystem
Auch wenn auf manchen Bildern - das Zugfahrzeug gehört nicht zum Verkaufsumfang.Zahlung per Überweisung im Voraus oder Bar bei Abholung. Kein Paypal. Rechtliche Informationen des Verkäufers ETS Ltd. Kontaktdaten Andreas Wahl ETS-Trading (HK) Limited Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Porz Deutschland
Telefon:02203|8955020 E-Mail:info@ets-lighting.de ETS-Trading (HK) Limited Niederlassung Deutschland Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Direktor Andreas Wahl Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 814394639 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Geschäftsbedingungen (GB) -Stand 05.11.2009- -ETS-Trading (HK) Limited Niederlassung Deutschland (auch genannt ETS),-zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Privatpersonen. § 1 Geltungsbereich GB 1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der ETS erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinregelungen (=GB) für den Verkauf, die Herstellung von Waren oder die Erbringung sonstiger Leistungen (einschließlich Montagen, Montageüberwachung etc.) gegenüber Unternehmern u./o. Unternehmen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB. Für Montagen gelten ergänzend die "Montagebedingungen" (=MB; s.u.). GB und ggf. MB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten ferner, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird vorab ausdrücklich widersprochen. 2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbar, zumindest aber von uns bestätigt wurden. 3. Zum ergänzenden Vertragsbestandteil erhoben werden ferner, diese Geschäftsbedingungen sowie Montagebedingungen, sowie für Vereinbarung mit nicht deutschen Bestellern die jeweils aktuellen ORGALIME Bedingungen. § 2 Angebot und/oder Vertragsschluss Angebote zum Angebot (invitatio ad offerendum) sind -insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw.- freibleibend und unverbindlich. Dies gilt ferner für Preisangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. Diese sind nur verbindlich, wenn sie zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und Grundlage einer rechtlich verbindlichen Willenserklärung (ETS) ist. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bei gleichbleibender oder verbesserter Leistung bleiben ETS-Trading (HK) Limited vorbehalten. Der Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag unwiderruflich gebunden. Die Annahmefrist beträgt gleichermaßen mindestens vier Wochen nach Zugang des Auftrags. Jede Willenserklärungen von ETS bedarf einer schriftlichen Zusage oder Bestätigung. In jedem Fall kann sich der Besteller auf Vertragsinhalte nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch ETS berufen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung Vertragsinhalt oder Gegenstand einer eigenständigen Vereinbarung. Einigungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen oder gesetzlichen Vollmacht. Stillschweigen von ETS auf eine Willenserklärung des Bestellers entfaltet weder die Wirkung noch die Bedeutung einer Willenserklärung. Mitarbeiter der ETS sind nur nach Erteilung einer schriftlichen Vollmacht ermächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. § 3 Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt 1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs geltender Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versendungs-, Entladungs- sowie Versicherungskosten sofern nicht anders angegeben. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Nachnahme auf Kosten des Käufers. Soweit Incoterms im Wege der Individualvereinbarung einbezogen werden, so gehen die sich daraus ergebenden Bestimmungen diesen GB vor. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere oder geringer abgesicherten Schulden anzurechnen (§ 366 BGB), die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen (§ 367 BGB). Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von Є 10,00 vorab erheben können. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Schecks des Bestellers nicht dem ETS Konto gutgeschrieben werden oder er Zahlungen einstellt, oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers nachweislich in Frage stellen (bspw. Eintragung i. d. Schuldnerverzeichnis), so sind wir berechtigt, sämtliche, auch gestundete oder mit Zahlungsziel bestehende Zahlungsverpflichtungen sofort fällig zu stellen. Im Übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen und/oder zu verwenden. 2. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Liefer-(Vertrags-)-verhältnis beruht. 3. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die ETS aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt ETS das Eigentum an den gelieferten Waren vorbehalten. