MZ TS 150 Motorrad mit Vape Zündung
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Artikelmerkmale
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MZ TS 150 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkaufe meine MZ TS 150
Sie hat ca. 38000km gelaufen und Tüv bis 5/2015. Sie hat Tüv ohne Mängel bekommen. Seitdem bin ich nur sehr wenig gefahren.
Original war sie billiardgrün, wurde aber von der Vorbesitzerin matt schwarz gelackt.
In den letzten Jahren sind einige Teile wie Sitzbezug, Reifen, Züge und Schalter erneuert wurden. Auch wurde eine Vape Zündung installiert.
Ich bin auch dieses Jahr kaum damit gefahren, so dass ich mich dazu entschieden habe die TS zu verkaufen. Ein paar Kleinigkeiten stehen aber wieder an (Batterie, Zündschloss, etc.). Um dieses und alles weitere zu klären, bitte ich darum die MZ vor Ort in Berlin anzusehen. Dies wäre mir sehr wichtig. Auch um Mißverständnisse zu vermeiden. Das Motorrad ist BJ 83 und somit über 30 Jahre alt. Die MZ ist momentan noch angemeldet, eine Probefahrt ist somit möglich.
Abholung bitte innerhalb von 8 Tagen in Berlin. Ein Versand über iloxx wäre möglich (bitte dort über die Kosten informieren). Versand nur bei Vorabzahlung.
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. * Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt!). * Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem eBay-Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis. Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genieß