Maico M 250 B, Baujahr 1959, EZ 01.07.1960, springt gut an!

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Modellbezeichnung: Maico M 250 B
Anzahl Gänge: Vierganggetriebe (manuell) Farbe: Schwarz
Startertyp: Kickstarter Erstzulassungsdatum: 01.07.1960
Antriebsart: Kette Hubraum: 247

Maico M 250 B, gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Jetzt noch ein vorweihnachtliches Spezialangebot: Eine Maico M 250 B, Baujahr 1959, Erstzulassung am 01.07.1960!Sie ist anscheinend schon mal restauriert worden und sieht demnach auch recht schön aus. Ich denke die Fotos sagen schon einiges. Natürlich darf man hier kein Neufahrzeug erwarten und daher gebe ich auch gerne die Möglichkeit, das Fahrzeug vor Gebotsabgabe zu besichtigen. Leider hat die Maico keine Fahrzeugpapiere! Darum wollte ich mich schon seit Monaten kümmern. Zwischenzeitlich habe ich aber schon mit der Zulassungsstelle München Kontakt aufgenommen und die tatsächlichen Fahrzeugdaten in Erfahrung bringen können. Dort war die Maico bis 2011 das letzte Mal zugelassen. Mir wurde ein entsprechendes Datenblatt übermittelt, was der Käufer natürlich mitbekommt. Abholung innerhalb 10 Tage in 26197 GroßenknetenViel Spaß und Erfolg beim bieten!Und nun noch das Übliche:
Bitte unbedingt beachten:
Es handelt sich hier um einen privaten Verkauf. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden an der Gesundheit oder des Lebens. Rücknahme und Widerruf sind ausgeschlossen. Verkauf nur an sachkundigen Käufer. Der Käufer erklärt mit Abgabe eines Gebots, über die nötige Sachkenntnis zu verfügen oder sich diese vor Abgabe eines Gebots verschafft zu haben. Der Käufer hat eine umfassende Prüfungsverpflichtung. Der Käufer erklärt mit Abgabe eines Gebots, über die nötige Sachkenntnis zu verfügen oder sich diese vor Abgabe eines Gebots verschafft zu haben Der Verkäufer erfüllt den Vertrag mit Aufgabe zur Post, die Versandgefahr trägt der Käufer. Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen durch diesen Kauf veranlassten Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt insbesondere bei durch mangelnde Sachkunde des Käufers verursachten Unfällen oder Schäden gleich welcher Art.