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer das (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorbehaltsware ist als solche zu kennzeichnen und abzusondern. Der Käufer ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist oder Gründe vorliegen, die zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verpflichten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen am Liefergegenstand oder an Vorbehaltsware gegenüber Dritten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Der Käufer wird mit Einigung über den Vertragsgegenstand widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzu-ziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Der Käufer ist verpflichtet, Waren, soweit diese als Vorbehaltsware oder Sicherungseigentum bewertet werden und die er an Dritte liefert ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt zu liefern. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, den daraus abgeleiteten Herausgabean-spruch an Dritte abzutreten oder gegebenenfalls Abtretung des Hausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag 5. ETS behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Dateien u.ä. Informationen, körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor, soweit diese nicht von Anderen gehalten werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. ETS verpflichtet sich Informationen, deren Nutzung ausschließlich dem Besteller zusteht, vertraulich zu behandeln. § 4 Abtretung Ohne schriftliche Zustimmung der ETS kann der Besteller Ansprüche, gleich aus welchem Grund, nicht an Dritte abtreten. § 5 Liefer- und Leistungszeit 1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Einigung über sämtliche technischen Fragen voraus. Liefertermine und -fristen stellen keine Fixtermine dar, dazu bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sie sind überdies solange unverbindlich, als sich die Parteien nicht ausdrücklich daran binden. Sämtliche Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Die Pflicht zur Einhaltung der Lieferfrist setzt überdies die rechtzeitige und ord-nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt uns vorbehalten. 2. Termine und Fristen, ob bei gesonderten Leistungen oder solchen neben Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Maschinen, Anlagen(teile), Geräte(teile), Werkzeuge, Hilfspersonen des Bestellers, Versorgungseinrichtungen ([Stark-]Strom, Wasser, Pressluft etc.), Hilfsmittel (Kran, Gabelstapler etc.) sowie ggf. Hilfsmannschaften des Bestellers an der Baustelle zur Verfügung stehen. Ist ETS neben den Montageleistungen zur Lieferung von (Ersatz-)Teilen verpflichtet, so stehen sämtliche Leistungstermine unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teilleistungen sind zulässig und separat abrechenbar. 3. Jeder Versand zwischen den Vertragsparteien erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport aus-führende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung an den Besteller unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Ver-schulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Auch ohne ausdrücklich schriftlichen Auftrag des Käufers ist ETS berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung zu versichern. § 6 Gewährleistung und Haftung 1. ETS haftet für Auskunft und Rat allenfalls im Rahmen eines eingeleiteten oder bestehenden Vertragverhältnisses. 2. Mängel sind durch den Besteller/Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware und/oder Leistungserbringung bei ETS nachvollziehbar und schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. 3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuprodukten 12 Monate und bei gebrauchten Maschinen, Maschinenteilen, Anlagen oder deren Ersatz- oder sonstigen Teilen 1 Monat, jeweils gerechnet seit Gefahrübergang. Dies gilt für die gewöhnliche Nutzung im Einschichtbetrieb. Für private Käufer gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. a) Die Nacherfüllung (NE) findet am vertraglich geschuldeten Aufstellungsort statt. Für diejenigen Teile, die sich infolge eines bei Gefahrübergang vorliegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, erfolgt die NE unentgeltlich. Die Art der NE -Nachbesserung oder Ersetzung fehlerhafter Teile- wird von ETS festgelegt. b) Zur Vornahme aller der ETS notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit ETS die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Besteller hat das Recht zur Selbstvornahme ausschließlich in dringenden Fällen, das heißt bei unmittelbarer Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden. Er hat dann aber zu gewährleisten, dass die Mangelbeseitigung fachmännisch erfolgt. Der Besteller hat zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. tigen