Piaggio TPH 125 mit TÜV, originalen 4560km und läuft super

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Piaggio
Erstzulassungsdatum: 28.08.1996 Modellbezeichnung: TPH 125
Kilometerstand: 4560 Typ: Motorroller
Hubraum: 125 Farbe: Gelb
Leistung: 12 PS

Piaggio TPH 125 gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Verkaufe meinen geliebten Roller Piaggio TPH 125 -12PS/9KW   Der Roller ist gepflegt und hat originale 4560 km gelaufen!!! Der Roller hat TÜV, neue Reifen und Bremsen. Er läuft einwandfrei und läuft locker über 100km/h Alles funktioniert!!!   Nur Abholung in Plz.63594 kein Versand!!! Od. der Käufer organisiert den Versand und Verpackung!!! Aufgrund der veränderten Gesetzeslage weise ich auf folgendes hin: Der Verkauf des Artikels erfolgt von Privat so wie er ist, Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche oder Rücknahme schließe ich aus. Dies bedeutet, ich verkaufe unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Weiterhin gilt dies auch für Neuwaren die ich gelegentlich anbiete. Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer vorbehalten. Die gezeigten und abgebildeten Bilder sind Beispielbilder und können vom Original bzw. vom Angebot abweichen. Es besteht die Möglichkeit, die zum Verkauf anstehenden Artikel, Vorort fachkundig zu untersuchen. Spezifische Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden. Die Angaben, wie z.B. technische Daten, Maße, Baujahr; Zustand sind unverbindlich und wurden nach bestem Wissen und Gewissen aufgezeigt. Irrtümer sind somit Vorbehalten. Mit einem Gebot / Kauf erklärt sich der Bieter / Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden. Bei NICHTZAHLUNG werde ich anwaltlich produktiv werden und beantrage gleichzeitig einen Mahnbescheid zur Abdeckung meiner Kosten und Gebühren . Dieses sollten Sie vor Gebotsabgabe bedenken . Bei Nichtabnahme (z.B. Spaßbieter oder Fehlentschluss) oder Nichtzahlung werden 25% der Gebotssumme (=Verkaufspreis) gerichtlich eingeklagt. Siehe dazu Urteile OLG Hamm Az.: 2U58-00 und BGH Az.: VIII Z R 13/01. Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende auch Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB ist und kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
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