Roller Tatran Manet 100

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Povatka Bystrica CSSR
Startertyp: Elektrostarter Modellbezeichnung: Tatran
Antriebsart: Kette Typ: Manet 100 S
Garantie (verbleibende Monate): Bastlermotorrad Erstzulassungsdatum: 23.03.1962
Anzahl der Vorbesitzer: 2 Hubraum: 98,1
Herstellungsland und -region: Tschechische Republik Leistung: 5,1 PS

Roller Tatran gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Sie bieten hier auf ein Sehr seltenes Exemplar eines Motorrollers. 
Es handelt sich um ein Tschechisches Fabrikat der Marke Tatran, Vom Hersteller Povatka Bystrica CSSR
Es ist ein Roller welcher über einen Gebläsegekühlten 100cm³ Zweitaktmotor verfügt. 
Leistung 5,1 PS 
Der Roller ist aus 2. Hand mit DDR Fahrzeugbrief und Kaufrechnung von 1962. 
Verkauft wird er an jemanden welcher sich zutraut den Roller zu restaurieren und wieder auf die Straße zu bringen. 
Der Roller hat 12v und verfügt über e-start. 
Leider ist das Zünschloß defekt. würde aber ein alternatives universalschloß mit dazu geben.
Das hinten Montierte Nummernschild gehört nicht dazu, dieses ist bereits demontiert.
auf dem 1. foto ist zu sehen wie der Roller einst aussah, die anderen 3 sind der Ist-Zustand.
Viel Spaß beim Bieten!
Disclaimer: Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt .Der Artikel wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.