Tojota Kult MR2 (mini Ferrari)
Kaufpreis: Є 3.500,00 Angebot machen
Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Marke: | Toyota | |
AU: | 09.2016 | Modell: | MR2 |
Kraftstoff: | Benzin | Farbe: | Rot |
Getriebe: | Manuelle Schaltung | Anzahl Türen: | 2 |
Emissionsklasse: | Schadstoffarm | Datum der Erstzulassung: | 01.01.1990 |
Komfortausstattung: | Höhenverstellbares Lenkrad, Servolenkung, Zentralverriegelung | Kilometerstand: | 230000 |
Außenausstattung: | Katalysator, Tuning | Leistung: | 85/6600 |
Typ: | Cabrio/Roadster | HU: | 09.2016 |
Tojota Kult MR2 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Versteigere hier meinen nur in geringer Anzahl bei Fritzinger Motorsport und Style Auto modifizierten Kult MR2 (mini Ferrari) nicht vergleichbar mit einem Serienfahrzeug Abgabe nicht aus Geldnot daher Mindestpreis ist gleich Startpreis und nicht verhandelbar, und für laengere Zeit wohl wieder das letzte mal hier die Chance und das Angebot ihn hier zu erwerben, kann hier auf mails nicht antworten keine Ahnung warumdaher etwas laengeren nachspann. Tojota MR 2 Rodstar Leistung K85 / 1576 ccm G-Kat BJ/EZ.: 01.90 TUEV/AU : Sept.16 Kilometerleistung zur Zeit noch keine 230000 km Farbe : Rot Front + Heck - Spoiler, Seiten + Heckschweller, Glasdach zum Herausnehmen, Sommer und Garagenfahrzeug Fahrzeug steht in trockener Garage und ist selbst auch dicht. Nur an Selbstabholer gegen Barzahlung, für benötigte rote Nummer ist selbst zu sorgen, keine Chance für bezahle über Pay-Pal lasse abholen in jeglicher Sprachen oder was ist letzter Preis usw. hat neuewertigen TUEV daher ist wohl selbstverstaendlich das alles eingetragen ist oder !!!, auch alle Beanstandungen wurden von mir persoenlich immer gemacht aber nur wenn es noetig war wegen der Fragen nach Tauschteilen, man kann so ein Fahrzeug vergammeln lassen aber auch kaputt Reparieren, beim Lack ist natuerlich nachgebessert worden kenner wissen aus welchem Grund Fahrzeug ist kein Neufahrzeug aber in einem mehr als guten Zustand, wobei richtige Liebhaber und Sammler auch noch mit Sicherheit fiel fuer sich zum Verbessern und Verschoenern finden werden, ach ja die Garage sollte gerade Einfahrt haben, durch die geringe Bodenfreiheit vertragen Spoiler und Schweller keine Randsteine und allzustarken Knicke und grossen Loecher in der Strasse, das Fahrzeug ist auch sicherlich kein Ganzjahresfahrzeug für Eis und Schnee, solltet ihr jetzt oder ueberhaupt ein schlechtes bauchgefuehl haben lasst es lieber gleich,
bei dem was ihr an dem Fahrzeug zerstoeren koennt wird es nur noch schlechter und teuer, es ist ein Tourenwagen auch die allgemeinheit der Maenner Murxt den immer wieder ab wenn sie mal Fahren duerfen, auch daher kein Auto fuer jeden, der Startpreis ist für mich mehr als gerechtfertigt, binn der zweite Besitzer und das seit 1992 und wenn sich kein Bieter finden bleibt er weiter in meiner Garage ist doch klar, und wird bei zeiterreichen sicherlich ohne Probleme von Jangtimer auf Oldy wechseln, sowie seinen Wert kontinuierlich steigern. denn ich bin ab 18.11. wieder mal laenger weg. So genug und nun zur rechtlichen Seite: Auktionsbestandteil: Der Kaeufer verpflichtet sich dazu innerhalb von 12 Stunden nach Auktionsende mit dem Verkaeufer Kontakt auf zunehmen. Des weiteren verpflichtet sich der Kaeufer dazu das Fahrzeug nach Auktionsende bis zum 16.11.14 zu bezahlen und abzuholen. Ach ja bei Spassbietern Nichtabnahme und Anwalt usw. lasst uns dann lieber die Aktion gemeinsam Anulieren spart uns Zeit, Aufregung und zusätziche unnötige kosten denn wo nichts zu hohlen ist hilft auch kein Anwalt und fuer mich ist das Geld aus einem geplatzten Verkauf auch nicht lebenswichtig. Verkauf als Bastlerfahrzeug von Privat ohne Garantie laut EU-Recht. Hier der Uebliche Text dazu, der hier stehen muss: Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Verkauf als Bastlerfahrzeug oder Teilelieferant. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Das Fahrzeug wird "so wie es ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Viel Spaß beim Bieten wenn dies anerkannt wird!!!
bei dem was ihr an dem Fahrzeug zerstoeren koennt wird es nur noch schlechter und teuer, es ist ein Tourenwagen auch die allgemeinheit der Maenner Murxt den immer wieder ab wenn sie mal Fahren duerfen, auch daher kein Auto fuer jeden, der Startpreis ist für mich mehr als gerechtfertigt, binn der zweite Besitzer und das seit 1992 und wenn sich kein Bieter finden bleibt er weiter in meiner Garage ist doch klar, und wird bei zeiterreichen sicherlich ohne Probleme von Jangtimer auf Oldy wechseln, sowie seinen Wert kontinuierlich steigern. denn ich bin ab 18.11. wieder mal laenger weg. So genug und nun zur rechtlichen Seite: Auktionsbestandteil: Der Kaeufer verpflichtet sich dazu innerhalb von 12 Stunden nach Auktionsende mit dem Verkaeufer Kontakt auf zunehmen. Des weiteren verpflichtet sich der Kaeufer dazu das Fahrzeug nach Auktionsende bis zum 16.11.14 zu bezahlen und abzuholen. Ach ja bei Spassbietern Nichtabnahme und Anwalt usw. lasst uns dann lieber die Aktion gemeinsam Anulieren spart uns Zeit, Aufregung und zusätziche unnötige kosten denn wo nichts zu hohlen ist hilft auch kein Anwalt und fuer mich ist das Geld aus einem geplatzten Verkauf auch nicht lebenswichtig. Verkauf als Bastlerfahrzeug von Privat ohne Garantie laut EU-Recht. Hier der Uebliche Text dazu, der hier stehen muss: Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Verkauf als Bastlerfahrzeug oder Teilelieferant. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Das Fahrzeug wird "so wie es ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Viel Spaß beim Bieten wenn dies anerkannt wird!!!