Vespa Piaggio P 125 X ohne Blinker O Lack(Erstlack) 19.476 km Topzustand BJ 1978

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Piaggio
Hubraum: 125 Typ: Vespa P 125 E
Anzahl Gänge: Vierganggetriebe (manuell) Farbe: Blau
Startertyp: Kickstarter Kilometerstand: 19476

Vespa Piaggio P gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Verkaufe eine Vespa P 125 X ohne Blinker (original!) - eine der ersten hergestellen PX-Modelle! Baujahr 1978Kilometerstand lt. Tacho: 19.476 km Der Motor läuft einwandfrei, die Gänge halten und die Kupplung trennt sauber - der Tank ist rostfrei. Die Vespa wurde noch nie neu lackiert, es ist noch der erste Lack, der in einem sehr guten Zustand ist.Keine Durchrostungen oder arge Beschädigungen (siehe Bilder!), die Vespa hat aber Gebrauchsspuren Der genaue Zustand des Rollers sollte persönlich, vor Ort bestimmt werden.Österreichische Papiere sind keine vorhanden, da die Vespa aus Italien kommt. Für eine Aufwandsentschädigung kann ich diese aber neu machen lassen, dann ist die Vespa auch vorgeführt (mit Tüf). Probefahrt und Besichtigung kann jederzeit (abends) gerne vereinbart werden!  Dieses Fahrzeug wird ausdrücklich als Restaurationsobjekt ohne jegliche Garantie verkauft - Bastlerfahrzeug!  Fahrzeug könnte gegen Kostenersatz auch zugestellt werden, bitte aber vor Ersteigerung speziell danach fragen, damit keine Missverständnisse auftreten. Versandkosten innerhalb Österreichs ca. 120 Euro, nach Deutschland müsste abgeklärt werden. Für Fragen bin ich auch gerne telefonisch erreichbar: 0043 / 664 / 65 25 880 Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht geniesst. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen! Bitte stellen Sie etwaige Fragen vor dem Bieten!