Piaggio Großroller Hexagon 180 mit Tüv bis 05 2015 Fahrbereit

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Piaggio
Leistung: 15 Modellbezeichnung: Hexagon 180cc
Anzahl Gänge: Automatik Typ: Motorroller
Startertyp: Elektro- & Kickstarter Farbe: Silbergrau
Anzahl der Vorbesitzer: 4 Kilometerstand: 38000
Individuelle An- & Umbauteile: Frontscheinwerfer, Rücklichter/Blinker, Spiegel, Verkleidung, Windschutz Hubraum: 180

Piaggio gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Verkaufe Roller Piaggio Hexaggon 180. Der Roller hat 38000 km auf der Uhr, läuft gut, springt sofort an.Motor neu gelagert, Fahrbereit jedoch undichte Stelle am Auspuffkrümmer.Von daher wird der Roller als Bastler Fahrzeug verkauft.Läuft locker 135km/h großer Kofferraum mit Beleuchtung und 12Volt Anschluß.15Kw bzw 21 Ps.Normale Gebrauchs spuren dem Alter entsprechend.Alle Teile wie z B Hupe, Licht, Blinker, etc Funktionieren Einwandfrei.Letzter Tüv bericht ohne Mängel vorhanden.Kein Ölverbrauch, 4 Liter Benzin auf 100km.An Bastler wegen lautem Aufpuff!Der Roller ist noch angemeldet und wird noch bewegt.NUR AN ABHOLER!!!!Abzuholen in 52428 Jülich
Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. * Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. * Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt!). * Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem eBay-Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis. Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.