Chopper Kawaski 1500 VNT 50A Volcan

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet Marke: Kawasaki
Anzahl der Gänge: Vierganggetriebe (manuell) Modell: vnt 1500
Startertyp: Elektrostarter Typ: Chopper/Cruiser
Antriebsart: Kardan Farbe: Schwarz
Individuelle An- & Umbauteile: Rücklichter/Blinker, Sonderlackierung Datum der Erstzulassung: 19940729
StraÃ?enzulassung: Ja Kilometerstand: 46000
Submodell: volcan Hubraum: 1471
Hersteller: Chopper Kawasaki 1500 Leistung: 64

Chopper Kawaski gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Verkaufe Kawasaki 1500 VNT 50A Volcan mit Mini Wohnwagen
Der Wohnwagen hat eine Sonderzulassung er braucht kein Kennzeichen ist wie ein Fahrrad Aufsatz für Autos mit fortführen Kennzeichen zu führen, Höchstgeschwindigkeit mit Wohnwagen 50 km/h 
Kann natürlich auch ohne Wohnwagen gefahren werden.
Der Wohnwagen hat eine Bank mit zwei Sitzen, ein Tisch, ein Einer Sitz,ein Mini Kühlschrank, eine Heizung, Licht und Strom ( umwandela von 230V auf 12V ) oder Strom über den Batteriestecker vom Motorrad.Mit wenigen Handgriffen lassen sich Sitzflächen und der Tisch zu einer Bett Umbau ca.BxLxH 100x200x180.
Ist für Deutschland zugelassen.Ich glaube einmalig.
Habe für Motorrad ,sowas noch nie gesehen ,nicht zu verwesseln mit einen Trike Motorrad Wohnwagen das ist was anders.
Die Kawasaki verfügt über eine Anhängerkupplung,
Natürlich eingetragen und andere Umbauten alles eingetragen, ist alles in Brief und Schein zu lesen.
Das Motorrad mit Wohnwagen kann jeder Zeit nach Absprache angeschaut werden und sollte auch getan werden ,nicht des nachher gemeckert würd 
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies wird hiermit aufgehoben. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufspreis. Der Verkauf ist bindend. Sollten Unklarheiten oder Fragen aufkommen stellen sie diese bitte bevor sie ein Gebot abgeben. Ich wiederhole noch mal, dass kein Umtausch möglich ist. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Mit der Abgabe eines Gebotes schließen sie, sofern sie der Höchstbietende sind, einen gültigen Kaufvertrag ab!
Zwischenverkauf vorbehalten !!
 
und jetzt viel Erfolg beim bieten...