E Bike E Motorrad Vintage E Traker Racer Sehr selten SehrColl

Kaufpreis: Є 44,00 Angebot machen

Artikelmerkmale
Marke: Vintage Electric Straßenzulassung: Nein
Modell: E-Traker Herstellungsland und -region: Vereinigte Staaten
Erstzulassungsdatum: 01.08.2016

E Bike E gebraucht günstig kaufen

Current customer rating: (4)
based on 3 votes

Fahrzeugbeschreibung

 
Beschreibung laut Kunde:   
 
Mit dem  E-Tracker hat Vintage Electric aus Kalifornien so ziemlich das coolste E-Bike auf die Räder gestellt, das mir je zu Gesicht gekommen ist. Und es ist vermutlich auch noch das schnellste. Habe das Bike aus einer Firmen Auflösung  bekommen, und bin selber eine Zeit lang damit gefahren. Lieder hat es keine Straßenzulassung und ich habe jetzt auch keine Verwendung mehr für das Bike.  
Wer Interesse an dem E Bike hat, es gibt in Netz Infos und auf Youtube Videos. Sehr interessant ist der Video     Vintage Electric Bikes Tracker Video Review
Der E-Traker hate einen Neupreis von ca. 5450,- Euro  !  
 
Das E-Bike kann Probe gefahren werden. Bitte vorbeikommen und das Fahrzeug Besichtigen und Probefahren da es so verkauft wir wie es ist, da das E-Bike keine Zulassung hat wird Es als reines Bastelfahrzeug  angeboten, ohne Garantie und Gewährleistung oder Zusicherung von Eigenschaften.
Angeboten wird ein Gebrauchtgegenstand von einem Privat Kunden (Verbraucher), nur Vermittlung. Keine vertragliche Haftung für Mängel! Ohne Gewährleistung. Für Fragen, stehen wir ihnen gerne: von Dienstag - Freitag 9 - 19 Uhr persönlich zu Verfügung. Tel.: 07673/7429 oder 0171/6502101 Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.
 
Lesen Sie vor dem Bieten auch die Anmerkung:
Auf diesen Teil möchte wir nochmals ausdrücklich hinweisen:  Der angeboten Gegenstand wird im Auftrag eines privat Kunden (Verbraucher) versteigert, das bedeutet dass wir die Firma Kiefer  keine vertragliche Haftung für Mängel übernimmt. „ ohne Gewährleistung“. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet dass, der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Das Versteigerungsobjekt ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen 1 Tag vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.  Der Höchstbietenden genießt kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz. Das Versteigerungsobjekt wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden. Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Das Versteigerungsobjekt muss nach 7 Tagen abgeholt werden. Gerichtsstand für beide Seiten ist 79677 Schönau. Bieten Sie nicht, wenn Sie nicht mit diesen Regeln einverstanden sind.