Honda Varadero 125
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet | Anzahl der Gänge: | Fünfganggetriebe (manuell) | |
Streetname: | Varadero | Marke: | Honda |
Kilometerstand: | 5087 | Hubraum: | 125 ccm |
Startertyp: | Elektrostarter | Modell: | XL |
Leistung: | 11 KW | Straßenzulassung: | Ja |
HU / AU (Ablaufdatum): | 201805 | Typ: | Kleinkraftrad/Leichtkraftrad |
EU-Fahrzeug: | Ja | Antriebsart: | Kette |
Anzahl der Vorbesitzer: | 1 | Datum der Erstzulassung: | 20010701 |
Farbe: | Rot |
Honda Varadero gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkaufe meine Honda Varadero Baujahr 2001 und mit 5087 Kilometern. TÜV / AU wird bei Verkauf auf Wunsch eneuert.Es handelt sich hierbei um eine 125er die mit einem B oder A1 Führerschein* gefahren werden kann.
Die Maschine ist rot/silber lackiert und besitzt einen Gepäckträger.Das Motorrad ist ein Garagenfahrzeug und derzeit abgemeldet.Es ist ein absolut zuverlässiges Motorrad und mit seinen 15 PS für die meisten Ausfahrten ausreichend.Ist durch die hohe Sitzposition, gut geeignet für größere Personen
Preis ist Verhandlungsbasis
Bei Interesse mich einfach kontaktieren.
*Leichtkrafträder dürfen mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden – oder mit dem „alten Dreier“: dem Autoführerschein, wenn die Prüfung vor dem 1. April 1980 abgelegt wurde. Die Beschränkung, wonach 16-Jährige nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder fahren dürfen, ist 2012 gefallen.
Die Maschine ist rot/silber lackiert und besitzt einen Gepäckträger.Das Motorrad ist ein Garagenfahrzeug und derzeit abgemeldet.Es ist ein absolut zuverlässiges Motorrad und mit seinen 15 PS für die meisten Ausfahrten ausreichend.Ist durch die hohe Sitzposition, gut geeignet für größere Personen
Preis ist Verhandlungsbasis
Bei Interesse mich einfach kontaktieren.
*Leichtkrafträder dürfen mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden – oder mit dem „alten Dreier“: dem Autoführerschein, wenn die Prüfung vor dem 1. April 1980 abgelegt wurde. Die Beschränkung, wonach 16-Jährige nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder fahren dürfen, ist 2012 gefallen.