Vespa 50 N Baujahr 1972

Kaufpreis: Є 1.399,00 Angebot machen

Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Vespa
Anzahl Gänge: Dreiganggetriebe (manuell) Modellbezeichnung: 50 Special
Startertyp: Kickstarter Farbe: Rot
Antriebsart: Kardan Metallic-Lackierung: Ja
Anzahl der Vorbesitzer: 2 Hubraum: 50
Vespa 50 N Baujahr 1972

Vespa 50 N gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Biete hier eine Vespa aus meiner Sammlung an!“Der Roller hat Gebrauchsspuren und ein Blinker Glas fehlt. Kolben und Zylinder sind neu. Eintritts Bleche sind neu. Benzin Hahn müsste evtl. erneuert werden. Bowdenzug für die Starthilfe muss erneuert werden. Sitzbank ist leicht beschädigt. Papiere sind nicht vorhanden. Der Roller springt gut an und läuft einwandfrei.”
Bei Fragen bitte melden!  
Besichtigung und Probefahrt: 
Kann gerne in 88693 Deggenhausertal am Bodensee besichtigt werden.   
Bezahlung innerhalb 3 Werktagen  
Versand:    
Ein Transport kann mit einer speziellen Motorrad Logistik deutschlandweit (außer Inseln) für 99,- € durchgeführt werden.     
Ich empfehle jedem Bieter, sich den Roller vor Gebotsabgabe anzusehen und selber eine Zustands Prüfung durchzuführen, damit es keine Missverständnisse gibt, wer dies nicht tut, akzeptiert den Roller so wie er ist. Bei Fragen bitte Mail senden.    
Achtung: Wegen des neuen EU-Rechts weise ich ausdrücklich darauf hin: Es handelt sich um einen ungeprüften Verkauf eines Rollers, ich schließe hiermit jegliche Ansprüche zum Umtausch oder der Gewährleistung meiner Auktion aus. Verkauf erfolgt als Bastlerroller, Restaurationsobjekt zum selber Herrichten. Damit ist Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen.   
Standort: 88693 Deggenhaussen    
Versand muss selber organisiert werden. Hier ein paar Speditionen:    
www.motorrad-quad-transport.de      
www.mototransporter.de    
www.teambike-trans.de    
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internetaktion  
per Mausklick erfolgen. Bei dieser nicht gewerblichen Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu  
Verbraucher nach BGB. Eine E-Bay-Auktion ist ein wirksamer Kaufvertrag, der von beiden Parteien eingeklagt werden kann.  
Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten, die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier  
gebotenen Auktionspreis abzunehmen! Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen.  
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler  
tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Beachten Sie bitte deshalb die folgenden  
Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, das bedeutet: Sie ersteigern einen gebrauchten  
Artikel so wie er steht und liegt. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen  
gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher  
Haftung, Gewährleistung und Garantie angeboten. Die Abholung und Barzahlung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Sollte nach  
dieser Frist nach Auktionsende noch keine Abholung und Barzahlung erfolgt sein, habe ich als Verkäufer das Recht vom  
Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser Schadenersatz sieht wie folgt aus:  
Übernahme sämtlicher Ebay Gebühren und 30 % des Kaufpreises bzw. des Höchstgebotes. Es gelten die Ebay-Auktionsbedingungen!  
Ich beschreibe den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen. Ich bestätige, dass der angebotene Artikel mein frei verfügbares  
privates Eigentum ist bzw. meiner freien Verfügungsgewalt zwecks Verkaufes unterliegt.  
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:   
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass rechtsverbindliche Kaufverträge im Internet per Mausklick erfolgen.   
Dies ist eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Nr. 4 Abs. 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.   
Jeder Bieter wird hiermit aufgefordert, den Artikel vor Gebotsabgabe zu prüfen. Der Bieter erkennt diese Klausel mit der Gebotsabgabe an.   
Die Ware ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben – jedoch sind Irrtümer nicht ausgeschlossen – Die Artikelbeschreibung ist keine verbindliche Beschreibung der Güte/Umfang der Ware. Mit der Abgabe des Gebotes gelten alle Mängel – gleich ob diese bekannt oder unbekannt sind – als akzeptiert.   
Bieter haben die Möglichkeit alle ihre Fragen vor Gebotsabgabe zu stellen und auch die Ware zubesichtigen/begutachten.   
Dieser Verkauf ist eine Privatauktion, daher keine Gewährleistung/Rückgabe und/oder Preisminderung. Die Ware muss innerhalb von 7Tagen bezahlt werden.   
Bieter, welche die Ware trotz Auktionszuschlag nicht übernehmen erklären sich ausdrücklich mit einem Schadenersatz in Höhe von 30% des Auktionspreises einverstanden.   
Durch Abgabe des Gebotes erklären sie sich damit einverstanden, dass es sich bei diesem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.   
Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass dieser kein Widerrufsrecht gem. des Fernabsatzgesetzes genießt.   
Bieter werden vor Gebotsabgabe ausdrücklich zur Prüfung der Ware aufgefordert. Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft.   
Dies bedeutet, dass der Bieter sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf die, ihm nach EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung bei Gebrauchtwaren gänzlich zu verzichten. Bieten Sie nur, wenn Sie sich mit den aufgeführten Bedingungen ausdrücklich einverstanden erklären. Am 25.06.15 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:Spassbieter sollten wissen,das sie nach Auktionsende nicht mehr anonym sind. Da ich keine Zeit haben ich mich um diese Leute zu kümmern über lasse ich dann kurzerhand die Sache denen,die sich mit Deutscher Rechtsprechung auskennen !!