Fällen unverzüglich, telefonisch vorab, zu informieren. Der Besteller hat in vorgenannten Dringlichkeitsfällen den/die Fehler, betroffene Maschinen, Geräte und/oder Geräte-teile detailliert zu benennen. c) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt ETS - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten der Nacherfüllung einschließlich Versand. ETS trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus am Erfüllungsort der Hauptleistung sowie die Kosten der etwa erfor-derlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung für ETS eintritt. Auf Anforderung von ETS hat der Besteller bei ihm vorhandene technische Hilfsmittel, wie Werkzeuge; Krane, Gabelstapler etc. jeweils auf eigenes Risiko bemannt bereitzustellen. d) Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ETS -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- eine ihr gesetzte, angemessene Frist sowie mindestens zwei weitere ausreichende Nachfristen für die Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung zu. Der Rücktritt ist für diesen Fall ausgeschlossen. e) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von ETS zu vertreten sind oder bei Auftragserteilung erkennbar waren. Der Käufer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der ETS für die daraus entstehenden Folgen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, das heißt abweichend vom ursprünglichen Lieferort vorgenommen werden, so besteht ein Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung erst nach Einzahlung eines angemessenen Vorschusses oder gleichwertiger Sicherheit für den zu erwartenden Mehrauf-wand des Unternehmers (Arbeitszeit, Reisekosten und Spesen zu ETS Standardsätzen). Für Rechtsmängel gilt ferner: Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird ETS auf eigene Kosten versuchen, dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen oder den Liefergegenstand in, für den Besteller zumutbarer Weise der-art modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht fortbesteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind die Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. § 7 Weitergehende Haftung ETS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, unter Verweis auf die den Käufer diesbezüglich treffende Darlegungs- und Beweistragenspflicht (gilt nicht bei zurechen-barer Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben) nur: 1. soweit dieser keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, 2. bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ETS auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter. Bei deren fahrlässigem Verschulden wird die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Deliktische Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies auch für konkurrierende vertragliche Ansprüche gilt. 3. für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet ETS nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter; oder wenn die Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden oder Mängel vorliegen, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat. 4. Nimmt der Besteller eine von ETS gelieferte Anlage oder eine sonstige Anlage, nach Erbringung von Montageleistung(en) durch ETS ohne Schulung vorläufig oder endgültig in Betrieb ohne eine oder vor einer vertraglich festgelegte(n) Abnahme so geschieht dies ohne weiteres auf dessen (Besteller) eigene Gefahr. Anlagenbedingte Fehl- und/oder Minderleistungen des Liefergegenstandes (Anlagen, -teile oder andere Anbauteile) nach vorläufigen Inbetriebnahmen, das heißt im Zeitraum zwischen der Maschinen-abnahme und der Leistungsabnahme (=Abnahme i.S. des § 640 Abs.1 BGB) begründen keinen vertraglichen, vertragsähnlichen Schadenersatzanspruch, aus dem Gesichts-punkt fahrlässigen Verschuldens gegen den Unternehmer, dessen Organe oder von diesem eingesetzte Gehilfen. Eine Haftung aus unerlaubter Handlung wegen fahrlässigem Verschulden des Unternehmers, seiner Organe und leitenden Angestellten und/oder Verrichtungsgehilfen im zuvor beschriebenen Umfang und Zeitraum ist ausgeschlossen. An-sprüche aus unerlaubter Handlung gegen ETS, deren Organe, leitende Angestellte und/oder Verrichtungsgehilfen, wegen Sach- und/oder Vermögensschäden sind bei grob fahrlässigem Verschulden auf den Warenwert der durch den ETS gelieferten Anlage begrenzt und ansonsten ausgeschlossen, soweit dies auch für konkurrierende vertragliche Ansprüche gilt. Im Zusammenhang mit vorläufigen Inbetriebnahmen nutzlos erbrachte Aufwendungen des Bestellers, insbesondere für Rohstoffe, Zusatzstoffe und Personal hat ETS nur dann zu tragen, wenn ETS zuvor zugesichert hatte, dass sich die Anlage in einem abnahmereifen (Leistungsabnahme), das heißt den zugesicherten Eigenschaften ent-sprechenden Zustand befindet und die Anlage in dessen Folge mit einem Handelsprodukt betrieben worden ist. Der Besteller hat in diesem Zusammenhang erbrachte Aufwen-dungen substantiiert zu erfassen und innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen geltend zu machen. 