TRIKE Chopper 50PS TÜV NEU TOP
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Artikelmerkmale
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TRIKE Chopper gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Es ist ein EINZELSTÜCK bei dem so gut wie alles erneuert wurde. Der TÜV wurde am 6.7.2015 NEU gemacht und ohne Mängel !!! Es ist BJ 1991 wurde aber 1993 wieder abgemeldet und seitdem nicht mehr angemeldet. Dem Trike wurde jetzt ein modernes Outfit verpasst und auf einen neueren Stand gebracht. Die Karosserie und die Sitze sind im Schlangenleder-Look (aus dem Bootsbau) beschichtet.. es sind Bilder von Nahaufnamen dabei.. alleine das hatte fast 2000 € gekostet. Der Motor wurde auch überholt. Die Gabel, Lenker, Rammschutz vorne und hinten und weitere Anbauteile aus Edelstahl. 40 Liter Tank. Es hat ein Paar Besonderheiten die einzigartig sind, nicht nur die Beschichtung... wie in der Formel 1 ist die Nebellampe in der Hutze über dem Motor und dort ist auch die Leuchte für den Rückwärtsgang.
Reifen vorne und hinten (275er auf 10 zoll Felgen) NEU.
Scheibenbremsen vorne und hinten auch NEU.
Die Bremsanlage hinten ist für noch stärkere Motoren ausgelegt und auch NEU. Motor 50PS (laut Vorbesitzer komplett überholt (Bilder vorhanden). und hat 0 Km.. ausser Fahrt zum TÜV)....Schräglenker Fahrwerk.
Lampen NEU, Elektrick (Kabelbaum, Anschlüsse, Relais) NEU, Batterie NEU,
Es sind so viele Neuteile, die jetzt alle aufzulisten wäre zu viel. Eigentlich ist es ein NEUFAHRZEUG. Besichtigung ist jederzeit möglich. Eine Lieferung gegen Bezahlung ist auch möglich. Einfach mailen....
aber bitte keine Fragen nach dem Motto was ist letzte Preis die werden nicht beantwortet !! Auch können Angebote gemacht werden
Das Fahrzeug steht in 65187 Wiesbaden
Verkaufsbedingungen:
Jeder Bieter akzeptiert mit seinem Gebot folgende Verkaufsbedingung: Der Verkauf erfolgt von einem Privatanbieter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Höchstbietende geht mit dem Verkäufer einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er keinen Widerruf recht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Auch übernehme ich keine Garantie.Der Artikel wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, daß durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. Das bedeutet der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden
Bei NICHTZAHLUNG werde ich anwaltlich produktiv und beantrage gleichzeitig einen Mahnbescheid zur Abdeckung meiner Kosten und Gebühren. Dieses sollten Sie vor Gebotsabgabe bedenken. Bei Nichtabnahme (z.B. Spaßbieter oder Fehlentschluss) oder Nichtzahlung werden 25% der Gebotssumme (=Verkaufspreis) gerichtlich eingeklagt. Siehe dazu Urteile OLG Hamm Az.: 2U58-00 und BGH Az.: VIII Z R 13/01.
Reifen vorne und hinten (275er auf 10 zoll Felgen) NEU.
Scheibenbremsen vorne und hinten auch NEU.
Die Bremsanlage hinten ist für noch stärkere Motoren ausgelegt und auch NEU. Motor 50PS (laut Vorbesitzer komplett überholt (Bilder vorhanden). und hat 0 Km.. ausser Fahrt zum TÜV)....Schräglenker Fahrwerk.
Lampen NEU, Elektrick (Kabelbaum, Anschlüsse, Relais) NEU, Batterie NEU,
Es sind so viele Neuteile, die jetzt alle aufzulisten wäre zu viel. Eigentlich ist es ein NEUFAHRZEUG. Besichtigung ist jederzeit möglich. Eine Lieferung gegen Bezahlung ist auch möglich. Einfach mailen....
aber bitte keine Fragen nach dem Motto was ist letzte Preis die werden nicht beantwortet !! Auch können Angebote gemacht werden
Das Fahrzeug steht in 65187 Wiesbaden
Verkaufsbedingungen:
Jeder Bieter akzeptiert mit seinem Gebot folgende Verkaufsbedingung: Der Verkauf erfolgt von einem Privatanbieter unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Höchstbietende geht mit dem Verkäufer einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er keinen Widerruf recht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Auch übernehme ich keine Garantie.Der Artikel wird so wie es ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, daß durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. Das bedeutet der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden
Bei NICHTZAHLUNG werde ich anwaltlich produktiv und beantrage gleichzeitig einen Mahnbescheid zur Abdeckung meiner Kosten und Gebühren. Dieses sollten Sie vor Gebotsabgabe bedenken. Bei Nichtabnahme (z.B. Spaßbieter oder Fehlentschluss) oder Nichtzahlung werden 25% der Gebotssumme (=Verkaufspreis) gerichtlich eingeklagt. Siehe dazu Urteile OLG Hamm Az.: 2U58-00 und BGH Az.: VIII Z R 13/01.