Suzuki Wagon R 5 Türer Benziner

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet Marke: Suzuki
Kilometerstand: 156.000 Modell: Wagon R
Kraftstoff: Benzin Farbe: Silber
Getriebe: Manuelle Schaltung Datum der Erstzulassung: 20000101
Emissionsklasse: Euro 4

Suzuki Wagon R gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren in dieser Auktion versteigern wir unseren
Suzuki Wagon.
Der Wagen fährt sich super und läuft einwandfrei.
Motor und Getriebe sind trocken, und laufen beide super.
Vor Monaten haben wir eine neue Batterie von Varta einbauen lassen
Zusätzlich wurden Bremsen erneuert und gute gebrauchte Reifen aufgezogen.
Letztes Jahr als er einen Öl wechsel bekommen hat wurde festgestellt das 2 Löcher an dem 
Seitenschweller vorhanden sind, diese wurden Instand gesetzt. 
Der Suzuki verfügt über eine Steuerkette und ist somit Wartungsfrei
Er Läuft schön ruhig und schaltet in alle Gänge einwandfrei
Das Faltdach ist zu 100% dicht
Der Suzuki hat Kratzer, Macken, Beulen/Dellen
Es sind 3 Schlüssel vorhanden, alle Papiere sind vollständig.
Der TÜV ist jetzt abgelaufen und das Fahrzeug wurde diese Woche abgemeldet, für den TÜV 
soweit mir bekannt muss das Hitzeblech vom Auspuff befestigt werden. 
Das Rücklicht links hat einen kleinen Riss auch ein Mangel ?
sonst steht er super da und ist technisch voll funktionsfähig
Das Auto muss innerhalb 3 Tage nach Auktionsende abgeholt und bezahlt werden
Alle bekannten Mängel wurden bereits genannt, weiter Mängel können jedoch nicht
ausgeschlossen werden.
Hinweis an Spaßbieter
sollte trotz Höchstgebot der Artikel nicht innerhalb 3 Tagen nach Auktionsende bezahlt und abgenommen werden, behalte ich es mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und anstatt Abnahme und Zahlung des Kaufpreises einen pauschalen Schadensersatz einzufordern, den ich nach billigem Ermessen auf maximal 30% ihres Schlussgebots festsetzen werde und deren Höhe dann im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Ihnen steht es natürlich frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht enstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bieten Sie nicht, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind. Durch die Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie, dass es sich hierbei um eine Vereinbarung und nicht um eine AGB handelt. Sollte sich ein Teil dieser Bestimmung als unzulässig herausstellen, so bleiben die übrigen Regelungen dennoch wirksam.