5. Der Besteller haftet gegenüber dem Unternehmer dafür, dass das von diesem (Besteller) für Tests in den Anlagen, Maschinen oder deren Teilen des Unternehmers bereitgestell-te Produkt die zugesicherten Eigenschaften aufweist; Soweit die zugesicherten Eigenschaften nicht vorliegen und das Material Beschädigungen an den Anlagen, Maschinen oder deren Teilen verursacht, hat dies der Besteller zu vertreten. 6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehendem unberührt. § 8 Abnahmefiktion Erfolgt eine Inbetriebnahme mit einem Handelsprodukt und/oder im Rahmen geschäftsmäßiger Betriebsabläufe ohne formelles Abnahmeprotokoll und/oder die Bestätigung der Abnahmereife durch den Unternehmer eigenmächtig durch den Besteller, gilt die Anlage als uneingeschränkt abgenommen (Leistungsabnahme). Kommt eine förmliche Abnah-me trotz dahingehender Aufforderung an den Besteller und unter gleichzeitiger Anzeige der Abnahmebereitschaft der Anlage durch den Unternehmer nicht zustande, gilt die An-lage bei weiterem Betrieb mit Ablauf von 12 Tagen als abgenommen. § 9 Ergänzende Montagebedingungen Leistungen von ETS welche alleinig auf die Kontrolle (Supervision) der ansonsten vereinbarten und/oder anderweitig festgelegten Ausführung von Montagen beschränkt sind, sind ausschließlich solche, die während der schriftlich zu bestätigenden Anwesenheit des vor Ort leitenden Ingenieurs oder Montagetechnikers im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit erfolgen. Dauert der Arbeitseinsatz länger als zehn Stunden täglich, so beschränkt sich die Kontrollpflicht über Arbeiten, welche anderweitig auf Veranlassung des Bestellers ausgeführt werden auf den Zeitraum der tatsächlichen Anwesenheit des vor Ort leitenden Ingenieurs oder Montagetechnikers. § 10 Schutz- und Urheberrechte Der Käufer ist verpflichtet, ETS unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von ETS geliefertes Produkt erhält. Sollte ein Verwertungsrecht nicht erreichbar sein, ist ETS nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert und/oder ohne das Zutun von ETS in ein System integriert, oder haben wir aufgrund ausdrücklicher Anweisungen des Käufers, aber entgegen unseren Empfehlungen das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, stellt uns der Käufer gegenüber Ansprüchen des tatsächlichen oder vermeintlichen Rechteinhabers. Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den eigenen Gebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche, bei berechtigtem Interesse des Käufers jederzeit zu erteilender Einwilligung, soweit berechtigte Interessen der ETS gewahrt bleiben, darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Käufer auch auf Kopien anzubringen. § 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien ist der Geschäftssitz der ETS. Bei mehreren Niederlassungen ist dies Köln. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbe-ziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)" und des "Einheit-lichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG/CISG)" wird ausdrücklich ausgeschlossen. § 12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken. Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt ausschließlich für Endverbraucher. Geräte welche durch Ihre Verwendungsart für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind werden hiervon ausgenommen. Ebenso gilt das Widerrufs- und Rückgaberecht nicht für Käufer welche die Waren für Ihren gewerblichen oder industriellen Einsatz erwerben. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Für defekte und als Bastlerware / Ersatzteilspender gekennzeichnete Produkte besteht kein Rückgaberecht. Der Widerruf ist zu richten an: ETS-Trading HK Limited Niederlassung Deutschland Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Direktor Andreas Wahl info@ets-lighting.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Hiervon ausgenommen sind Leuchtmittel und Verbrauchsmittel. Versiegelte Ware, z.B. Software, ist bei gebrochenem Siegel nicht rückgabefähig. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Rückgabebelehrung Rückgaberecht Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: ETS-Trading HK Limited Niederlassung Deutschland Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Direktor Andreas Wahl info@ets-lighting.de Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. Ende der Rückgabebelehrung
