Honda AF 49
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet | Marke: | Honda | |
Leistung: | 2,8 KW / 4 PS | Modell: | AF 49 |
Anzahl der Gänge: | Automatik | Typ: | Kleinkraftrad/Leichtkraftrad |
Modifizierter Artikel: | Nein | Farbe: | Gelb |
Startertyp: | Elektro- & Kickstarter | Hubraum: | 49 ccm |
Straßenzulassung: | Ja |
Honda AF 49 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Hallo
biete hier einen Honda Roller an, er hat ca. 15.000 Km und ist angemeldet bzw. versichert und ist täglich noch im Einsatz, deshalb können sich die Kilometer verändern. Ich habe den Roller selbst vor 3-4 Jahren gekauft und seit dem keine Probleme gehabt. Dieses Jahr kam eine neue Batterie rein, da ich seit dem Kauf die Originale drin hatte, aber leider funktioniert anscheinend der E-Starter nicht, er dreht aber schafft es nicht den Motor zu Starten. Da ich immer mit Kickstarter benutze ist mir das eigentlich egal. Der Roller wird so verkauft wie er ist, sprich gekauft gesehen, da ich weder Inspektion noch sonst irgendetwas an dem Fahrzeug gemacht habe und ich das bei so einem Roller auch nicht für Notwendig hielt. Roller kann gegeben falls mit dem aktuellen Kennzeichen mitgegeben werden, aber der Käufer trägt die Restgebühr bis nächstes Jahr, dies müsste ich aber mit der Versicherung klären ob das so einfach geht. Das Kennzeichen ist noch bis nächsten Jahr März gültig und falls der Käufer es haben möchte bezahlt 30€ / für das letzte Halbe Jahr ca.
Probefahrten und vorherige Besichtigungen sind erwünscht !!!
Alle Angaben wurden mit besten Wissen niedergeschrieben und für Offene Fragen stehe ich Ihnen gerne Jederzeit zur Verfügung, Gleichzeitig behalte ich mir das Recht das Fahrzeug anderweitig anzubieten und jederzeit den Zuschlag zu verweigern.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Art. 4 Abs. 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gem. dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird so, wie er ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten; d.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft! Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Ein Kaufvertrag wird bei Bezahlung noch zusätzlich abgeschlossen!!!!
biete hier einen Honda Roller an, er hat ca. 15.000 Km und ist angemeldet bzw. versichert und ist täglich noch im Einsatz, deshalb können sich die Kilometer verändern. Ich habe den Roller selbst vor 3-4 Jahren gekauft und seit dem keine Probleme gehabt. Dieses Jahr kam eine neue Batterie rein, da ich seit dem Kauf die Originale drin hatte, aber leider funktioniert anscheinend der E-Starter nicht, er dreht aber schafft es nicht den Motor zu Starten. Da ich immer mit Kickstarter benutze ist mir das eigentlich egal. Der Roller wird so verkauft wie er ist, sprich gekauft gesehen, da ich weder Inspektion noch sonst irgendetwas an dem Fahrzeug gemacht habe und ich das bei so einem Roller auch nicht für Notwendig hielt. Roller kann gegeben falls mit dem aktuellen Kennzeichen mitgegeben werden, aber der Käufer trägt die Restgebühr bis nächstes Jahr, dies müsste ich aber mit der Versicherung klären ob das so einfach geht. Das Kennzeichen ist noch bis nächsten Jahr März gültig und falls der Käufer es haben möchte bezahlt 30€ / für das letzte Halbe Jahr ca.
Probefahrten und vorherige Besichtigungen sind erwünscht !!!
Alle Angaben wurden mit besten Wissen niedergeschrieben und für Offene Fragen stehe ich Ihnen gerne Jederzeit zur Verfügung, Gleichzeitig behalte ich mir das Recht das Fahrzeug anderweitig anzubieten und jederzeit den Zuschlag zu verweigern.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Art. 4 Abs. 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gem. dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird so, wie er ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten; d.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft! Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Ein Kaufvertrag wird bei Bezahlung noch zusätzlich abgeschlossen!!!!