Honda VFR 750 RC 24 V4 Motor Superbike Gabelbrücke ABE Tüv sicher kein Problem
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet | Marke: | Honda | |
Individuelle An- & Umbauteile: | Lenker/Stummellenker, Sonderlackierung | Hubraum: | 750 |
Kilometerstand: | 75000 | Modell: | VFR 750 RC 24 |
Startertyp: | Elektrostarter | Typ: | Tourer |
Leistung: | 98 PS | Antriebsart: | Kette |
Farbe: | Schwarz |
Honda VFR 750 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Hallo.
Hier ist eine Honda VFR 750 Modell RC 24 für einen Bekannten meistbietend zu verkaufen.
Die VFR ist voll fahrbereit...technisch absolut Okay!
Der herrliche V4 Motor läuft wie Samt&Seide und sicher noch mal so lange...und klingt mehr als schön.
Aber: Sie ist abgemeldet und hat keinen aktuellen Tüv.
Was aber kein Problem mit dem neuen Tüv darstellen sollte.
Die coole Honda mit dem bärenstarken V4 Motor hat eine neuwertige Bereifung, gute Bremsen...und die Kupplung ist super in Ordnung.
Der Kettensatz ist auch noch ok und sicher noch tüv-konform.
Das Bike hat eine teure Superbike-Gabelbrücke von ABM...und einen Superbike-Alulenker. Deshalb bitte ich Endgebote unter 600 Euro zu unterlassen.
Gebrauchsspuren und Mängel sind natürlich baujahrbedingt vorhanden. Mängel, von denen wir wissen: Nach einem kleinen Rutscher bzw. Umfaller im Kiesbett wurden beide Seitenteile abgeschraubt(noch vorhanden auf Wunsch, das linke Teil allerdings ziemlich lädiert), Lackmängel, die beiden kleinen Zusatzscheinwerfer vorn werden nicht mitverkauft, Batterie gehört erneuert...!
Bezahlt werden muß binnen längstens 6 Tagen nach dem Auktionsschluss in bar. Evtl. kann über eine Motorradspedition das Bike versandt werden; dieses würde dann ca. 250€ kosten...je nach Entfernung.
Empfehlung: Die Honda sollte innerhalb der Auktionszeit besichtigt werden.
Privatverkauf: ACHTUNG! Zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie von 12 Monaten bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung/Gewährleistung verkauft! Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit! Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern Sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem Ebay-Angebot stehen. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Es handelt sich hier um einen Privatverkauf.Es handelt sich hier um einen Privatverkauf.Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Achtung wichtiger Hinweis:
Das neue Gewährleistungsrecht, seit Anfang 2002, zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen: Sämtliche Angebote sind privater, nicht gewerblicher Natur. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Rücknahme. Wer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, den bitte ich, bei den Auktionen nicht mit zu bieten. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Das bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Neu- u. Gebrauchtwaren zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Waren vor, die bei Privatverkäufen allerdings ausgeschlossen werden kann. Ich weise also hiermit darauf hin, dass ich nach neuem EU Recht privat und ohne jede Garantie und Gewährleistung verkaufe!!!!!! Spaßbieter zahlen die üblichen 30% vom Kaufpreis! Wird per Anwalt eingeklagt!