Vespa Nuova 125 1967
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Piaggio | |
Farbe: | Weiß | Modellbezeichnung: | Vespa |
Hubraum: | 125 | Typ: | Nuova |
Anzahl Gänge: | Vierganggetriebe (manuell) |
Vespa Nuova 125 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkaufe eine Vespa Nuova 125 VMA1T 015XXX, Baujahr 1967. Das Blech hat einen guten Originalzustand und keine Durchrostungen, auch nicht am Bodenblech.Hinter dem Kotflügel ist auch keine Welle zu sehen(unfallfrei). Der Motor läuft und das Getriebe (4- Gang) lässt sich schalten, Vespa fährt, leuchtet.
Es sind keine Fahrzeugpapiere vorhanden man kann aber die Vespa nach einer leichten oder komplett Restauration wieder Einzelgenehmigen und dann auch anmelden.
Es ist ein Auszug der ital. Pollizei vorhanden, der besagt das die Vespa nicht gestohlen ist.
Selbstabholung innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auktion. Der Roller wird als Restaurationsobjekt angeboten, es kann keine Garantie oder Gewährleistung, oder Rückgaberecht übernommen werden! Schauen sie sich auch meine anderen Auktionen an!!´ Habe noch Vespas und Motoren zu verkaufen. Bei Fragen 0664/4600004 VIEL SPAß BEIM BIETEN!!! Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht geniesst. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen!
Es sind keine Fahrzeugpapiere vorhanden man kann aber die Vespa nach einer leichten oder komplett Restauration wieder Einzelgenehmigen und dann auch anmelden.
Es ist ein Auszug der ital. Pollizei vorhanden, der besagt das die Vespa nicht gestohlen ist.
Selbstabholung innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auktion. Der Roller wird als Restaurationsobjekt angeboten, es kann keine Garantie oder Gewährleistung, oder Rückgaberecht übernommen werden! Schauen sie sich auch meine anderen Auktionen an!!´ Habe noch Vespas und Motoren zu verkaufen. Bei Fragen 0664/4600004 VIEL SPAß BEIM BIETEN!!! Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht geniesst. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen!