Volvo 440

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Marke: Volvo
Kraftstoff: Benzin/Gas Modell: 440
Getriebe: Manuelle Schaltung Typ: Limousine
Metallic-Lackierung: Ja Farbe: Blau
Unfall-/Bastlerfahrzeug: Bastlerfahrzeug Anzahl Türen: 5
Sicherheitsmerkmale: ABS, Airbag Fahrerseite Datum der Erstzulassung: 31.05.1994
Komfortausstattung: Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Servolenkung

Volvo 440 gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Wir bieten hier unseren treuen Wegbegleiter zum Kauf an.
Da bei dem Fahrzeug diverse Verschleißteile erneuert werden müssten bieten wir ihn ausdrücklich als Bastlerfahrzeug oder zum ausschlachten an.
Altersentsprechende optische Mängel sind natürlich vorhanden.
Der Wagen ist FAHRBEREIT und hat noch TÜV bis Oktober.
Aus rechtlichen Gründen: Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das angebotene Fahrzeug ist gebraucht, sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zum Fahrzeug stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte dennoch etwas übersehen worden sein oder nicht bekannt oder evtl. falsch aufgeführt worden sein, so akzeptiert der Käufer dies durch sein Gebot und ist zur Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit das Fahrzeug vorher anzusehen. Bieten Sie nur, wenn Sie das Fahrzeug auch kaufen wollen. Der Höchstbietende schließt einen rechtsgültigen Kaufvertrag der zur Zahlung und Abnahme verpflichtet. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter zeigt sich mit der Abgabe seines Gebotes hiermit einverstanden. Ein rechtlicher
Hinweis an Spaßbieter: Sogenannte Spaßbieter verpflichten sich, bei Nichtabnahme des gekauften Artikels, egal aus welchen Gründen, 20 % des Gebotspreises als pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Amtsgericht Bremen: Spaßbieter bei eBay müssen Schadenersatz zahlen – AZ: 16 C 168/05). Jeder Bieter erkennt diese Klauseln mit Gebotsabgabe an. Dieser Hinweis richtet sich nur an unseriöse Bieter und ist leider unerlässlich.