Suzuki GSX 600F mit verrückter Geschichte zum Aufbau oder als Teilelager “Nach
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Artikelmerkmale
Gebraucht : Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. |
“Nach Diebstahl:- Alle Schlösser defekt- Reifen verschlissen- verschiedenste Kratzer und Lackschäden- Krümmer + Endschalldämpfer gestohlen (Edelstahl, 4-in-1) - Kette hat Rost- Bremsscheiben haben Rost- Der Sitz hat einen Riss- LED-Ventilkappe am hinteren Rad durch Dieb angebaut (!?)” |
Hersteller: | Suzuki | Leistung: | 63 |
Modellbezeichnung: | GSX 600 F | Anzahl Gänge: | Sechsganggetriebe (manuell) |
Typ: | Sportler/Supersportler | Startertyp: | Elektrostarter |
Farbe: | Schwarz | Antriebsart: | Kette |
Erstzulassungsdatum: | 02.05.1997 | HU / AU (Ablaufdatum): | 04.2015 |
Kilometerstand: | 62814 | Anzahl der Vorbesitzer: | 3 |
Hubraum: | 600 | Individuelle An- & Umbauteile: | Spiegel |
Suzuki GSX 600F gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Suzuki GSX 600 F - nach Diebstahl auf komischem Wege zurückerlangt
Hier wird nicht nur meine Suzuki GSX 600 F, sondern gewissermaßen auch ihre Geschichte versteigert.
Meine heiß geliebte Suzuki war jahrelang nach meiner damals zweijährigen 34PS-Zeit im Dienst und hatte nie Probleme. Im April 2013 bekam die Maschine Tüv - einziger Mangel: Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion.
Mit dem neuen Tüvsiegel habe ich die neue Saison eingeläutet und wunderschöne Runden gedreht. Die Saison wurde jedoch abrupt am 4.10.2013 beendet, weil mir das Motorrad vor meiner Haustür gestohlen wurde.
Der Rest der Geschichte zeugt von der geballten Inkompetenz der beteiligten Ämter:
Die GSX 600 F, inklusive Kennzeichen, wurde wenige Tage nach dem Diebstahl von einem im Bus vorbeifahrenden Arbeitskollegen ca. 5km vom Diebstahlort entfernt gesehen. Ich rief bei der Polizei an und teilte den Fund mit. Nachdem ich den Beamten davon überzeugen konnte, dass ich selbst nicht in der Nähe war und deswegen wohl nicht rechtzeitig das Motorrad erreichen könnte (sein Vorschlag), versprach er, einen Streifenwagen hinzuschicken und mich am selben Abend zu benachrichtigen. Natürlich hörte ich nichts mehr von ihm und musste am nächsten Tag selbst anrufen. Nach mehreren Umleitungen zu anderen Beamten/Abteilungen und mehreren Suchanfragen im System wurde letztendlich ein Eintrag gefunden. Die Beamten erreichten ca. 1 Stunde nach meinem Anruf das Motorrad und es konnte natürlich „keine Feststellung gemacht werden“.
Im März 2014 gab ich die Hoffnung auf und kratzte mein Geld für eine gebrauchte Maschine zusammen.
Als ich meine neue Maschine zulassen wollte, staunte ich nicht schlecht, als mir mein altes Kennzeichen angeboten wurde. Ich entgegnete der netten Beamtin, dass das eigentlich unmöglich sein sollte, da mein Motorrad mit dem Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde und das Kennzeichen deswegen eigentlich gesperrt sein sollte. Die Dame schaute in die Akte und fand heraus, dass das Kennzeichen von der Polizei im Januar 2014 freigegeben wurde, was auf einen Fund hindeutete. Ob nur das Kennzeichen oder auch das Motorrad gefunden wurde, konnte die Beamtin nicht aus dem Vermerk entnehmen, aber sie gab mir die Nummer des Polizeibeamten, der in der Datei aufgeführt wurde. Das ganze wurde von der leicht verdutzten Frage der SVA-Beamtin begleitet, ob man sich nicht bei mir gemeldet hätte. Das hat man natürlich nicht...
Nach der Zulassung der neuen Maschine rief ich selbstverständlich bei der mir gegebenen Nummer an. Ich wurde wieder mehrmals umgeleitet und nach einer gefühlten Ewigkeit kam ich an eine Beamtin, die mir sagte, dass der Fall nicht telefonisch besprochen werden könnte und dass ich zur Wache kommen müsste.
Wie es eigentlich nicht anders sein konnte, erfuhr ich in der Wache, dass keiner der dort arbeitenden Beamten mit dem Fall betraut war und dass der zuständige Beamte wo anders sitzt. Ich bekam wieder eine Telefonnummer.