Keine Nachverhandlungen. Besichtigung in Köln möglich.Sofort fahrbereit.Höhenverstellbarer SattelzapfenHydraulisches Stützsystem
Auch wenn auf manchen Bildern - das Zugfahrzeug gehört nicht zum Verkaufsumfang.Zahlung per Überweisung im Voraus oder Bar bei Abholung. Kein Paypal. Rechtliche Informationen des Verkäufers ETS Ltd. Kontaktdaten Andreas Wahl ETS-Trading (HK) Limited Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Porz Deutschland
Telefon:02203|8955020 E-Mail:info@ets-lighting.de ETS-Trading (HK) Limited Niederlassung Deutschland Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Direktor Andreas Wahl Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 814394639 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Geschäftsbedingungen (GB) -Stand 05.11.2009- -ETS-Trading (HK) Limited Niederlassung Deutschland (auch genannt ETS),-zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Privatpersonen. § 1 Geltungsbereich GB 1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der ETS erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinregelungen (=GB) für den Verkauf, die Herstellung von Waren oder die Erbringung sonstiger Leistungen (einschließlich Montagen, Montageüberwachung etc.) gegenüber Unternehmern u./o. Unternehmen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB. Für Montagen gelten ergänzend die "Montagebedingungen" (=MB; s.u.). GB und ggf. MB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten ferner, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird vorab ausdrücklich widersprochen. 2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbar, zumindest aber von uns bestätigt wurden. 3. Zum ergänzenden Vertragsbestandteil erhoben werden ferner, diese Geschäftsbedingungen sowie Montagebedingungen, sowie für Vereinbarung mit nicht deutschen Bestellern die jeweils aktuellen ORGALIME Bedingungen. § 2 Angebot und/oder Vertragsschluss Angebote zum Angebot (invitatio ad offerendum) sind -insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw.- freibleibend und unverbindlich. Dies gilt ferner für Preisangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. Diese sind nur verbindlich, wenn sie zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und Grundlage einer rechtlich verbindlichen Willenserklärung (ETS) ist. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bei gleichbleibender oder verbesserter Leistung bleiben ETS-Trading (HK) Limited vorbehalten. Der Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag unwiderruflich gebunden. Die Annahmefrist beträgt gleichermaßen mindestens vier Wochen nach Zugang des Auftrags. Jede Willenserklärungen von ETS bedarf einer schriftlichen Zusage oder Bestätigung. In jedem Fall kann sich der Besteller auf Vertragsinhalte nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch ETS berufen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung Vertragsinhalt oder Gegenstand einer eigenständigen Vereinbarung. Einigungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen oder gesetzlichen Vollmacht. Stillschweigen von ETS auf eine Willenserklärung des Bestellers entfaltet weder die Wirkung noch die Bedeutung einer Willenserklärung. Mitarbeiter der ETS sind nur nach Erteilung einer schriftlichen Vollmacht ermächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. § 3 Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt 1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs geltender Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versendungs-, Entladungs- sowie Versicherungskosten sofern nicht anders angegeben. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Nachnahme auf Kosten des Käufers. Soweit Incoterms im Wege der Individualvereinbarung einbezogen werden, so gehen die sich daraus ergebenden Bestimmungen diesen GB vor. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere oder geringer abgesicherten Schulden anzurechnen (§ 366 BGB), die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen (§ 367 BGB). Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von Є 10,00 vorab erheben können. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Schecks des Bestellers nicht dem ETS Konto gutgeschrieben werden oder er Zahlungen einstellt, oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers nachweislich in Frage stellen (bspw. Eintragung i. d. Schuldnerverzeichnis), so sind wir berechtigt, sämtliche, auch gestundete oder mit Zahlungsziel bestehende Zahlungsverpflichtungen sofort fällig zu stellen. Im Übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen und/oder zu verwenden. 2. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Liefer-(Vertrags-)-verhältnis beruht. 3. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die ETS aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt ETS das Eigentum an den gelieferten Waren vorbehalten. