Vespa 125, V 31, dt. Papiere

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Artikelmerkmale
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Vespa 125, V gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Biete eine Vespa 125, V31, Baujahr 1950 an. Deutsche Papiere sind vorhanden, der TÜV aufgrund der Restauration im Februar 2015 abgelaufen. Da das Blechkleid der Vespa am Heck durchgerostet war, blieb nur eine Restauration übrig. Diese würde fachmännisch durchgeführt. Bilder von den Blecharbeiten vorhanden. Die Anbauteile habe ich Original belassen. Da der Motor vorher gut lief wurde dieser nicht geöffnet, lediglich die Schaltraste neu gebuchst, neue Kolbenringe und der Kreuzschliff im Zylinder erneuert. Um die Vespa fertig zu machen sind nur noch ein paar arbeiten zu tun, zum Beispiel:
- Zündung verbauen( Original Zündung vorhanden, sollte aber überholt werden, oder vespatronic verbauen)
- Tachowelle kaufen und verbauen incl. Tachoantrieb
- Motorbacke befestigen (Teile vorhanden)
- Bremspedalgummi kaufen und montieren
- Tank befestigen
Es wurde ein neuer Kabelbaum, Züge, Reifen, Bremsbeläge verbaut. Vordergabel ist überholt und der Tacho revidiert. Stoßdämpfer sind Original und überholt wurden. Lichtschalter, Sattel, Rücklicht, Tacho sind Originalteile. 
Zu dem Roller gehört noch eine Ersatzfelge und die Gepäckbrücke.
Eine Besichtigung ist nach Absprache möglich. Versand kann organisiert werden, muss aber vom Käufer bezahlt werden. Wenn Versand gewünscht, nur mit einer Spedition mit Treuhandservice.
Bei Abholung ist der Roller innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Eine spätere Abholung ist möglich.
Auf Grund des Alters kann natürlich keine Garantie/Gewährleistung mehr gegeben werden.
Die neueste EU-Gesetzgebung sieht vor, dass auch Privatverkäufer Gewährleistung/Garantie übernehmen, wenn sie dies nicht explizit ausschließen. 
Ich schließe hiermit jegliche Garantie und Gewährleistung aus! 
Das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie oder Gewährleistung völlig zu verzichten. 
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Spaßbieter zahlen 30% vom Kaufpreis, in Anlehnung an ein Urteil vom Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05)