Ich rief den Beamten an, der als Sachbearbeiter meines Falls angegeben war. Er war auch tatsächlich mit dem Fall betraut, war aber selbst ganz überrascht davon, dass meine Suzuki wieder aufgetaucht sein sollte. Auch „das System“ gab nicht viel mehr Informationen her, als dass mein Motorrad in einem Tankstellenbetrug o.Ä. involviert war. Gut zu wissen.
Der Beamte führte sein Unwissen aber darauf zurück, dass er einige Wochen im Urlaub und einige Wochen krank war und deswegen immer noch einen großen unbearbeiteten Aktenstapel auf dem Schreibtisch hatte. Er schaute durch den Aktenstapel und rief danach zurück. Dabei kam folgendes raus:
Anfang Januar 2013 (das genaue Datum hab ich nicht mehr im Kopf) wurde das Motorrad von Anwohnern, die das Motorrad zuvor nie dort gesehen hatten und deswegen suspekt vorkam, bei der Polizei gemeldet. (Da der Dieb den Tank mit dem kaputten Schloss nach dem Tankstellenbetrug wieder zukriegen musste, hat er eine Schraube rein gedreht und den Kopf der Schraube abgebrochen. Wahrscheinlich musste er deswegen das Motorrad stehen lassen.)
Polizeibeamten fanden das Motorrad vor, konnten aber im System nur feststellen, dass das Motorrad abgemeldet war. Abgemeldete Motorräder haben im STVO-Bereich nichts verloren, sind aber Sache des Straßenverkehrsamts. Beamte des Straßenverkehrsamts fanden also das Motorrad vor und konnten bestätigen, dass das Motorrad abgemeldet war und deswegen nicht mehr am Straßenrand stehen durfte. Also wurde erst einmal der obligatorische rote Aufkleber auf den Tank geklebt. Das Motorrad stand also noch etwas rum, was dem Dieb (oder einem anderen) genug Zeit gab, die Edelstahl-4-in-1-Anlage vom Motorrad zu demontieren. Nach ca. 6 Wochen (mitte Februar) fiel dem Straßenverkehrsamt auf, dass das Motorrad nicht nur abgemeldet, sondern auch gestohlen war und schickte die Polizei hin, um das Motorrad einzusammeln. Ich wurde, wie geschildert, über keinen einzigen Vorgang benachrichtigt.
Nun ist das Motorrad nicht fahrbar - ich konnte aufgrund der fehlenden Abgasanlage nicht einmal den Motor auf Funktion testen. Ich habe mir eigentlich überlegt, der Suzuki eine gebrauchte Abgasanlage zu spendieren und zu schauen, ob ein Aufbau sich lohnt, aber das schaffe ich zeitlich nicht und die Maschine wird durch das Stehen nun mal nicht besser. Daher ist die Maschine zum Aufbau oder Ausschlachten an Selbstabholer abzugeben.
Hier wird nicht nur meine Suzuki GSX 600 F, sondern gewissermaßen auch ihre Geschichte versteigert.
Meine heiß geliebte Suzuki war jahrelang nach meiner damals zweijährigen 34PS-Zeit im Dienst und hatte nie Probleme. Im April 2013 bekam die Maschine Tüv - einziger Mangel: Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion.
Mit dem neuen Tüvsiegel habe ich die neue Saison eingeläutet und wunderschöne Runden gedreht. Die Saison wurde jedoch abrupt am 4.10.2013 beendet, weil mir das Motorrad vor meiner Haustür gestohlen wurde.
Der Rest der Geschichte zeugt von der geballten Inkompetenz der beteiligten Ämter:
Die GSX 600 F, inklusive Kennzeichen, wurde wenige Tage nach dem Diebstahl von einem im Bus vorbeifahrenden Arbeitskollegen ca. 5km vom Diebstahlort entfernt gesehen. Ich rief bei der Polizei an und teilte den Fund mit. Nachdem ich den Beamten davon überzeugen konnte, dass ich selbst nicht in der Nähe war und deswegen wohl nicht rechtzeitig das Motorrad erreichen könnte (sein Vorschlag), versprach er, einen Streifenwagen hinzuschicken und mich am selben Abend zu benachrichtigen. Natürlich hörte ich nichts mehr von ihm und musste am nächsten Tag selbst anrufen. Nach mehreren Umleitungen zu anderen Beamten/Abteilungen und mehreren Suchanfragen im System wurde letztendlich ein Eintrag gefunden. Die Beamten erreichten ca. 1 Stunde nach meinem Anruf das Motorrad und es konnte natürlich „keine Feststellung gemacht werden“.
Im März 2014 gab ich die Hoffnung auf und kratzte mein Geld für eine gebrauchte Maschine zusammen.
Als ich meine neue Maschine zulassen wollte, staunte ich nicht schlecht, als mir mein altes Kennzeichen angeboten wurde. Ich entgegnete der netten Beamtin, dass das eigentlich unmöglich sein sollte, da mein Motorrad mit dem Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde und das Kennzeichen deswegen eigentlich gesperrt sein sollte. Die Dame schaute in die Akte und fand heraus, dass das Kennzeichen von der Polizei im Januar 2014 freigegeben wurde, was auf einen Fund hindeutete. Ob nur das Kennzeichen oder auch das Motorrad gefunden wurde, konnte die Beamtin nicht aus dem Vermerk entnehmen, aber sie gab mir die Nummer des Polizeibeamten, der in der Datei aufgeführt wurde. Das ganze wurde von der leicht verdutzten Frage der SVA-Beamtin begleitet, ob man sich nicht bei mir gemeldet hätte. Das hat man natürlich nicht...
Nach der Zulassung der neuen Maschine rief ich selbstverständlich bei der mir gegebenen Nummer an. Ich wurde wieder mehrmals umgeleitet und nach einer gefühlten Ewigkeit kam ich an eine Beamtin, die mir sagte, dass der Fall nicht telefonisch besprochen werden könnte und dass ich zur Wache kommen müsste.
Wie es eigentlich nicht anders sein konnte, erfuhr ich in der Wache, dass keiner der dort arbeitenden Beamten mit dem Fall betraut war und dass der zuständige Beamte wo anders sitzt. Ich bekam wieder eine Telefonnummer.
Ich rief den Beamten an, der als Sachbearbeiter meines Falls angegeben war. Er war auch tatsächlich mit dem Fall betraut, war aber selbst ganz überrascht davon, dass meine Suzuki wieder aufgetaucht sein sollte. Auch „das System“ gab nicht viel mehr Informationen her, als dass mein Motorrad in einem Tankstellenbetrug o.Ä. involviert war. Gut zu wissen.
Der Beamte führte sein Unwissen aber darauf zurück, dass er einige Wochen im Urlaub und einige Wochen krank war und deswegen immer noch einen großen unbearbeiteten Aktenstapel auf dem Schreibtisch hatte. Er schaute durch den Aktenstapel und rief danach zurück. Dabei kam folgendes raus:
Anfang Januar 2013 (das genaue Datum hab ich nicht mehr im Kopf) wurde das Motorrad von Anwohnern, die das Motorrad zuvor nie dort gesehen hatten und deswegen suspekt vorkam, bei der Polizei gemeldet. (Da der Dieb den Tank mit dem kaputten Schloss nach dem Tankstellenbetrug wieder zukriegen musste, hat er eine Schraube rein gedreht und den Kopf der Schraube abgebrochen. Wahrscheinlich musste er deswegen das Motorrad stehen lassen.)
Polizeibeamten fanden das Motorrad vor, konnten aber im System nur feststellen, dass das Motorrad abgemeldet war. Abgemeldete Motorräder haben im STVO-Bereich nichts verloren, sind aber Sache des Straßenverkehrsamts. Beamte des Straßenverkehrsamts fanden also das Motorrad vor und konnten bestätigen, dass das Motorrad abgemeldet war und deswegen nicht mehr am Straßenrand stehen durfte. Also wurde erst einmal der obligatorische rote Aufkleber auf den Tank geklebt. Das Motorrad stand also noch etwas rum, was dem Dieb (oder einem anderen) genug Zeit gab, die Edelstahl-4-in-1-Anlage vom Motorrad zu demontieren. Nach ca. 6 Wochen (mitte Februar) fiel dem Straßenverkehrsamt auf, dass das Motorrad nicht nur abgemeldet, sondern auch gestohlen war und schickte die Polizei hin, um das Motorrad einzusammeln. Ich wurde, wie geschildert, über keinen einzigen Vorgang benachrichtigt.
Nun ist das Motorrad nicht fahrbar - ich konnte aufgrund der fehlenden Abgasanlage nicht einmal den Motor auf Funktion testen. Ich habe mir eigentlich überlegt, der Suzuki eine gebrauchte Abgasanlage zu spendieren und zu schauen, ob ein Aufbau sich lohnt, aber das schaffe ich zeitlich nicht und die Maschine wird durch das Stehen nun mal nicht besser. Daher ist die Maschine zum Aufbau oder Ausschlachten an Selbstabholer abzugeben.