Buell 1125R Neufahrzeug , Sammler , Hallenfund, Garagenfund , Geldanlage

Kaufpreis: Є 2.013,00 Angebot machen

Artikelmerkmale
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Kilometerstand: 24
Leistung: 109 Hubraum: 1125
Antriebsart: Riemen

Buell 1125R Neuwagen günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Versteigere hier ein echtes Sammlerstück aus meiner privaten Sammlung.
Ich würde mich freuen wenn es ebenfalls an einen Sammler geht und nicht „Verheizt“ wird. Dieses Motorrad besitze ich seit 2010, es wurde neu bei Harley Davidson in Hannover gekauft, kein EU Import.Die Aufbauinspektion erfolgte am 3.5.2010 und ist im Serviceheft eingetragen und abgestempelt.Dieses Motorrad wird sicher im Laufe der Zeit an Wert  gewinnen, da es die Firma Buell nicht mehr gibt. Aus privaten Gründen löse ich meine Sammlung auf  und verkaufe hier meine  Buell 1125R ohne  Mindestpreis, an den Höchstbietenden.Das Fahrzeug wurde noch nicht gefahren und hat auch noch keinen Eintrag im Fahrzeugbrief.
Das Fahrzeug wird mit folgenden Unterlagen übergeben:Bedienungsanleitung, Servicepaß, CoC Papier und einem Fahrzeugbrief ohne Haltereintrag (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Kleine Firmengeschichte:Buell ging 1993 unter der Beteiligung der Harley-Davidson Motor Company aus dem 1983 gegründeten Kleinstbetrieb von Erik Buell hervor, einem ehemaligen Rennfahrer, der bereits zuvor einige Zeit bei Harley-Davidson als Entwicklungsingenieur gearbeitet hatte. Seit Februar 1998 hielt Harley-Davidson mit 98 Prozent die Mehrheit der Firmenanteile, bevor 2003 auch die bei Erik Buell verbliebenen zwei Prozent gekauft wurden. Erik Buell war bis zuletzt als Chairman und Chief Technical Officer (Entwicklungschef) zuständig für Konstruktion, Erprobung und Qualität; der President (Vorstandsvorsitzender) und Chief Operating Officer, Jon Flickinger, war für Produktion, Absatz und Marketing zuständig. Am 15. Oktober 2009 gab Erik Buell auf der Firmenhomepage das Ende der Serienproduktion von Motorrädern der Marke Buell bekannt. Die Produktion endete im Dezember 2009. Erik Buell verließ daraufhin Harley-Davidson und gründete die Firma Erik Buell Racing. Diese produziert unter Lizenz von Harley-Davidson reine Rennmotorräder auf Basis der 1125R und vertreibt Rennsportzubehör für XB- und 1125-Modelle. Im Oktober 2013 stellte EBR die 1190RX als straßenfähiges Sportmotorrad vor und gab bekannt, diese und andere Modelle ab 2014 zu vertreiben.
  Viel Erfolg bei meiner Auktion........ Für 200 € kann ich das Fahrzeug bringen lassen, aber nur bis zu einer Entfernung bis zu 300 km vom Unterstellort zum Zielort.
Fragen bitte nur per Telefon, Telefonnummer wird auf Wunsch per Mail mitgeteilt! Das Fahrzeug kann nach Terminabsprache bei der Postleitzahl 29227 besichtigt werden. Abholung innerhalb von 10 Tagen oder nach erfolgter Bezahlung innerhalb von 60 Tagen.   Aus rechtlichen Gründen: Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, als Bastlerfahrzeug oder Teileträger . Das angebotene Fahrzeug ist gebraucht, sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zum Fahrzeug stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte dennoch etwas übersehen worden sein oder nicht bekannt oder eventl. falsch aufgeführt worden sein, so akzeptiert der Käufer dies durch sein Gebot und ist zur Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug vorher anzusehen. Da das Fahrzeug nachlackiert ist , können Unfallschäden nicht ausgeschlossen werden. Bieten Sie nur, wenn Sie das Fahrzeug auch kaufen wollen. Der Höchstbietende schließt einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der zur Zahlung und Abnahme verpflichtet. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter zeigt sich mit der Abgabe seines Gebotes hiermit einverstanden. Ein rechtlicher Hinweis an Spaßbieter: Sogenannte Spaßbieter verpflichten sich, bei Nichtabnahme des gekauften Artikels, egal aus welchen Gründen, 20 % des Gebotspreises als pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Amtsgericht Bremen: Spaßbieter bei eBay müssen Schadenersatz zahlen – AZ: 16 C 168/05). Jeder Bieter erkennt diese Klauseln mit Gebotsabgabe an. Dieser Hinweis richtet sich nur an unseriöse Bieter und ist leider unerlässlich.