DDR Roller IWL Typ SR 59 Baujahr 1960

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: IWL
Typ: SR 59 Modellbezeichnung: Berlin Roller

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Fahrzeugbeschreibung

DDR Roller  IWL SR 59 Baujahr 1960    Zustand: So wie auf den Bildern zu sehen. Der Motor dreht, läuft allerdings nicht. Kickstarterhebel und Schaltgestänge fehlen. Papiere habe ich nicht zu dem Fahrzeug.Sonst Originalzustand.
Fahrzeug ist nicht fahrbereit und muss mit  Anhänger in Hamburg abgeholt werden. Bei Fragen Telefon  040 - 79418303 ACHTUNG  ACHTUNG  ACHTUNG  ACHTUNG  ACHTUNG  ACHTUNG Der Kauf ist bindend, Nachverhandlungen werden nicht akzeptiert. Das Fahrzeug muß innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt in Bar bei Abholung oder vorab per Überweisung. Alle gemachten Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen sowie vollständig gemacht worden. Fragen bitte vorher abklären!!! WICHTIG Besichtigung möglich und auch erwünscht. Achtung: Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang für Sachmängel. Das gilt auch für jeden Verkäufer bei eBay, nicht nur für gewerbsmäßige Händler! Ausnahme: Private Verkäufer können diese Gewährleistung ausschließen (müssen das aber ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben!). Es handelt sich hier um einen Privatverkauf gebrauchter Ware. Ich lehne aus diesem Grund Garantieansprüche jeglicher Art ab! Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Mit der Abgabe eines Gebotes verzichtet der Käufer auf die ihm nach neuem EU - Recht zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Spaßbieter sind von der Auktion ausgeschlossen. Sollte es trotz Höchstgebot nicht zu einer Rechtzeitigen Abnahme des Fahrzeuges kommen, so wird der Bieter gerichtlich mit einer Konventionalstrafe von 30% des Höchstgebotes belangt.
Vorherige Besichtigungen oder Probefahrten sind nach Terminvereinbarung möglich. Bitte mailen oder anrufen. • Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.
Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.