Tragkaftspritzenanhänger TSA Baujahr 1942 Feuerwehr
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Fahrzeugart: | TSA | |
Jahr der Erstzulassung: | 1942 |
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Fahrzeugbeschreibung
Tragkraftspritzenanhänger TSA Baujahr 1942
Am 23. November 1938 unterstellte das für das gesamte Reich gültige "Gesetz über das Feuerlöschwesen" die Feuerwehren als technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern. Fortan waren die Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr feuerwehrrot, sondern polizeigrün.
Der gute Zustand dieses seltene Fahrzeug ist an den Photos zu erkennen
Da es sich bei dem angebotenen Objekt um ein Gebrauchtfahrzeug in einem Privatverkauf handelt, ist jegliche Gewährleistung, Sachmangelhaftung und Rücknahme ausgeschlossen. Es wird empfohlen, vor Gebotsabgabe eine Besichtigung des Fahrzeugs vorzunehmen. Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, wie es sich nach der Besichtigung am Standort des Fahrzeuges ergibt. Beanstandungen, die daraus resultieren, dass ein Bieter das Fahrzeug nicht in Augenschein genommen hat, ändern nichts an dem rechtsverbindlichen Kaufvertrag. Bei diesem Artikel wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Bitte bieten Sie nur, wenn sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind. Irrtümer und Zwischenverkauf nicht ausgeschlossen.
Am 23. November 1938 unterstellte das für das gesamte Reich gültige "Gesetz über das Feuerlöschwesen" die Feuerwehren als technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern. Fortan waren die Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr feuerwehrrot, sondern polizeigrün.
Der gute Zustand dieses seltene Fahrzeug ist an den Photos zu erkennen
Da es sich bei dem angebotenen Objekt um ein Gebrauchtfahrzeug in einem Privatverkauf handelt, ist jegliche Gewährleistung, Sachmangelhaftung und Rücknahme ausgeschlossen. Es wird empfohlen, vor Gebotsabgabe eine Besichtigung des Fahrzeugs vorzunehmen. Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, wie es sich nach der Besichtigung am Standort des Fahrzeuges ergibt. Beanstandungen, die daraus resultieren, dass ein Bieter das Fahrzeug nicht in Augenschein genommen hat, ändern nichts an dem rechtsverbindlichen Kaufvertrag. Bei diesem Artikel wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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