Ducati Monster S4 Umbau
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Ducati | |
Startertyp: | Elektrostarter | Modellbezeichnung: | S4 |
Antriebsart: | Kette | Erstzulassungsdatum: | 19.01.2001 |
HU / AU (Ablaufdatum): | 08.2016 | Kilometerstand: | 54000 |
Individuelle An- & Umbauteile: | Frontscheinwerfer, Lenker/Stummellenker, Rücklichter/Blinker, Sonderlackierung, Spiegel, Windschutz | Hubraum: | 916 |
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: | Wegfahrsperre | Leistung: | 74 |
Tuning/Leistungssteigerung: | Spezialauspuff | Anzahl Gänge: | Sechsganggetriebe (manuell) |
EU-Fahrzeug: | Ja |
Ducati Monster gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkauft wird meine liebevoll umgebaute Ducati S4 , ich habe das Motorrad 2010 bei einer Ducati-Werkstatt im Kundenauftrag mit 50000 km gekauft, der Vorbesitzer hatte das Motorrad aus Italien importiert . Direkt nach dem Kauf wurden die Zahnriemen und alle Flüssigkeiten ersetzt, desweiteren wurde direkt nach dem Kauf der Tacho mit der Lampe durch einen modernen ersetzt, der Original Tacho ist noch vorhanden und wird mitgegeben. Im laufe der letzten 4 Jahre habe ich Superbikelenker mit Gabelbrücke, Sitzbankabdeckung, Kühlerverkleidung und Bugspoiler aus Carbon, Front und Heckfender und Termignonitöpfe aus Carbon, Alu Brems und Kupplungsdeckel usw. wie auf den Fotos zu sehen ist angebaut. Das Motorrad wurde in den letzten 4 Jahren ca. 3200 km nur auf der Landstrasse bewegt. So nun genug geschrieben, wer noch Infos braucht, bitte Email schreiben. Ich denke die Leute die Ahnung haben wissen wieviel Geld und Liebe in meiner Monster stecken. Fahrzeug ist noch angemeldet und kann Probe gefahren werden . Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.