Mofa Rixe Libelle Bauj.73 “nicht fahrbereit zum aufbauen an Bastler”
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Artikelmerkmale
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“nicht fahrbereit zum aufbauen an Bastler” |
Hersteller: | Rixe | Farbe: | Rot |
Modellbezeichnung: | Libelle | Hubraum: | 0,25ccm |
Typ: | RS50 |
Kategorien Sonstige |
Mofa Rixe gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkaufe die Rixe Libelle Typ RS 50 Bauj. 1973 Papiere muss man leider neu machen. Habe noch eine kleine Kiste mit teilen da ist Tacho und so dabei ob alles vorhanden kann ich nicht beurteilen das Mofa ist soweit denke ich komplett. Nicht fahrbereit zum ausschlachten an Bastler ohne Rücknahme daher auch die Versteigerung. Nach meiner Info muss man ca. 250 € investieren damit es fahrbereit ist. Rechtliche Informationen des Verkäufers Kontaktdaten Mike Wehner Herbolzheimer Str. 44 79365 Rheinhausen DE Telefon:07643/9331275 Fax:07643/9331276 E-Mail:mwkreativtuning@gmx.de Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: 08.316.053 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 257425146 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MW-KFZ Teile 1. Allgemein Die Firma MW-KFZ Teile verkauft gebrauchte Ersatzteile. Für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Von den Geschäftsbedingungen der Firma MW-KFZ Teile abweichende Bedingungen, sowie Individualabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Geschäftsleitung der MW-KFZ Teile schriftlich bestätigt werden. Mit der Übernahme der Ware akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma MW KFZ Teile , soweit der Kunde die Möglichkeit hatte von ihnen Kenntnis zu nehmen. Zusätzlich gilt für Unternehmer im Sinne des ƒ 24 AGB-Gesetz, dass die nachstehenden Bedingungen für alle künftigen Lieferungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. 2. Preise Ersatzteilpreise, sowie deren Verfügbarkeit können telefonisch, per Fax oder per e-mail angefragt werden und auf demselben Wege von uns mitgeteilt werden. Die von uns genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Versand- und Transportkosten sind in diesem Falle nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Die Höhe dieser zusätzlichen Kosten kann ebenfalls, sofern nicht genannt, bei uns erfragt werden. Alle Preise sind individuelle Preise je Ersatzteil und können nach Zustand oder vorheriger Beanspruchung differieren. Auch bei Teilen gleichen Fahrzeugtyps können solche Differenzen auftreten, da jedes Fahrzeug als Teileträger mit seinen Ersatzteilen separat kalkuliert wird. Zurückliegende Preise, sowie Preise in der Vergangenheit gekaufter Teile können deshalb nicht auf andere Teile übertragen werden. 3. Zahlungsbedingungen Beim Direktverkauf erfolgt die Bezahlung vor Ort in bar . Beim Versand erfolgt die Bezahlung in der Regel ebenfalls in bar oder per Vorkasse. Schecks werden nur im Ausnahmefall akzeptiert. Es bedarf hierfür einer Vorabsprache. Bei Stammkunden kann aufgrund eines gesonderten Liefervertrages Bezahlung per Überweisung vereinbart werden. Die Ware bleibt in diesem Fall bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma MW-KFZ Teile . 4. Lieferbedingungen Eine Lieferung kann nur aufgrund einer verbindlichen Bestellung erfolgen. Diese Bestellung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und kann per Fax oder e-mail übersendet werden. Die Auftragsbestätigung bzw. Absage (bei Nichtverfügbarkeit eines Teiles) der Firma MW-KFZ Teile kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2 Werktage, sofern das Ersatzteil ausgebaut am Lager ist und die verbindliche Bestellung bis spätestens 12.00 Uhr vorliegt. Wird ein verfügbares Teil von einem Kunden reserviert, so wird diese Reservierung bis 18.00 Uhr des Folgetages aufrecht gehalten. Danach kann dieses Teil anderweitig verkauft werden. Die Ware ist bei ihrer Anlieferung unverzüglich auf Beschädigungen zu prüfen. Sollte eine Beschädigung der Ware festgestellt werden, so ist dies auf dem Frachtschein oder Protokoll des Transporteurs zu vermerken, und der Firma MW-KFZ Teile binnen 24 Stunden mitzuteilen. Bei späterer Meldung von Transportschäden kann die Firma MW-KFZ Teile nicht für deren Begleichung garantieren. Wird ein Teil von einem Kunden zurückgegeben, welches keinen Mängel vorweist, und kein Fehler der Firma MW-KFZ Teile vorliegt wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises erhoben. 5. Gefahrübergang Die Gefahr geht mit dem Übergang der Ware an den Käufer über. 6. Gewährleistung 1. Die Firma MW-KFZ Teile übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Funktionstüchtigkeit des Verkaufsgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und der Voraussetzung, dass ein fachgerechter Einbau der Teile in einer Kfz-Werkstatt innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf stattfindet. Ein Gewährleistungsanspruch ist nur dann möglich, wenn sich das Bauteil/Aggregat im gelieferten Zustand befindet, d.h. dass noch keine Demontage- oder Reparaturarbeiten erfolgt sind. 2. Bei Beanstandung aufgrund unvollständiger oder sonstiger nach Art und Menge von der Bestellung abweichender Lieferung sowie äußerlich erkennbarer Mängel oder bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich die Firma MW-KFZ Teile auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. auf Verlangen des Käufers auf Umtausch. Wir sind jedoch berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung abzulehnen und dem Käufer Minderung oder Wandlung anzubieten, wenn es der Firma MW-KFZ Teile nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. 3. Mängel müssen vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden. 4. Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten mit der von der Firma MW-KFZ Teile gelieferten Ware werden von der Firma MW-KFZ Teile nicht übernommen. Die Firma MW-KFZ Teile gewährt auf alle gelieferten Gebrauchtteile mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen, Aggregaten und glashaltigen Teilen nach Maßgabe ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Gewährleistung von 12 Monaten ab dem Lieferdatum gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 5. Eine Gewährleistung besteht nur dann, wenn der Einbau durch einen in Deutschland ansässigen Kfz-Meisterbetrieb vorgenommen worden ist, an dem Fahrzeug Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß den Herstellervorschriften nachweislich fachgerecht durchgeführt werden und die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges beachtet wird. 6. Gewährleistet wird die technische Funktionsfähigkeit im Rahmen der gültigen Qualitätsstandards des gelieferten Bauteiles/Aggregates und seiner Einbaufähigkeit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Ausgenommen hiervon sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit aufgrund normaler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungs-zeitraum und darauf beruhende Folgeschäden. 7. Voraussetzung für die Gewährleistungsübernahme bei Motoren ist, dass der bzw. die Zahnriemen vor dem Einbau erneuert werden und der Ölfilter gewechselt wird. 8. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen oder höherwertigen gebrauchten Bauteiles/ Aggregates. Sollte ein anderes, gebrauchtes Ersatzteil als Ersatzlieferung nicht beschaffbar sein, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Erstattung des Kaufpreises. 9. Ist ein geliefertes Bauteil/Aggregat defekt, erfolgt nach Prüfung des Sachverhaltes eine kostenlose Ersatzlieferung bzw. Kostenerstattung. 10. Es werden keine Gewährleistungen erbracht, wenn der Schaden durch - ein Verschulden bei der Montage - nicht von MW-KFZ Teile gelieferte Teile - Verschulden des Fahrers oder Dritter oder - äußere Einflüsse (z.B. Unfall, unbefugter Gebrauch, Überschwemmung) entsteht. 11. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere werden mittelbare und unmittelbare Folgeschäden nicht ersetzt. 12. Gewährleistungsschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. 13. Sämtliche Ersatzteile werden ohne Flüssigkeit ausgeliefert. Für die ordnungsgemäße Befüllung gemäß den Herstellerangaben trägt der Kunde die Verantwortung. 14. Unter die Gewährleistung fallen nicht: Dichtungen, Dichtungs-manschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen und Kabel, sowie Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen und Zahnriemen, auch wenn diese Bestandteil eines versicherten Teiles bzw. Aggregates sind. 15. Die Gewährleistung ist nicht auf Dritte übertragbar. Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.