Schneefräse ALP Snow 5, 5 PS

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Artikelmerkmale
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Fahrzeugbeschreibung


Schneefräse ALP-Snow 5, 5 PS
Motorleistung: 5, 5 PS / 4, 1 kW / 163 cc
Starter: manuell
Arbeitsbreite:56 cm
Arbeitshöhe (Schnee):54 cm
Motor: Benzin
Tank / Öl Tan k36l06l
Verbrauch: 0, 8 l / h
Fräse: Sägezahn, zweistufig mit Gleitkufen
5 Vorwärts- und 2 Rückwärtsgänge
Passende Schneeketten bei uns erhältlich!
Angaben unverbindlich, Änderungen vorbehalten, Abbildungen können von der Standardausführung abweichen, Zwischenverkauf vorbehalten. Rechtliche Informationen des Verkäufers PPK Alpenlift Mobilität GmbH Kontaktdaten Josef Pein Industriestraße 3 8321 St.Margarethen an der Raab Austria
Telefon:03115/49391 Fax:03115/49393 E-Mail:service@ppk.co.at Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: AT U28699209 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Seite - 1 - von 10 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der PPK Alpenlift Mobilität GmbH Stand April 2014 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend. 1.2 Etwaige Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen und dergleichen des Auftraggebers, die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, es sei denn, dass sie der Auftragnehmer im Vorhinein schriftlich anerkennt. 1.3 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 1.4 An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, welche vom Auftragnehmer oder im Auftrag des Auftragnehmers angefertigt wurden, behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. 2. Inkrafttreten des Vertrages 2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch den Hersteller des Auftragnehmers. Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. 2.2 Die Bestellung des Auftraggebers ist bindend. Die Annahme durch den Auftragnehmer erfolgt durch Zusendung einer verbindlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. AGB`s des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer auch dann nicht verpflichtend, wenn er nach deren Eingang nicht widersprochen hat. 2.3 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Befinden sich solche Angaben in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Unterlagen außerhalb der Verkaufsangebote, so sind diese nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Geringfügige Abweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen sind zulässig, Änderungen nach Ermessen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind, hieraus können weder Rechte gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden, noch ist der Auftragnehmer verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Seite - 2 - von 10 2.4 Sobald der Auftragnehmer einen Auftrag angenommen hat, kann dieser vom Auftraggeber nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers storniert werden. Falls der Auftragnehmer einem Storno zustimmt, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle Kosten, die der Auftragnehmer aufgrund der Stornierung hatte, ersetzen muss. 2.5 Bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Eingang eines Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3. Preise / Zahlung 3.1 Die vereinbarten Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackungs-, Verladungs- und Transportkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.2 Zwischen Bestellung und Auslieferung eintretende Preiserhöhungen wegen der Erhöhung von Einkaufspreisen, Löhnen oder Steuern gelten als vereinbart. 3.3 Der Kaufpreis ist bei Lieferung ohne Abzug fällig. Skonti werden nur gewährt, sofern sie zuvor schriftlich vereinbart worden sind. 3.4 Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug und der Auftragnehmer ist zur Verrechnung von Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechtigt. 3.5 Die Forderungen gegen den Auftraggeber werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wird, wenn der Auftraggeber wegen eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt oder wenn dem Auftragnehmer sonstige Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers begründen. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer auch berechtigt von laufenden Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorauskasse zu verlangen. 3.6 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Insbesondere darf der Auftraggeber die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern. 3.7 Schecks und Wechsel werden vom Auftragnehmer nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Wechselkosten, Scheckkosten, Gebühren, Diskontspesen etc. gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Vorlage oder Protesterhebung bei hereingenommenen Wechseln. Seite - 3 - von 10 4. Lieferung 4.1 Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss und Erhalt der Auftragsbestätigung und setzt die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftraggebers sowie den Eingang fälliger und vereinbarter Anzahlungen voraus. 