Verkaufe Suzuki GSX 600 F ( AJ )

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Suzuki
Leistung: KW 59 Modellbezeichnung: GSX 600 F
Anzahl Gänge: Fünfganggetriebe (manuell) Typ: Sportler/Supersportler
Startertyp: Elektrostarter Farbe: Rot
Antriebsart: Kette Erstzulassungsdatum: 13.03.1998
HU / AU (Ablaufdatum): 04.2017 Kilometerstand: 43448
Anzahl der Vorbesitzer: 4 Hubraum: 600

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Fahrzeugbeschreibung

Verkaufe Suzuki GSX 600 F in einem sehr guten zustand und auch sehr gepflegt
Tüv + Asu Neu bis 04. 2017 und ohne Mängel bestanden.
Leistung: 59 KW = 80 PS Benzin 600 ccm
Kilometerstand : 43448 km
Farbe ist Rot und Erstzulassung 03.1998
Habe das Motorad am 02.06.2014 gekauft mit einem kilometerstand von 42900 also noch keine 600 Km gefahren.
Aus Gesundheitsgründen gebe ich das Motorrad nun wieder ab da mein Rücken leider nicht mehr mitspielt .
Gemacht wurde in dem zeitraum in dem ich sie habe: November 2014 Ölwechsel also noch ganz frisch,
Stoßdämpfer neu abgedichtet, Reifen vorn und hinten neu von Michelin, bremsleuchte hinten in led.
Ich bin kein Händler sondern eine Privatperson. Neues EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Die Angaben zu dieser Artikel-Beschreibung wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich gewähre keine Garantie und keine Gewährleistung und schließe ein Umtauschrecht aus. Sie ersteigern den Artikel so wie er ist entsprechend dem Foto. Mit Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer ausdrücklich einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen.
Im Rahmen sogenannter „Spaßgebote“ verweise ich auf den §116 BGB sowie den §399 BGB i.V.m. der Rechtsprechung des AG Bremen (AZ 16C168/05). Jegliche Abgabe eines Gebotes stellt zugleich eine Einverständniserklärung zur Erhebung von entsprechenden Schadenersatzansprüchen im Falle der Nichtzahlung des Auktions-Kaufpreises bzw. der Nichtabnahme der Kaufsache dar. Diese ist im Übrigen als fundamentale Vertragsbedingung zwischen Käufer und Verkäufer anzusehen.
 
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