Motorrad SUZUKI GM 51B 25 34KW ROT

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Marke: Suzuki
Anzahl Gänge: Sechsganggetriebe (manuell) Modell: GS 500EU
Startertyp: Elektrostarter Typ: Tourer
Antriebsart: Kette Farbe: Rot
HU / AU (Ablaufdatum): 06.2018 Erstzulassungsdatum: 02.02.1997
Anzahl der Vorbesitzer: Mehr als 4 Kilometerstand: etwa 60 000 KM
Straßenzulassung: Jahreszulassung Hubraum: 500 cmm
Herstellungsland und -region: Japan Leistung: 25 / 34 KW

Motorrad SUZUKI gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

HalloBiete Gebrauchte,500ter SUZUKI mit FIVE STAR Verkleidung an.TÜV bis 06.2018Bisher immer ohne Beanstandungen erhalten.  Maschine guter Zustand.Ist Fahrbereit.Laufleistung der Bereifung,Kette etwa 6000 Km.Ölwechsel,Bremssteine etwa bei 59200 Km.Verkleidung muss Repariert werden.Einige Stellen müssen Geklebt werden bzw.neu eingesetzt ,Schäden sind aber nicht sofort sichtbar.Maschine steht fast immer unter einem Unterstand.Sichtbare Teile sind nicht Verwittert zb. Griffe,Anlasser Betätigung,Lichtschalter.usw. Maschine Gedrosselt von 34 auf 25 Kw.Muss sie leider aus Altersgründen,Gesundheitlich....Verkaufen.. Hab sie selber ohne Problemefast 5 Jahre ganzjährig gefahren.Maschine kann bei Interesse Besichtigt werden mit Absprache.Probefahrt als Sozius möglich.Dadurch kein Ärger wenn etwas schief geht.Maschine kann in Berlin oder in Storkow besichtigt werden.Zur zeit Jahres Zulassung.Berliner Kennzeichen.Wenn in Berlin Verkauft??? Kann  Versicherung --bei der DAS--Übernommen werden.Jahresbeitrag--zur  zeit etwa 42€ Steuern und 120€ Haftpflicht. und Kennzeichen kann auch Übernommen werden.Hab ich auch so gemacht.
Nun das Wichtigste: Die Maschine wird als Gebraucht verkauft. Sie wird Besichtigt,Probefahrtals Sozius und Erworben.Alle sichtbaren Mängel werden aufgezeigt.Es gibt danach keine Rücknahme.Garantie ist Ausgeschlossen. Der Käufer erklärt sich nach eingehender Besichtigung mit Unterschrift  mit dieser Regelung Einverstanden.Im Falle eines Unvorhersehbaren Schadendbesteht somit nach dem § 444 BGB  (Privat an Privat) kein Gewährleistung Anspruch .