4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Auftragnehmers oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist. 4.3 Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, oder bei Hindernissen, für die das Herstellerwerk verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind. 4.4 Entsteht dem Auftraggeber, wegen einer vom Auftragnehmer verschuldeten Verzögerung ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung nur zu beanspruchen, wenn der Liefertermin schriftlich vereinbart und vom Auftragnehmer auch ausdrücklich als schriftlich als Fixtermin gekennzeichnet wurde. Bei grober Fahrlässigkeit beträgt sie für jede volle Woche der Terminüberschreitung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 3 % des Teil- bzw. des Gesamtnettoauftrages, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Alle weiteren Ersatzansprüche wegen verschuldeter Verzögerung sind ausgeschlossen. 4.5 Lagerkosten: Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug werden Waren auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers eingelagert. 5. Gefahrenübergang / Entgegennahme des Liefergegenstandes 5.1 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Auftragnehmers oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer erfolgt. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Auftragnehmer gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. 5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. 5.3 Der Auftraggeber oder der von ihm hierzu Bevollmächtigte hat, unbeschadet der Rechte aus Pkt. 7, den ihm angelieferten Liefergegenstand zu übernehmen, auch wenn dieser unwesentliche Mängel aufweist. Seite - 4 - von 10 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. 6.2 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen. Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung des unter Eigentumsvorbehalt des Auftraggebers stehenden Liefergegenstandes tritt der Auftragnehmer schon jetzt alle im hieraus resultierenden Rechte, einschließlich aller Nebenrechte und Forderungen hiermit an den Auftragnehmer ab. Alle durch die Geltendmachung des Rechtes aus dem Eigentumsvorbehalt für den Auftragnehmer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die sofortige Herausgabe des gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Liefergegenstandes zu verlangen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht pünktlich oder vollständig nachkommt, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt wird, wenn der Auftraggeber Zahlungen faktisch eingestellt oder wenn der Auftraggeber wegen eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt. 6.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, die Pfändung des Liefergegenstandes sowie dessen Rücknahme oder Rückholung durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 6.5 Der Auftraggeber hat den Liefergegenstand gegen Feuer-, Wasser-, und sonstige Schäden auf seine Kosten zu versichern. 7. Haftung 7.1 Gewährleistungsfrist: Für im Zeitraum der Gewährleistungsfrist vorhandene Sachmängel der gelieferten Neuprodukte leistet der Auftragnehmer jeweils für die Dauer von 12 Monaten, längstens jedoch 1000 Betriebsstunden nach Lieferung, Gewähr. Verzögert sich die Übernahme oder der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers, erlischt die Gewährleistung spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang. Als Gefahrenübergang gilt dann der Termin der beabsichtigten Übergabe bzw. Versendung. Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile und 6/12/24 Volt Blockbatterien. Für die gelieferten Ersatz- und Austauschteile leistet der Auftragnehmer 6 Monate, längstens jedoch 500 Betriebsstunden, Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus durch unseren Servicedienst. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen im Rahmen der Seite - 5 - von 10 Gewährleistung läuft keine eigene Gewährleistungsfrist, es bleibt bei der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewähr übernommen. 7.2 Untersuchungs- und Rügepflicht Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen des Auftraggebers setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Sachmängel hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu melden. Die Feststellung der Berechtigung einer Mängelrüge obliegt der Prüfstelle des Auftragnehmers oder des Herstellers. 7.3 Umfang der Gewährleistung Entspricht der Liefergegenstand bei Gefahrenübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit, umfasst der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers nach Wahl des Auftragnehmers die unentgeltliche Ersatzlieferung oder die unentgeltliche Nachbesserung derjenigen Teile, die unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt sind. Zur Vornahme aller nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungsmaßnahmen oder Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer stets die erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu gewähren, sonst ist der Auftragnehmer von der Nacherfüllung befreit. Nachbesserungen und Reparaturen erfolgen nach Wahl des Auftragnehmers beim Auftragnehmer, Hersteller oder Auftraggeber. Findet die Nachbesserung beim Auftragnehmer oder Hersteller statt, erfolgt die Lieferung frachtfrei zugunsten des Auftragnehmers, findet die Nachbesserung beim Auftraggeber oder an einen anderen vom Auftraggeber genanten Ort statt werden die anfallenden An und Abfahrten unabhängig vom Anlassfall in Rechnung gestellt. 7.4 Haftungseinschränkung Für Sachmängel die durch Gewalteinwirkung, zweckentfremdeter Verwendung, Überladung, Reparaturen oder Veränderungen welche nicht durch das Personal des Auftragnehmers oder Herstellers durchgeführt wurden, Verwendung von ungeeigneten Ölen und Betriebsmitteln, Verwendung keiner Originalteile vom Hersteller, verursacht worden sind, leistet der Auftragnehmer keine Gewähr. Der Auftragnehmer übernimmt weiterhin keine Gewähr wenn die Wartungsanweisungen nicht nachweislich eingehalten wurden, die Service - Intervalle überzogen und oder die Leistungen von keinen befugten Unternehmen ausgeführt wurden, sowie für Verschleißteile und für Schäden die auf natürlichem Verschleiß beruhen. Für die Wartungsintervalle sind die Vorgaben der Wartungsanweisungen/Serviceanweisungen in der jeweils aktuellen Fassung gültig, unabhängig davon ist jedoch ein erstes Service spätestens nach 50 Stunden/3 Monate (was zuerst eintritt) von einen befugten Unternehmen durchzuführen. Sollten die Servicearbeiten nicht von der PPK Alpenlift Mobilität GmbH durchgeführt werden, ist vorher schriftlich eine Freigabe für ein anderes Unternehmen von dieser einzuholen. Unabhängig davon, auf welche Weise die Gewährleistungsverpflichtung erfüllt wird, und unabhängig davon, welche Ansprüche aus welchem Rechtsgrund Seite - 6 - von 10 auch immer vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, haftet der Auftragnehmer in allen Fällen nur bis zur Höhe des Rechnungswertes des jeweiligen Produktes. Der Auftragnehmer haftet jedoch weder für indirekte Schäden noch für Folgeschäden. 8. Rücktrittsrecht Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Auftragnehmer vor Gefahrenübergang die gesamte Leistung unmöglich wird. Ist der Auftragnehmer erkennbar nur vorübergehend an der Leistung gehindert, ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftragnehmer nicht in angemessener Frist nach Wegfall des Leistungshindernisses liefert. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 9.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der PPK Alpenlift Mobilität GmbH. 9.3 Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtsübereinkommens 1980 finden keine Anwendung. 9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der PPK Alpenlift Mobilität GmbH. Schlussbestimmungen Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Seite - 7 - von 10 Ergänzend zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten folgende Garantiebestimmungen für Elektro-Fahrräder und sonstige Elektrofahrzeuge Stand April 2014 Die Elektrofahrzeuge sind aufgrund seiner Konzeption und Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Wir leisten auf etwaige Material- und Konstruktionsfehler an Elektrofahrzeug unter folgenden Voraussetzungen 12 Monate (24 Monate für Endverbraucher) Gewährleistung: Ihren Garantieanspruch kann durch Vorlage des Übergabeprotokolls und/oder des Kaufbeleges geltend machen. Findet während des Garantie-Zeitraumes ein Eigentumswechsel statt, muss dieser auf dem Übergabeprotokoll bzw. der Rechnung vermerkt sein. Ist das nicht der Fall, wird der Anspruch nicht auf den neuen Besitzer übertragen. Die Garantie/Gewährleistung verfällt bzw. umfasst folgende Punkte nicht: · Schäden an Lack oder Steuerung durch Wetter-, Feuchtigkeits- und Umwelteinflüsse · Bauliche Veränderungen gegenüber dem Originalzustand · Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung · Schäden durch außergewöhnliche Vorkommnisse, wie z.B. Unfall · Schäden, die auf eine normale Abnutzung von Teilen, wie z.B. Reifen, Kette, Bowdenzüge und Bremsklötze zurückzuführen sind · Ein Bruch der elektrischen Leitungen, der nicht auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist · Mängel durch Fremdeinwirkung · Bei gewerblichem Verleih des Fahrzeuges · Schäden durch Verwendung des Fahrzeuges bei Wettkämpfen · Nachlassen der Fahrbatterieleistung durch oftmaliges Auf- und Entladen bzw. bei Überladung · Nicht ordnungsgemäße Beseitigung von Mängeln · Alle Verschleiß- und Beleuchtungsteile · Kosten für den Transport des Elektrofahrzeuges und/oder dessen Teile von und zur Verkaufstelle oder dessen Vertragspartner Ergänzende Regelungen Auf Fahrbatterien erhalten Sie grundsätzlich 6 Monate Gewährleistung, allerdings wird diese bei Fahrbatterien mit Lithium-Technik auf 12 Monate erweitert. Verwenden Sie niemals Komponenten anderer Hersteller. Reparieren Sie Ihr Elektro-Fahrzeug nie selbst, sondern bringen Sie es zum Service bzw Reparatur zu Ihrem dafür befugten Händler. Sollten Sie sich nicht an die Vorgaben der Bedienungsanleitung und dieser Garantie- Bestimmungen halten und es zu einem Defekt am Elektrofahrzeug kommen, können wir für diesen Schaden nicht zur Haftung herangezogen werden und der Garantieanspruch gilt als erloschen. Seite - 8 - von 10 Ergänzende Verkaufs- und Lieferbedingungen der PPK Alpenlift Mobilität GmbH für den Onlineverkauf Stand: April 2014 I. Geltung Nachstehende Allgemeine Ergänzende Geschäftsbedingungen zu unseren allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen die Sie unter www.alpenlift.at jederzeit einsehen können gelten für alle über den Onlineshop getätigten Verträge und Angebote und über Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. II. Bestellung Eine Bestellmöglichkeit besteht sowohl als registrierter Benutzer, als auch als Gastnutzer. Für weitere Bestellungen als registrierter Benutzer genügt die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. III. Angebote und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich. Mit Abgabe Ihrer Bestellung erklären Sie sich ausdrücklich mit unseren AGB einverstanden. Die Annahme des Vertrages seitens PPK bedarf einer Auftragsbestätigung. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit unserer Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder mit Lieferung der Ware zustande. IV. Preisauszeichnung Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, als Tagesbruttopreise, d. h. inklusive aller Steuern, Abgaben und sonstiger Zuschläge (derzeit gesetzliche Mehrwertsteuer: 20%) exklusive aller mit dem Versand bzw. der Zahlungsmodalitäten entstehenden Spesen in Euro zu verstehen. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zu Lasten des Bestellers. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat selbst zu entrichten. Seite - 9 - von 10 VI. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Die Bezahlung erfolgt in der durch den Kunden im Bestellformular ausgewählten Form (Paypal, Kreditkarte,Überweisung, etc.). Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Bestellung, Erhalt der Bestellannahme seitens PPK und vor Auslieferung der Ware fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. VII. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Vertragspartners, Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes nach der Frist von 7 Tagen (Arbeitstage) durch den Kunden haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Im Falle eines berechtigten Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der Originalverpackung zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden. VIII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Sind nicht alle bestellten Artikel sofort lieferbar, bleibt PPK als Betreiber des Onlineshops vorbehalten, Teillieferungen vor zu nehmen, sofern dies für eine zügigere Abwicklung vorteilhaft erscheint. Die Versandkosten hierfür werden extra verrechnet. Hat der Vertragspartner die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsbetrieb einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt nach 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei wir nach unserer Wahl entweder pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden vom Vertragspartner einzufordern. IX. Lieferfrist Die Lieferung erfolgt im Normalfall für Lagerware innerhalb von fünf Werktagen ab der Bestellung, jedenfalls aber innerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von dreißig Tagen. Sollte sich die Lieferung verzögern, so nehmen wir sofort nach bekannt werden der Verzögerung mit dem Vertragspartner Kontakt auf und holen sein Einverständnis zur späteren Lieferung ein. Sollte der Kunde damit nicht Seite - 10 - von 10 einverstanden sein, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. X. Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. XI. Gefahrenübergang Mit Absendung der Ware durch PPK ALpenlift als Betreiber des Onlineshops geht die Gefahr auf den Kunden über. XII. Datenschutz, Adressen Änderung Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen - auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen - personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. XIII. Copyright Alle Texte, Nachrichten, Muster und das Design der Web-Site von PPK dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach §4 und §§87a ff. Urheberrechtsgesetz. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der von Teilen der Web-Site sind nur zum Zweck einer Bestellung bei der PPK als Betreiber des virtuellen Shops erlaubt. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Widerrufsbelehrung Stand/Gültigkeit: 1. August 2014 Der Kunde hat das Recht, einen mit PPK Alpenlift Mobilität GmbH online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag über Waren oder über Dienstleistungen binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei einem Vertrag über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde PPK Alpenlift Mobilität GmbH mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Folgen des Widerrufs Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen hat, werden die vom Kunden erhaltenen Zahlungen retourniert, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei PPK Alpenlift Mobilität GmbH eingegangen ist und die Waren ordnungsgemäß retourniert wurden. Für den Fall, dass das Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion für die Rückzahlung nicht zur Verfügung steht (z.B. Nachnahme), erfolgt die Rückzahlung per Banküberweisung auf ein vom Kunden anzugebenes Bankkonto oder mittels Verrechnungsscheck. Der Kunde hat die Waren unverzüglich zurückzusenden oder zu übergeben. Im Falle des Widerrufs ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, alle Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen. Die Rücksendung hat in der Originalverpackung zu erfolgen, der Nachweis und die Gefahr für die Rücksendung liegen beim Kunden. Kann der Kunde die empfangenen Produkte sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht, teilweise nicht ,oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, so muss dieser einen entsprechenden Wertersatz leisten. Ausschluss des Widerrufsrechts. Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über: a. Dienstleistungen, auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder entsprechend adaptiert wurden, c. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, d. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, g. bei Verträgen über Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Kunde ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Das Widerrufsrecht gilt ausnahmslos nur für private Endverbraucher Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Rücknahmen akzeptiert