Wohnwagen Dethleffs Bolero 460 T mit Vorzelt
Kaufpreis: Є 4.450,00 Angebot machen
Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Fahrzeugart: | Wohnwagen | |
Anzahl Achsen: | 1 | Hersteller: | Dethleffs |
HU/AU Ablaufdatum (Monat/Jahr): | 10.2017 | Anzahl Schlafplätze: | 4 |
Modell: | Bolero 460 T | Ausstattung: | Rundsitzgruppe |
Fahrzeuglänge (cm): | 5830 | zul. Gesamtgewicht (kg): | 1200 |
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Fahrzeugbeschreibung
Geflegter Dethleffs Bolero 460 T, 7/1996, 1.200 Kg, Leergewicht: 920 kg, Länge: 5,83 m, Breite: 2,2 m, Tüv-Gaspr.: 9-2017, neu bereift für 100 km Zulassung, Vorzeit über ganze Länge mit Zusatzgestänge, Waschraum mit Thetford Kassettentoilette von außen entleerbar, Küche mit 3 fl. Kocher, Abwasch, Frischwassertank von außen zu befüllen, Kühlschrank mit Gefrierfach, Frischwassertank, Sitzgruppe im Bug abtrennbar mit Schiebetüren umbaubar zum Doppelbett, Rundsitzgruppe im Heck umbaubar zum Doppelbett, Heizung mit Umluft, TV Ecke, Vorzeltleuchte, ausstellbare Fenster mit Kombirollos, tierfrei, unfallfrei, hagelfrei, dicht und trocken, urlaubsklar.
Festpreis: 4.450,-
Standort: bei Mönchengladbach. Anfragen mit Mail an Anbieter. Ich rufe sie gerne zurück.
Bitte lesen!
****Nur mit Selbstabholung mit Barzahlung in 41379 Brüggen bei Mönchengladbach****
Weitere Bedingungen:
Ich bin eine Privatperson. Es handelt sich also um einen Privatverkauf! Das EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht auf alle Produkte gewähren müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich gewähre KEINE Garantie und KEINE Gewährleistung und schließe ein Umtauschrecht aus
. Mit Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer ausdrücklich einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen.
Dies ist auch eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.
Wenn Sie mit dem nicht einverstanden, dann bieten Sie nicht!
Festpreis: 4.450,-
Standort: bei Mönchengladbach. Anfragen mit Mail an Anbieter. Ich rufe sie gerne zurück.
Bitte lesen!
****Nur mit Selbstabholung mit Barzahlung in 41379 Brüggen bei Mönchengladbach****
Weitere Bedingungen:
Ich bin eine Privatperson. Es handelt sich also um einen Privatverkauf! Das EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht auf alle Produkte gewähren müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich gewähre KEINE Garantie und KEINE Gewährleistung und schließe ein Umtauschrecht aus
. Mit Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer ausdrücklich einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen.
Dies ist auch eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.
Wenn Sie mit dem nicht einverstanden, dann bieten Sie nicht!