Deutsche Triumph T.W.N. BD 250
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | T.W.N. | |
Anzahl Gänge: | Vierganggetriebe (manuell) | Modellbezeichnung: | BD 250 |
Startertyp: | Kickstarter | Kilometerstand: | 19400 |
Antriebsart: | Kette | Hubraum: | 248 |
HU / AU (Ablaufdatum): | 02.2018 | Leistung: | 9 Kw |
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Fahrzeugbeschreibung
Wunderschöne deutsche Triumph aus dem Jahre 1939!
T.W.N. (Triumph-Werke-Nürnberg) Modell BD250. Es ist das besondere Modell mit dem Vergaser unter dem rechten Motordeckel. Das Motorrad springt gut an und läuft auch wirklich gut!!!
Technisch TOP - optisch siehe Fotos.
Ich gebe sie aus meiner Sammlung ab wegen Platzproblemen. Sie hat noch original niederländische Dokumente und wird mit einer neuen Vollabnahme gemäß § 21 StVZO abgegeben, also zulassungs- und fahrbereit!
Zum Schutz meiner selbst erfolgt die Auktion unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach geltendem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Laut geltendem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.
Viel Erfolg beim Bieten in meiner Auktion.
T.W.N. (Triumph-Werke-Nürnberg) Modell BD250. Es ist das besondere Modell mit dem Vergaser unter dem rechten Motordeckel. Das Motorrad springt gut an und läuft auch wirklich gut!!!
Technisch TOP - optisch siehe Fotos.
Ich gebe sie aus meiner Sammlung ab wegen Platzproblemen. Sie hat noch original niederländische Dokumente und wird mit einer neuen Vollabnahme gemäß § 21 StVZO abgegeben, also zulassungs- und fahrbereit!
Zum Schutz meiner selbst erfolgt die Auktion unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach geltendem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Laut geltendem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.
Viel Erfolg beim Bieten in meiner Auktion.