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer das (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorbehaltsware ist als solche zu kennzeichnen und abzusondern. Der Käufer ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist oder Gründe vorliegen, die zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verpflichten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen am Liefergegenstand oder an Vorbehaltsware gegenüber Dritten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Der Käufer wird mit Einigung über den Vertragsgegenstand widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzu-ziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Der Käufer ist verpflichtet, Waren, soweit diese als Vorbehaltsware oder Sicherungseigentum bewertet werden und die er an Dritte liefert ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt zu liefern. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, den daraus abgeleiteten Herausgabean-spruch an Dritte abzutreten oder gegebenenfalls Abtretung des Hausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag 5. ETS behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Dateien u.ä. Informationen, körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor, soweit diese nicht von Anderen gehalten werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. ETS verpflichtet sich Informationen, deren Nutzung ausschließlich dem Besteller zusteht, vertraulich zu behandeln. § 4 Abtretung Ohne schriftliche Zustimmung der ETS kann der Besteller Ansprüche, gleich aus welchem Grund, nicht an Dritte abtreten. § 5 Liefer- und Leistungszeit 1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Einigung über sämtliche technischen Fragen voraus. Liefertermine und -fristen stellen keine Fixtermine dar, dazu bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sie sind überdies solange unverbindlich, als sich die Parteien nicht ausdrücklich daran binden. Sämtliche Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Die Pflicht zur Einhaltung der Lieferfrist setzt überdies die rechtzeitige und ord-nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt uns vorbehalten. 2. Termine und Fristen, ob bei gesonderten Leistungen oder solchen neben Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Maschinen, Anlagen(teile), Geräte(teile), Werkzeuge, Hilfspersonen des Bestellers, Versorgungseinrichtungen ([Stark-]Strom, Wasser, Pressluft etc.), Hilfsmittel (Kran, Gabelstapler etc.) sowie ggf. Hilfsmannschaften des Bestellers an der Baustelle zur Verfügung stehen. Ist ETS neben den Montageleistungen zur Lieferung von (Ersatz-)Teilen verpflichtet, so stehen sämtliche Leistungstermine unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teilleistungen sind zulässig und separat abrechenbar. 3. Jeder Versand zwischen den Vertragsparteien erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport aus-führende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung an den Besteller unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Ver-schulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Auch ohne ausdrücklich schriftlichen Auftrag des Käufers ist ETS berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung zu versichern. § 6 Gewährleistung und Haftung 1. ETS haftet für Auskunft und Rat allenfalls im Rahmen eines eingeleiteten oder bestehenden Vertragverhältnisses. 2. Mängel sind durch den Besteller/Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware und/oder Leistungserbringung bei ETS nachvollziehbar und schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. 3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuprodukten 12 Monate und bei gebrauchten Maschinen, Maschinenteilen, Anlagen oder deren Ersatz- oder sonstigen Teilen 1 Monat, jeweils gerechnet seit Gefahrübergang. Dies gilt für die gewöhnliche Nutzung im Einschichtbetrieb. Für private Käufer gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. a) Die Nacherfüllung (NE) findet am vertraglich geschuldeten Aufstellungsort statt. Für diejenigen Teile, die sich infolge eines bei Gefahrübergang vorliegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, erfolgt die NE unentgeltlich. Die Art der NE -Nachbesserung oder Ersetzung fehlerhafter Teile- wird von ETS festgelegt. b) Zur Vornahme aller der ETS notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit ETS die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Besteller hat das Recht zur Selbstvornahme ausschließlich in dringenden Fällen, das heißt bei unmittelbarer Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden. Er hat dann aber zu gewährleisten, dass die Mangelbeseitigung fachmännisch erfolgt. Der Besteller hat zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. tigen Fällen unverzüglich, telefonisch vorab, zu informieren. Der Besteller hat in vorgenannten Dringlichkeitsfällen den/die Fehler, betroffene Maschinen, Geräte und/oder Geräte-teile detailliert zu benennen. c) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt ETS - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten der Nacherfüllung einschließlich Versand. ETS trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus am Erfüllungsort der Hauptleistung sowie die Kosten der etwa erfor-derlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung für ETS eintritt. Auf Anforderung von ETS hat der Besteller bei ihm vorhandene technische Hilfsmittel, wie Werkzeuge; Krane, Gabelstapler etc. jeweils auf eigenes Risiko bemannt bereitzustellen. d) Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ETS -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- eine ihr gesetzte, angemessene Frist sowie mindestens zwei weitere ausreichende Nachfristen für die Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung zu. Der Rücktritt ist für diesen Fall ausgeschlossen. e) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von ETS zu vertreten sind oder bei Auftragserteilung erkennbar waren. Der Käufer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der ETS für die daraus entstehenden Folgen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, das heißt abweichend vom ursprünglichen Lieferort vorgenommen werden, so besteht ein Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung erst nach Einzahlung eines angemessenen Vorschusses oder gleichwertiger Sicherheit für den zu erwartenden Mehrauf-wand des Unternehmers (Arbeitszeit, Reisekosten und Spesen zu ETS Standardsätzen). Für Rechtsmängel gilt ferner: Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird ETS auf eigene Kosten versuchen, dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen oder den Liefergegenstand in, für den Besteller zumutbarer Weise der-art modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht fortbesteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind die Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. § 7 Weitergehende Haftung ETS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, unter Verweis auf die den Käufer diesbezüglich treffende Darlegungs- und Beweistragenspflicht (gilt nicht bei zurechen-barer Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben) nur: 1. soweit dieser keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, 2. bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ETS auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter. Bei deren fahrlässigem Verschulden wird die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Deliktische Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies auch für konkurrierende vertragliche Ansprüche gilt. 3. für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet ETS nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter; oder wenn die Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden oder Mängel vorliegen, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat. 4. Nimmt der Besteller eine von ETS gelieferte Anlage oder eine sonstige Anlage, nach Erbringung von Montageleistung(en) durch ETS ohne Schulung vorläufig oder endgültig in Betrieb ohne eine oder vor einer vertraglich festgelegte(n) Abnahme so geschieht dies ohne weiteres auf dessen (Besteller) eigene Gefahr. Anlagenbedingte Fehl- und/oder Minderleistungen des Liefergegenstandes (Anlagen, -teile oder andere Anbauteile) nach vorläufigen Inbetriebnahmen, das heißt im Zeitraum zwischen der Maschinen-abnahme und der Leistungsabnahme (=Abnahme i.S. des § 640 Abs.1 BGB) begründen keinen vertraglichen, vertragsähnlichen Schadenersatzanspruch, aus dem Gesichts-punkt fahrlässigen Verschuldens gegen den Unternehmer, dessen Organe oder von diesem eingesetzte Gehilfen. Eine Haftung aus unerlaubter Handlung wegen fahrlässigem Verschulden des Unternehmers, seiner Organe und leitenden Angestellten und/oder Verrichtungsgehilfen im zuvor beschriebenen Umfang und Zeitraum ist ausgeschlossen. An-sprüche aus unerlaubter Handlung gegen ETS, deren Organe, leitende Angestellte und/oder Verrichtungsgehilfen, wegen Sach- und/oder Vermögensschäden sind bei grob fahrlässigem Verschulden auf den Warenwert der durch den ETS gelieferten Anlage begrenzt und ansonsten ausgeschlossen, soweit dies auch für konkurrierende vertragliche Ansprüche gilt. Im Zusammenhang mit vorläufigen Inbetriebnahmen nutzlos erbrachte Aufwendungen des Bestellers, insbesondere für Rohstoffe, Zusatzstoffe und Personal hat ETS nur dann zu tragen, wenn ETS zuvor zugesichert hatte, dass sich die Anlage in einem abnahmereifen (Leistungsabnahme), das heißt den zugesicherten Eigenschaften ent-sprechenden Zustand befindet und die Anlage in dessen Folge mit einem Handelsprodukt betrieben worden ist. Der Besteller hat in diesem Zusammenhang erbrachte Aufwen-dungen substantiiert zu erfassen und innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen geltend zu machen. 