TWA Trike “IN GEBRAUCHTEN ZUSTAND, LACKIERUNG IST NICHT PROFESSIONELL GEMACHT,
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Artikelmerkmale
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“IN GEBRAUCHTEN ZUSTAND,LACKIERUNG IST NICHT PROFESSIONELL GEMACHT,einfach in der Beschreibung schauen was alles gemacht werden muss.” |
Marke: | TWA-Trike Baujahr 1988 | Getriebe: | Manuelle Schaltung |
Farbe: | Blau | Metallic-Lackierung: | Ja |
Kilometerstand: | 62000 | Unfall-/Bastlerfahrzeug: | Bastlerfahrzeug |
Leistung: | 32 | Herstellungsland und -region: | Deutschland |
Kraftstoff: | Benzin |
TWA Trike gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Fahrzeugbeschreibung sie bieten auf ein ein TWA-Trike mit Baujahr 1988. Hier ein paar Daten: VW Motor 1300ccm, km 62.000, Farbe blau Ultramarin RAL 5002 hochglanz, ist nicht professionell gemacht, neuer Kabelbaum und neue Schalter, Auspuff 4x2, Gabel kein Rost, Rahmen schwarz,kein Rost, Felgen wurden schwarz lackiert, Porsche Felgen mit Adapter auf 5 Loch, schwarzer Koffer aus Kunststoff,sehr groß, Rewaco-Rückleuchten, das Trike ist fahrbereit,es müssen aber alle Schrauben geprüft und festgeschraubt werden,da bei der Lackierung alle Teile entfernt wurden. TÜV ist abgelaufen,kann aber gegen Aufpreis gemacht werden.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler, sondern Privatperson bin.
Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen,
es sei denn, dass sie dies ausschließen.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende 1-Jahres-Frist,
bzgl. Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten (dies ist bei Privatgeschäfte
auch üblich!)
Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden,
keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen.
Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten,
sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen.
Schreibfehler und Irrtum Vorbehalten.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler, sondern Privatperson bin.
Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen,
es sei denn, dass sie dies ausschließen.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende 1-Jahres-Frist,
bzgl. Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten (dies ist bei Privatgeschäfte
auch üblich!)
Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden,
keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen.
Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten,
sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen.
Schreibfehler und Irrtum Vorbehalten.