Vespa Piaggio Sfera 50 Top zustand mit Versicherung

Kaufpreis: Є 449,00 Angebot machen

Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Hersteller: Piaggio
Startertyp: Elektro- & Kickstarter Modellbezeichnung: Sfera 50
Anzahl der Vorbesitzer: 1 Farbe: Rot
Individuelle An- & Umbauteile: Windschutz Hubraum: 50

Vespa Piaggio gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Verkaufe hier einen gut erhaltenen  Piaggio Roller SFERA 50 NSL1T, der Roller ist fahrbereit und funktionstüchtig. Habe ich von einem älteren Herrn aus 1. Hand übernommen. Leider wurde die Betriebserlaubnis nicht mehr gefunden, sonst vorhandene Unterlagen wie Kaufrechnung, Serviceheft, Betriebsanleitung vorhanden siehe Foto. Wenn die Betriebserlaubnis noch auftaucht, wird sie sofort nachgesendet. Springt gut an und fährt sich einwandfrei. Licht, Hupe, Blinker, Bremslicht, Elektrostarter,  Tachobeleuchtung etc. funktioniert. Der Tacho läuft nicht mit und die kleine Uhr im Tacho ist ohne Funktion.  Trotz des guten Erhaltungszustandes ist ein Verkauf nur als Bastlerroller möglich. Letzter Service unbekannt.  Kratzer, Gebrauchsspuren wird man finden.  Versicherung mit dabei!!!!!!! Ist angemeldet!!!!!  Bei Fragen bitte melden!   Besichtigung und Probefahrt:  Kann gerne in 88693 Deggenhausen am Bodensee besichtigt werden.    Bezahlung innerhalb 3 Werktagen   Versand:     Ein Transport kann mit einer speziellen Motorrad Logistik deutschlandweit (außer Inseln) für 99,- € durchgeführt werden.      Ich empfehle jedem Bieter, sich den Roller vor Gebotsabgabe anzusehen und selber eine Zustands Prüfung durchzuführen, damit es keine Missverständnisse gibt, wer dies nicht tut, akzeptiert den Roller so wie er ist. Bei Fragen bitte Mail senden.     Achtung: Wegen des neuen EU-Rechts weise ich ausdrücklich darauf hin: Es handelt sich um einen ungeprüften Verkauf eines Rollers, ich schließe hiermit jegliche Ansprüche zum Umtausch oder der Gewährleistung meiner Auktion aus. Verkauf erfolgt als Bastlerroller, Restaurationsobjekt zum selber Herrichten. Damit ist Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen.    Standort: 88693 Deggenhaussen     Versand muss selber organisiert werden. Hier ein paar Speditionen:     www.motorrad-quad-transport.de       www.mototransporter.de     www.teambike-trans.de     Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internetaktion   per Mausklick erfolgen. Bei dieser nicht gewerblichen Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu   Verbraucher nach BGB. Eine E-Bay-Auktion ist ein wirksamer Kaufvertrag, der von beiden Parteien eingeklagt werden kann.   Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten, die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier   gebotenen Auktionspreis abzunehmen! Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen.   Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler   tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Beachten Sie bitte deshalb die folgenden   Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, das bedeutet: Sie ersteigern einen gebrauchten   Artikel so wie er steht und liegt. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen   gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher   Haftung, Gewährleistung und Garantie angeboten. Die Abholung und Barzahlung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Sollte nach   dieser Frist nach Auktionsende noch keine Abholung und Barzahlung erfolgt sein, habe ich als Verkäufer das Recht vom   Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser Schadenersatz sieht wie folgt aus:   Übernahme sämtlicher Ebay Gebühren und 30 % des Kaufpreises bzw. des Höchstgebotes. Es gelten die Ebay-Auktionsbedingungen!   Ich beschreibe den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen. Ich bestätige, dass der angebotene Artikel mein frei verfügbares   privates Eigentum ist bzw. meiner freien Verfügungsgewalt zwecks Verkaufes unterliegt.   Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass rechtsverbindliche Kaufverträge im Internet per Mausklick erfolgen.    Dies ist eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Nr. 4 Abs. 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.    Jeder Bieter wird hiermit aufgefordert, den Artikel vor Gebotsabgabe zu prüfen. Der Bieter erkennt diese Klausel mit der Gebotsabgabe an.    Die Ware ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben – jedoch sind Irrtümer nicht ausgeschlossen – Die Artikelbeschreibung ist keine verbindliche Beschreibung der Güte/Umfang der Ware. Mit der Abgabe des Gebotes gelten alle Mängel – gleich ob diese bekannt oder unbekannt sind – als akzeptiert.    Bieter haben die Möglichkeit alle ihre Fragen vor Gebotsabgabe zu stellen und auch die Ware zubesichtigen/begutachten.    Dieser Verkauf ist eine Privatauktion, daher keine Gewährleistung/Rückgabe und/oder Preisminderung. Die Ware muss innerhalb von 7Tagen bezahlt werden.    Bieter, welche die Ware trotz Auktionszuschlag nicht übernehmen erklären sich ausdrücklich mit einem Schadenersatz in Höhe von 30% des Auktionspreises einverstanden.    Durch Abgabe des Gebotes erklären sie sich damit einverstanden, dass es sich bei diesem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.    Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass dieser kein Widerrufsrecht gem. des Fernabsatzgesetzes genießt.    Bieter werden vor Gebotsabgabe ausdrücklich zur Prüfung der Ware aufgefordert. Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft.    Dies bedeutet, dass der Bieter sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf die, ihm nach EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung bei Gebrauchtwaren gänzlich zu verzichten. Bieten Sie nur, wenn Sie sich mit den aufgeführten Bedingungen ausdrücklich einverstanden erklären.  Spassbieter sollten wissen,das sie nach Auktionsende nicht mehr anonym sind. Da ich keine Zeit haben ich mich um diese Leute zu kümmern über lasse ich dann kurzerhand die Sache denen,die sich mit Deutscher Rechtsprechung auskennen !!