5. Der Besteller haftet gegenüber dem Unternehmer dafür, dass das von diesem (Besteller) für Tests in den Anlagen, Maschinen oder deren Teilen des Unternehmers bereitgestell-te Produkt die zugesicherten Eigenschaften aufweist; Soweit die zugesicherten Eigenschaften nicht vorliegen und das Material Beschädigungen an den Anlagen, Maschinen oder deren Teilen verursacht, hat dies der Besteller zu vertreten. 6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehendem unberührt. § 8 Abnahmefiktion Erfolgt eine Inbetriebnahme mit einem Handelsprodukt und/oder im Rahmen geschäftsmäßiger Betriebsabläufe ohne formelles Abnahmeprotokoll und/oder die Bestätigung der Abnahmereife durch den Unternehmer eigenmächtig durch den Besteller, gilt die Anlage als uneingeschränkt abgenommen (Leistungsabnahme). Kommt eine förmliche Abnah-me trotz dahingehender Aufforderung an den Besteller und unter gleichzeitiger Anzeige der Abnahmebereitschaft der Anlage durch den Unternehmer nicht zustande, gilt die An-lage bei weiterem Betrieb mit Ablauf von 12 Tagen als abgenommen. § 9 Ergänzende Montagebedingungen Leistungen von ETS welche alleinig auf die Kontrolle (Supervision) der ansonsten vereinbarten und/oder anderweitig festgelegten Ausführung von Montagen beschränkt sind, sind ausschließlich solche, die während der schriftlich zu bestätigenden Anwesenheit des vor Ort leitenden Ingenieurs oder Montagetechnikers im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit erfolgen. Dauert der Arbeitseinsatz länger als zehn Stunden täglich, so beschränkt sich die Kontrollpflicht über Arbeiten, welche anderweitig auf Veranlassung des Bestellers ausgeführt werden auf den Zeitraum der tatsächlichen Anwesenheit des vor Ort leitenden Ingenieurs oder Montagetechnikers. § 10 Schutz- und Urheberrechte Der Käufer ist verpflichtet, ETS unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von ETS geliefertes Produkt erhält. Sollte ein Verwertungsrecht nicht erreichbar sein, ist ETS nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert und/oder ohne das Zutun von ETS in ein System integriert, oder haben wir aufgrund ausdrücklicher Anweisungen des Käufers, aber entgegen unseren Empfehlungen das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, stellt uns der Käufer gegenüber Ansprüchen des tatsächlichen oder vermeintlichen Rechteinhabers. Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den eigenen Gebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche, bei berechtigtem Interesse des Käufers jederzeit zu erteilender Einwilligung, soweit berechtigte Interessen der ETS gewahrt bleiben, darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Käufer auch auf Kopien anzubringen. § 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien ist der Geschäftssitz der ETS. Bei mehreren Niederlassungen ist dies Köln. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbe-ziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)" und des "Einheit-lichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG/CISG)" wird ausdrücklich ausgeschlossen. § 12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken. Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt ausschließlich für Endverbraucher. Geräte welche durch Ihre Verwendungsart für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind werden hiervon ausgenommen. Ebenso gilt das Widerrufs- und Rückgaberecht nicht für Käufer welche die Waren für Ihren gewerblichen oder industriellen Einsatz erwerben. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Für defekte und als Bastlerware / Ersatzteilspender gekennzeichnete Produkte besteht kein Rückgaberecht. Der Widerruf ist zu richten an: ETS-Trading HK Limited Niederlassung Deutschland Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Direktor Andreas Wahl info@ets-lighting.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Hiervon ausgenommen sind Leuchtmittel und Verbrauchsmittel. Versiegelte Ware, z.B. Software, ist bei gebrochenem Siegel nicht rückgabefähig. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Rückgabebelehrung Rückgaberecht Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: ETS-Trading HK Limited Niederlassung Deutschland Friedrich Naumann Strasse 3 51145 Köln Direktor Andreas Wahl info@ets-lighting.de Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. Ende der Rückgabebelehrung