Vespa VBA 150 Baujahr 1960 VBB VNB VNA
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Piaggio-Vespa | |
Farbe: | Blau | Modellbezeichnung: | VBA |
Hubraum: | 150 |
Vespa VBA 150 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkaufe eine Vespa VBA1 mit 150ccm Baujahr 1960 in blau.Das Blech hat einen guten Originalzustand und keine Durchrostungen. Hinter dem Kotflügel ist keine Welle zu sehen. Der O-Lack ist noch ersichtlich. Die VBA läuft, fährt und leuchtet!Motor und Fahrgestellnummer sind Original.Teile laut Bild inkl.!Es sind keine Fahrzeugpapiere vorhanden man kann aber die Vespa nach einer leichten oder kompletten Restauration wieder Einzelgenehmigen und dann auch anmelden.Es ist ein Ausdruck der ital. Polizei vorhanden, das die Vespa nicht als gestohlen gemeldet ist .Selbstabholung innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auktion. Der Roller wird als Restaurationsobjekt angeboten, es kann keine Garantie oder Gewährleistung, oder Rückgaberecht übernommen werden! Schauen sie sich auch meine anderen Auktionen an!!Habe noch andere Vespas und Motoren zu verkaufen wenn sie etwas brauchen ein Mail an bmwr681953@aon.at
VIEL SPASS BEIM BIETEN!!! Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen!
VIEL SPASS BEIM BIETEN!!! Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen!