Subaru Legacy BASTLERFAHRZEUG kein Tüv mehr, fahrbereit “Fahrzeug wurde bis April

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Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
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“Fahrzeug wurde bis April 2016 noch gefahren, ist auch noch fahrbereit, Motor einwandfrei, Mängel siehe Foto TÜV-Bericht.”
Marke: Subaru AU: 04.2016
Modell: Legacy Kraftstoff: Benzin
Typ: Kombi Getriebe: Manuelle Schaltung
Farbe: Grün Komfortausstattung: Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Servolenkung, Zentralverriegelung
Anzahl Türen: 5 Sicherheitsmerkmale: ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite, Allradantrieb, Wegfahrsperre
Kilometerstand: 172778 Außenausstattung: Anhängerkupplung, Katalysator
Leistung: 92 Unfall-/Bastlerfahrzeug: Bastlerfahrzeug
HU: 04.2016 Herstellungsland und -region: Japan

Subaru Legacy gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Zum Verkauf steht ein Subaru Legacy BE/BH 20nd Century Editiion. Tja, bis das der TÜV und scheidet...das Fahrzeug wurde bis April 2016 noch gefahren und ist auch noch fahrbereit, allerdings abgemeldet. Also: NUR Abholung, Kennzeichen oder Anhänger unabdingbar.
Der Legacy hat mich nie im Stich gelassen allerdings habe ich leider nicht die Möglichkeit selbst zu schrauben. Drum kommt er schweren Herzens weg an einen Schrauber. Der Motor ist trocken und läuft einwandfrei. Bei 125.000 haben wir ihm die große Inspektion spendiert (Zanhriemen usw.)
Eine Besichtigung ist nach Absprache möglich, der Wagen steht 10 Minuten von Waldbröl entfernt.
Keine Spaßbieter und KEINE HÄNDLER DIE GAAAAANZ BESTIMMT vorbeikommen wollen. Besten Dank!
Am Liebsten geht der Wagen an einen privaten Schrauber der ihn wieder fit macht.
NEIN, ich werde das Angebot NICHT vorzeitig beenden und NEIN, es gibt keinen Sofortkauf. Anfragen dieser Art werden nicht beantwortet.
Wer bietet sollte sich der Sache bewusst sein das er auch kaufen muss. Danke!
Achtung: Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Leider notwendiger Hinweis: Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht z.B. eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Die Ware wird dem Höchstbietenden unter Ausschluss jeder Rechts- und Sachmängel verkauft. Rückgabe der Ware, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, weil jeder Interessent die Möglichkeit hatte, mir vorher alle für ihn relevanten Fragen zu stellen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein halbes Jahr für die verkaufte Ware. Umtausch/Rückgabe ist ausgeschlossen. Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind!