SUZUKI GSX600 F (GN79A), California Modell

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Suzuki
Leistung: 59 Modellbezeichnung: GSX 600F
Anzahl Gänge: Fünfganggetriebe (manuell) Typ: Sportler/Supersportler
Startertyp: Elektrostarter Farbe: Blau
Antriebsart: Kette Erstzulassungsdatum: 30.04.1998
HU / AU (Ablaufdatum): 09.2016 Kilometerstand: 30612
Anzahl der Vorbesitzer: Mehr als 4 Hubraum: 600
Tuning/Leistungssteigerung: Spezialauspuff

SUZUKI GSX600 F gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Verkaufe SUZUKI GSX 600 F in gutem Zustand und mit LeoVince SBK Sportauspuff (hat natürlich ABE). TÜV + ASU bis 09/2016
Leistung:59KW/80PS(Benzin) 600cm³
Kilometerstand:(Meilen:19026)=30612 km
Farbe:blau
Erstzulassung:04/1998
Der Kundendienst wurde bei 18826Meilen im April 2013 durchgeführt(hierbei wurde auch ein neuer Hinterreifen montiert),weiter wurden die Ventile bei 18947Meilen, neu eingestellt!!!!
Der jetzige Meilenstand beträgt : 19026Meilen x1,609=30612Km
Das Motorrad ist ein California Modell,daher ist die Tachoanzeige in Meilen
angegeben.
Ich selbst habe die SUZUKI am 19.4.2013 mit 18826Meilen in Ansbach bei einem Fachhändler gekauft,wurden von mir also genau 200Meilen gefahren.
Aus Gesundheitsgründen gebe ich das Motorrad nun wieder ab.
Der Vorbesitzer hatte die rechte Seitenverkleidung ,wegen einer Beschädigung,
fachmännisch neu lackieren lassen. Fällt allerdings nicht auf!!.
Ich bin kein Händler sondern eine Privatperson. Neues EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Die Angaben zu dieser Artikel-Beschreibung wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich gewähre keine Garantie und keine Gewährleistung und schließe ein Umtauschrecht aus. Sie ersteigern den Artikel so wie er ist entsprechend dem Foto. Mit Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer ausdrücklich einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen. Im Rahmen sogenannter „Spaßgebote“ verweise ich auf den §116 BGB sowie den §399 BGB i.V.m. der Rechtsprechung des AG Bremen (AZ 16C168/05). Jegliche Abgabe eines Gebotes stellt zugleich eine Einverständniserklärung zur Erhebung von entsprechenden Schadenersatzansprüchen im Falle der Nichtzahlung des Auktions-Kaufpreises bzw. der Nichtabnahme der Kaufsache dar. Diese ist im Übrigen als fundamentale Vertragsbedingung zwischen Käufer und Verkäufer anzusehen.   Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind