Honda Gold Wing GL 1200 Aspencade
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Honda | |
Startertyp: | Elektrostarter | Modellbezeichnung: | GL 120 Gold Wing |
Antriebsart: | Kette | Typ: | Aspencade |
HU / AU (Ablaufdatum): | 08.2015 | Farbe: | Weinrot, Rotbraun |
Anzahl der Vorbesitzer: | 3 | Kilometerstand: | 65800 miles |
Individuelle An- & Umbauteile: | Rücklichter/Blinker, Sonderlackierung, Spiegel, Verkleidung | Hubraum: | 1173 |
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: | Koffer/Top-Case, Schutzteile/Sturzbügel | Leistung: | 69 |
Tuning/Leistungssteigerung: | Federung | Anzahl Gänge: | Fünfganggetriebe (manuell) |
Honda Gold Wing gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Im Auftrag meines Nachbarn wird diese Gold Wing versteigert. Sie ist in den letzten Jahren kaum bewegt worden und wird aus Altersgründen nun abgegeben. Eine neue Batterie hat sie direkt zum Leben erweckt. Motor springt sofort an und läuft ruhig. Die Probefahrt hat ergeben das sie technisch gut funktioniert, bis auf die Rückbremse die wohl Luft gezogen hat. Optisch ist sie ein Hingucker da sie neben ihrem Original Zustand noch mit jeden Mengen Zusatz Chromteilen und Zusatzlampen ausgerüstet ist (mit Funktion).Chromteile sind nicht angerostet, müssten aber mal neu aufpoliert werden. Des weiteren sind noch Autoradio und CB Funk mit an Board. Maschine ist Unfall und Umfallfrei.2012 wurden Bremsscheiben, Bremsanlage vorne überholt ,Simmeringe erneuert für 1800€ mit Rechnung. Ein Werkstatt Handbuch in gutem Zustand ist ebenfalls vorhanden. Sie ist angemeldet und kann auf eigenen Achsen überführt werden. Besitzer verpflichtet sich sie innerhalb 3 Tage abzumelden. Sie steht in Neuss und kann gerne besichtigt werden. Maschine muß 7 tage nach Auktionsende abgeholt werden und Bar bezahlt werden. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viel Spaß beim Bieten!
Hinweis: Ich bin eine Privatperson. Es handelt sich also um einen Privatverkauf! Das EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht auf alle Produkte gewähren müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich gewähre KEINE Garantie und KEINE Gewährleistung und schließe ein Umtauschrecht aus. Mit Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer ausdrücklich einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen.
Dies ist auch eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.
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Hinweis: Ich bin eine Privatperson. Es handelt sich also um einen Privatverkauf! Das EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht auf alle Produkte gewähren müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich gewähre KEINE Garantie und KEINE Gewährleistung und schließe ein Umtauschrecht aus. Mit Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer ausdrücklich einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen.
Dies ist auch eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.