Piaggio Beverly 250

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Piaggio
Anzahl Gänge: Automatik Modellbezeichnung: Beverly 250
Startertyp: Elektrostarter Typ: Motorroller
Antriebsart: Riemen Farbe: Blau
HU / AU (Ablaufdatum): 09.2016 Metallic-Lackierung: Ja
Garantie (verbleibende Monate): Keine Erstzulassungsdatum: 17.03.2005
Anzahl der Vorbesitzer: 2 Kilometerstand: 13000
Individuelle An- & Umbauteile: Windschutz Hubraum: 244
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: Koffer/Top-Case Leistung: 16
Herstellungsland und -region: Italien

Piaggio Beverly gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Winterpreis!
Sie bieten hier auf eine wirklich hübsche Piaggio Beverly 250 aus 2005. Der Roller ist gut erhalten und liebevoll gepflegt worden.
Kleine optische Beeinträchtigungen entstehen, weil der Roller mal von Nachbars Auto ins Blumenbett umgekippt wurde. Dadurch gibt es Spuren am Trittbrett rechts, die jeweils die Größe von zwei Briefmarken haben, eine Macke am Lenkerende rechts sowie ein kleiner Kratzer am Malagutti Sportauspuff. Sonst hat der Roller noch einen Kratzer am Kotflügel vorne und rechts am Topcase, jeweils aber kaum der Rede wert.
Die Sitzbank ist neu aufgepolstert (3cm höher als Serie) und mit einem rutschfesten Alcantra-Bezug versehen worden. Desweiteren ist der Varioriemen im September erneuert worden (Rechnung vorhanden). HU und AU sind ebenfalls im September neu gekommen. Die Bereifung ist noch sehr gut, vorn wie hinten Michelin.
Der Roller ist zugelassen und fahrbereit, Sie können ihn gerne nach Vereinbarung anschauen und probefahren. Das wäre mir auch sehr lieb, wenn Sie dies vor Gebotabgabe machen, damit Sie wissen, auf was Sie bieten!
Ansonsten gilt: Anmelden und Spaß haben!
Rechtliches:
Dieses ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dieses bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazuschreiben: Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Absatz 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dieses bedeutet für den Höchstbietenden , dass er kein Wiederrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Auch übernehme ich keine Garantie auf den abgelesenen Kilometerstand. Das Fahrzeug wird "so wie es ist" verkauft, dieses bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, das durch den Verkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D. h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, als Ersatzteilträger/Bastlerfahrzeug. Bieten Sie nicht wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.
Mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rückgabe völlig zu verzichten.
Spassbieter werden durch den Anwalt angeklagt und haften für bis zu 30% des Kaufpreises.